Was tun bei einem Todesfall?

Was tun bei einem Todesfall?

Sie haben einen lieben Menschen verloren. Als Angehöriger müssen Sie recht schnell einige Verwaltungsformalitäten erledigen. Andere Dinge können noch etwas warten. Wissen Sie nicht, wo Sie anfangen sollen? Wir zählen die verschiedenen Schritte für Sie auf. Sie können den vollständigen Text lesen und/oder unsere praktische Checkliste nutzen, um eine Übersicht der für Sie relevanten Schritte zu sehen. 

Was müssen Sie kurz nach dem Todesfall erledigen?

Sobald der Todesfall von einem Arzt festgestellt wurde, unternehmen Sie folgende Schritte

1. Setzen Sie sich mit einem Bestattungsunternehmer in Verbindung

2. Melden Sie den Todesfall beim Standesamt der Gemeinde, in dem der Tod eingetreten ist

Was tun bei einem Todesfall?

In der Praxis wird diese Aufgabe vom Bestatter übernommen. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder einer Pflegeanstalt wird man auch dort oft die Meldung erledigen. Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden

  • Ein von einem Arzt ausgestellter Totenschein
  • Der Personalausweis des Verstorbenen
  • Eventuell das Familienbuch des Verstorbenen
  • Eventuell der Führerschein des Verstorbenen
  • Der Personalausweis der Person, die den Todesfall meldet

Die Gemeinde, in der die Person gestorben ist, stellt eine Sterbeurkunde aus und schickt diese an die Gemeinde, in der der Verstorbene wohnte, sodass der Sterbefall dort registriert werden kann. Sie erhalten von der Gemeinde einen Auszug aus der Sterbeurkunde. Lassen Sie sich sofort einige Exemplare geben, denn Sie brauchen sie, um verschiedene Einrichtungen und Behörden zu benachrichtigen.

3. Melden Sie den Sterbefall den Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen der Verstorbene Kunde war

Um die Bankangelegenheiten nach einem Todesfall gut und einfach zu erledigen, beginnen Sie mit der Meldung eines Todesfalls. Bei der KBC können Sie das auch online tun.

4. Gehen Sie gegebenenfalls zum Notar

Bei einem Todesfall können Sie sich für einige praktische Angelegenheiten an den Notar wenden

a. Eine Erbfolgeurkunde oder -bescheinigung ausfertigen

Darin werden die Erben des Verstorbenen aufgeführt. Das Dokument ist u. a. erforderlich, um die Konten bei der Bank freizugeben.

Bei einem Nachlass mit internationalen Elementen, z. B. wenn der Verstorbene in Belgien wohnte, Konten in Belgien und einen Zweitwohnsitz in Spanien hatte, kann der Notar auch einen europäischen Erbschein ausstellen. Dieses Dokument gibt ebenfalls an, wer die Erben sind, und hat den wichtigen Vorteil, dass es für die Regelung des gesamten Nachlasses, sowohl für die Freigabe der Konten in Belgien als auch für die Regelung der Immobilien im Ausland verwendet werden kann. Lassen Sie sich von Ihrem Notar beraten.

b. Die Erbfallanmeldung an das Finanzamt ausfüllen

c. Die Verteilung des Nachlasses regeln

Die Inanspruchnahme eines Notars ist nicht erforderlich, es sei senn, es gibt ein Testament, einen Ehevertrag oder einen geschäftsunfähigen Erben.

5. Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen oder das Pensionsamt

  • Wenn der Verstorbene noch arbeitete, muss sein Arbeitgeber sofort über seinen Todesfall informiert werden. Er zahlt dann die noch ausstehenden Löhne, das Urlaubsgeld und eventuelle andere Prämien aus. Manche Arbeitgeber beteiligen sich an den Bestattungskosten.
  • Wenn der Verstorbene Selbstständiger war, nehmen Sie am besten Kontakt mit seinem Buchhalter auf. Er hilft Ihnen, alle erforderlichen Instanzen zu informieren.
  • War der Verstorbene im Ruhestand, dann wird das Pensionsamt vom Standesamt der Gemeinde darüber in Kenntnis gesetzt. Dafür brauchen Sie selbst nichts zu tun. Als überlebender Ehepartner haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Diese müssen Sie selbst beantragen. War der Verstorbene Arbeitnehmer oder Selbstständiger, dann stellen Sie den Antrag beim Pensionsamt Ihrer Gemeinde. Andere Möglichkeiten finden Sie auf der Website der Sozialen Sicherheit: www.socialsecurity.be

Was müssen Sie nach der Bestattung erledigen?

Sie müssen noch einige andere Einrichtungen benachrichtigen

1. Den Mieter oder Vermieter der Wohnung des Verstorbenen

Bei einem Todesfall werden die Rechte und Pflichten des Mieters oder Eigentümers auf die Erben übertragen, es sei denn, dass im Mietvertrag andere Bestimmungen vorgesehen sind. Lesen Sie die vertraglichen Bestimmungen und untersuchen Sie, welche Regelung getroffen werden kann.

2. Die Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt meistens der Person, die die Beerdigungs- oder Einäscherungskosten bezahlt hat, eine Entschädigung. Wenn Sie sich bei der Krankenkasse als Witwe oder Witwer eintragen lassen, haben Sie möglicherweise Recht auf eine erhöhte Erstattung der Kosten für die Gesundheitspflege.

3. Die Gewerkschaft

Die meisten Gewerkschaften übernehmen einen Teil der Bestattungs- oder Einäscherungskosten. Wenn der Verstorbene Mitglied einer Gewerkschaft war, sollten Sie sich danach erkundigen. Ihre Arbeitslosenentschädigung wird möglicherweise infolge der geänderten Familiensituation durch den Todesfall angepasst.

4. Das Amt für Familienbeihilfen

Das Amt für Familienbeihilfen brauchen Sie nur zu benachrichtigen, wenn der Verstorbene noch unterhaltsberechtigte Kinder hatte. In diesem Fall wird das Kindergeld erhöht.

5. Das Steueramt

Als Erbe müssen Sie das Erbe oder den Nachlass beim Steueramt melden

Denken Sie auch an

  • Die Direktion für Fahrzeugzulassungen, wenn das Kennzeichen des Fahrzeugs auf den Namen des Verstorbenen eingetragen ist
  • Den Telekommunikationsanbieter
  • Dem Wasserwerk
  • Dem Stromlieferanten
  • Abonnements auf den Namen des Verstorbenen
  • Das Weiterleiten der Post