Fahren Sie in Urlaub? So verreisen Sie ohne Sorgen

Nur mit dem richtigen Schutz werden Sie sich im Urlaub entspannen können und auf Unannehmlichkeiten vorbereitet sein. Denken Sie an einen Unfall, eine Krankheit, einen Diebstahl oder einen Sachschaden. Aber welche Versicherung brauchen Sie dafür? Schauen Sie sich Ihre Möglichkeiten an und nehmen Sie nur mit, was Sie brauchen.

Simulieren Sie Ihre Reiseversicherung
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Niemals doppelt versichert: Bei der Simulation in KBC Mobile oder KBC Touch zeigen wir Ihnen, wofür Sie bereits versichert sind. So können Sie selbst entscheiden, welche Versicherungen für Sie sinnvoll sind.

Personenbeistandsversicherung: Ihr finanzielles Sicherheitsnetz im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit

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Ihre Personenbeistandsversicherung, auch bekannt als Reisebeistandsversicherung, sorgt dafür, dass Ihre Reise nicht mit einem finanziellen Kater endet. Nach einem Unfall erstattet sie unter anderem die Kosten für
 

  • Krankenhausaufenthalt
  • Rückführung
  • Erzwungener längerer Aufenthalt
  • Anreise von Familienmitgliedern

Eine Reisebeistandsversicherung kann auch für diejenigen nützlich sein, die bereits eine Krankenhausaufenthaltsversicherung haben. Bei einem Krankenhausaufenthalt außerhalb der Europäischen Union erstatten einige Krankenhausaufenthaltsversicherungen nur in begrenztem Umfang Ihre Behandlungskosten. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei Ihrem Versicherer.

Mit der Reisebeistandsversicherung der KBC gilt überall auf der Welt die gleiche Höchstentschädigungsgrenze.

Besitzen Sie eine KBC-Kreditkarte? Dann sollten Sie beachten, dass die Versicherungspakete Ihrer Kreditkarte keine Personenbeistandsversicherung enthalten. Eine solche Versicherung kann nur als separate Reiseversicherung abgeschlossen werden.
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Was versichert ist

Eine Personenbeistandsversicherung deckt unter anderem Ihre Heilkosten im Ausland.

  • Krankenhausaufenthalt, Rückführung, unfreiwillige Verlängerung des Aufenthalts, Besuch von Familienmitgliedern, ...
  • Heilkosten im Ausland bis zu 500 000 Euro pro Person
  • Die Personenbeistandsversicherung gilt weltweit.

Was nicht versichert ist

  • Schwangerschaftskomplikationen nach dem sechsten Monat und Entbindungskosten
  • Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, wenn Sie die verordnete Behandlung nicht befolgt haben
  • Bezahlte oder gewinnbringende Sportausübung, einschließlich Trainings
  • Teilnahme an extremen Outdoor-Aktivitäten, bei denen die Bedingungen oder der Schwierigkeitsgrad eine potenzielle Gefahr für das Leben darstellen (Basejumping, Heli-Skiing, Wracktauchen usw.).

Reiseunfallversicherung: Schutz vor Langzeitfolgen

Möchten Sie sich gegen einen Unfall versichern, der zu dauerhafter Invalidität oder zum Tod führt? Dann können Sie eine Reiseunfallversicherung mit zusätzlichem Schutz abschließen.

Was versichert ist

  • Entschädigung für Dauerschäden und Tod

Was nicht versichert ist

  • Unfälle durch Teilnahme an extremen Outdoor-Aktivitäten, wie Basejumping, Heli-Skiing oder Wracktauchen.
  • Bezahlte oder gewinnbringende Sportausübung, einschließlich Trainings

Gepäckversicherung: Entschädigung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl

Auf europäischen Flughäfen gehen jedes Jahr etwa 10 000 Gepäckstücke verloren. Wenn man dann noch das Risiko einer Beschädigung oder eines Diebstahls in Betracht zieht, wird klar, dass eine Gepäckversicherung sehr nützlich sein kann. Hat ein Transportunternehmen Ihr Gepäck verloren oder beschädigt oder sind Sie Opfer eines Diebstahls geworden? Dann werden Ihnen bis zu 1 500 Euro pro Person erstattet.

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Was versichert ist

Folgende Ereignisse auf der Reise sind versichert:

  • Diebstahl mit Gewalt oder Drohung oder Einbruchdiebstahl aus einem Fahrzeug oder aus Ihrer Unterkunft
  • Beschädigung oder Zerstörung durch ein plötzliches und unerwartetes Ereignis, wie eine Kollision.
  • Nichtzustellung oder beschädigte Zustellung des Gepäcks durch das Transportunternehmen

Was nicht versichert ist

  • Rein nutzungsbedingte Schäden
  • Schäden durch Reinigung, Bearbeitung oder Reparatur
  • Schäden, die Sie absichtlich selbst verursacht haben
  • Schäden durch bezahlten oder gewinnbringenden Sport, einschließlich Training

Reiserücktrittsversicherung: Pläne ändern ohne Kosten

Sind Sie aus medizinischen, beruflichen oder persönlichen Gründen gezwungen, Ihre Reisepläne zu stornieren oder früher zurückzukehren? Dann erstattet Ihnen Ihre Reiserücktrittsversicherung die zusätzlichen Kosten, die Ihnen entstehen oder die Sie auf andere Weise nicht zurückerhalten können.
Denken Sie nur an die Kosten für Ihre Reise, die Entschädigung für die Stornierung Ihrer Ferienunterkunft, den Verlust von Urlaubstagen, die Kosten für die Umbuchung von Tickets ...

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Was versichert ist

Die folgenden Ereignisse sind gültige Gründe, um von Ihrer Reise zurückzutreten oder diese vorzeitig abzubrechen:

  • Gesundheitliche Gründe: zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod
  • Studium und Arbeit: zum Beispiel Wiederholungsprüfung, Entlassung
  • Behörden- und Reiseformalitäten: zum Beispiel wenn Sie als Geschworener geladen werden
  • Flugzeug, Schiff oder Zug verpasst: unerwartete Verzögerung der gebuchten Beförderung um mindestens 48 Stunden
  • Die Reiserücktrittsversicherung gilt weltweit.

Was nicht versichert ist

  • Ereignisse, die Sie bereits bei der Buchung der Reise oder beim Abschluss der Versicherung kannten, was bedeutet, dass die Stornierung nicht unerwartet erfolgt.
  • Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, die man als normalen Krankheitsverlauf ansehen kann und die zum Zeitpunkt der Buchung der Reise bekannt waren.
  • Epidemien

Reisestreitigkeiten: Ihr finanzieller und rechtlicher Rückhalt

Die Urlaubsplanung geht oft Hand in Hand mit dem Abschluss von befristeten Verträgen. Sie mieten eine Urlaubsunterkunft, engagieren einen Reiseveranstalter, buchen Aktivitäten vor Ort, ... Kommt es bei solchen Verträgen zu Meinungsverschiedenheiten, führt dies manchmal zu einem Rechtsstreit.

Wir bieten Ihnen rechtliche Hilfe und Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit - unter anderem - lokalen Behörden, Reiseunternehmen, Vermietern oder anderen Dienstleistern. Diese Kosten sind bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 Euro pro Schadensfall und für alle versicherten Personen zusammen versichert.

Simulieren Sie Ihre Reiseversicherung
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Was versichert ist

Die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen bietet Ihnen Rechtshilfe und Rechtsschutz während Ihrer Reise oder im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Reise. Folgende Ereignisse sind versichert:

  • Streitfälle mit Reiseveranstaltern, Vermietern, Reparaturwerkstätten und anderen Dienstleistern
  • Probleme mit Polizei und Behörden im Ausland

Was nicht versichert ist

  • Streitigkeiten zwischen den versicherten Personen
  • Reisen zu medizinischen Zwecken und zu geplanten medizinischen Behandlungen im Ausland und die möglichen Komplikationen oder Nachbehandlungen in Belgien
  • Timesharing

Möchten Sie mehr über Ihre Reiseversicherung erfahren?

Sie möchten die Entschädigungsgrenze Ihrer Reiseversicherung erhöhen? Dann können Sie sich für die VIP-Formel entscheiden. Die Deckungen der gewählten Verträge bleiben gleich, aber die Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen werden verdoppelt. Ihre Franchise bleibt unverändert.

Ein Missgeschick kommt immer unerwartet. Sie können sich daher rund um die Uhr an unsere Beistandszentrale (+32 16 24 24 24) wenden. Wenn Sie es vorziehen, die Meldung bei Ihrem Ansprechpartner der KBC vorzunehmen, wird KBC Mobile Sie schnell mit Ihrem KBC-Versicherungsagenten in Verbindung setzen, egal wo Sie sich befinden.

So erhalten Sie sofort die richtige Betreuung und Unterstützung.

Während der Simulation erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Versicherungen bei der KBC, die sich möglicherweise mit den optionalen Deckungen in Ihrer Reiseversicherung überschneiden.

Sie können zum Beispiel bereits eine Reiserücktrittsversicherung über Ihre KBC-Kreditkarte haben. Dann können Sie Ihre Auswahl sofort ändern und so Doppelversicherungen vermeiden.

Vorübergehende / kurzfristige Reiseversicherung: für eine Reise

Fahren Sie einmal im Jahr in den Urlaub? Dann können Sie eine Versicherung für den Zeitraum Ihrer Reise abschließen, wobei ein Maximum von 120 Tagen gilt. In vielen Fällen ist eine Jahresreisepolice günstiger, dann sind alle Ihre Reisen immer versichert.

Langfristige Reiseversicherung: für alle Ihre Reisen in einem Jahr

Sind Sie während des Jahres öfter unterwegs? Dann ist eine Reiseversicherung für das ganze Jahr die beste Lösung für Sie. Diese Versicherung deckt ein Jahr lang alle Ihre Reisen.

Gut zu wissen

  • Die versicherten Personen müssen in Belgien ansässig sein und hier ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen können Sie nicht über die Website abschließen Die Versicherung Personenbeistand, die Reisegepäckversicherung, die Versicherung Reiseunfälle mit Zusatzschutz können Sie bis kurz vor Ihrer Abreise bequem online abschließen.
  • Die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie mindestens einen Monat vor dem Abreisedatum abschließen.
  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot der KBC-Police für Ihre Reisen verweisen wir auf unsere website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.

Die KBC-Police für Ihre Reisen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB

Ein Unternehmen der KBC Gruppe.

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

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