Schaden in Ihrem Haus oder Appartement reparieren

Schaden an Ihrer Wohnung? Wir regeln die Reparatur

  • In unserer Feuerversicherung enthaltener Service
  • Wir vereinbaren schnell einen Termin mit einem Handwerker
  • Wir organisieren und koordinieren die Arbeiten
  • Wir bezahlen die Rechnung direkt

Wie funktioniert das?

Haben Sie einen Schaden in Ihrem Haus oder Appartement? Dann kümmert sich die KBC um die Reparatur. Dieser Service ist kostenlos und bei der KBC standardmäßig in Ihrer Feuerversicherung enthalten. Sie müssen also nicht extra dafür bezahlen.

Sie können diesen Service in Anspruch nehmen, wenn Sie einen Schaden an Ihrer Wohnung haben. Haben Sie wenig Zeit? Kennen Sie keinen Handwerker? Oder haben Sie keine Lust, alles selbst zu regeln? Dann nimmt Ihnen die KBC dies gerne ab.

Sie können wählen, ob Sie die Reparatur von der KBC regeln lassen oder eine Entschädigung erhalten, um Ihren eigenen Handwerker zu bezahlen.

Vorteile

  1. Wir suchen einen Handwerker oder Reparaturbetrieb, der sich schnell mit Ihnen in Verbindung setzt.
  2. Sie können sich einer guten handwerklichen Leistung sicher sein: Die Reparatur wird nach den fachmännisch durchgeführt.
  3. Sie brauchen nichts vorzustrecken und zahlen nur die Franchise. Wir bezahlen den Rest der Rechnung.

Die KBC arbeitet mit 3 Reparaturplattformen zusammen, die auf die Reparatur von Schäden spezialisiert sind. Diese Plattformen verfügen über ein Team von Fachleuten und ein Netz von zertifizierten Reparaturbetrieben in allen Bausparten. Jeder Handwerker erfüllt strenge Qualitätsanforderungen und wird kontinuierlich bewertet. Außerdem sind die Reparaturbetriebe in ganz Belgien schnell einsatzbereit.

Weitere Informationen zu diesem Service

Wir reparieren alle Schäden am Gebäude, für die Sie in Ihrer KBC-Wohnungspolice versichert sind.

Wenn Sie anlässlich dieser Reparatur andere Verbesserungen an Ihrem Haus vornehmen möchten, müssen Sie die zusätzlichen Kosten tragen.

Ist vielleicht jemand anderes für den Schaden an Ihrem Gebäude verantwortlich? Dann kann die Reparatur erst erfolgen, wenn geklärt ist, wer für den Schaden haftet.

Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsagenten.

Gibt es auch Schaden am Inhalt Ihrer Wohnung? Auch dann wird Ihr Versicherungsagent für Sie prüfen, ob dieser Schaden versichert ist, und eine Entschädigung veranlassen.

Mein Kunde Karel Keersmaekers aus Londerzeel hatte einen Brand. Wenige Stunden nach dem Einsatz der Feuerwehr schickten wir eine Reinigungsfirma, um den verbrannten Inhalt zu beseitigen und die Einfahrt zu reinigen. Danach wurde sofort mit den Reparaturarbeiten begonnen. Karel war hinterher sehr zufrieden mit unserem Service. Und wenn der Kunde zufrieden ist, sind wir das auch.

Franky Van De Vreken, Versicherungsagent in Puurs-Sint-Amands

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