Ifre Familenpolice

Familienpolice

  • Versichern Sie möglichen Schaden, den Sie oder Ihre Familienangehörigen anderen zufügen
  • Schließen Sie Ihre Familienpolice gleich ab
  • Separate Formel für Cohousing
     
Berechnen Sie, wie viel eine Familienpolice kostet

Was ist eine Familienpolice?

Erleidet jemand Schaden, den Sie schuldhaft oder fahrlässig verursachen? Oder Ihr zusammenwohnender Partner oder Ihre Kinder? Dann kann diese Person von Ihnen oder Ihrem Partner Schadensersatz verlangen. In diesem Fall schützt die Familienpolice Sie vor den finanziellen Folgen.

Und was ist, wenn Ihre Familie durch das Verschulden oder die Fahrlässigkeit eines anderen Schaden erleidet? Dann bietet die Privatrechtsschutzversicherung juristische Hilfe und Beistand, um eine Entschädigung für diesen Schaden zu erhalten. Zum Beispiel, wenn ein abgelenkter Radfahrer Sie anfährt.

Warum eine Familienpolice nehmen?

Wir haben einmal geprüft, in welchen Fällen unsere Kunden ihre Familienpolice am häufigsten brauchten.

Vier häufig vorkommende Schadensfälle:

  1. Ein Wasserleck in Ihrem Badezimmer verursacht Feuchtigkeitsschaden bei den Nachbarn.
  2. Sie fahren einen Fußgänger mit Ihrem Fahrrad oder Roller an. Er stürzt schwer und erleidet bleibende Verletzungen.
  3. Sie gehen mit dem Fahrrad an der Hand zu Fuß zwischen zwei geparkten Autos hindurch. Aus Versehen hinterlassen Sie einen Kratzer in einer Autotür.
  4. Sie fällen einen Baum in Ihrem Garten, aber der fällt in die verkehrte Richtung. Zaun und Gartenmöbel des Nachbarn gehen zu Bruch.
  5. Sie helfen einem Freund beim Umzug und beschädigen versehentlich die Eingangstür des Appartementhauses.
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Ist eine Familienpolice vorgeschrieben?

Eine Familienpolice ist nicht vorgeschrieben. Dennoch hat fast jede belgische Familie eine, denn sie ist eigentlich für jeden Haushalt unverzichtbar. Auch wenn Sie keine Kinder haben oder alleinstehend sind. Ein kleines Unglück hat manchmal große Folgen. 

Was ist, wenn der Geschädigte eine Dauerinvalidität erleidet und Sie dafür verantwortlich sind? Dann zahlen Sie ein Leben lang die Kosten. Die KBC-Familienpolice schützt Sie zu einer relativ niedrigen Prämie vor den finanzielle Folgen einer solchen Situation.

Für wen ist eine Familienpolice interessant?

Ob Sie nun auf eigenen Füßen stehen oder mit Freunden zusammenwohnen Ob Sie nun alleinstehend sind oder Kinder haben, die schon einmal Streiche spielen. Eine Familienversicherung ist wirklich ein Muss für jeden Haushalt. Und auch, wenn Sie gerade geschieden sind, ist es sinnvoll, Ihre bestehende Familienpolice zu überprüfen.

Unsere Familienpolice beinhaltet auch eine separate Formel für Menschen, die zusammenwohnen und keine Familie bilden.

  • Eine Person schließt die Versicherung ab, und alle Mitbewohner sind automatisch in derselben Police mitversichert.
  • Auch wenn Sie versehentlich etwas beschädigen, das einem Mitbewohner gehört, sind Sie versichert. Für Schäden an Gegenständen, die Sie gemeinschaftlich nutzen, leisten wir keinen Ersatz.
  • Zieht jemand aus? Wenn einer der Mitbewohner umzieht, ist er nicht mehr versichert.
  • Wenn der Versicherungsnehmer umzieht, muss einer der Mitbewohner die Versicherung übernehmen.
  • Neue Mitbewohner sind automatisch versichert (höchstens 5 Erwachsene).
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Was ist versichert und was nicht?

Versichert

  • Wurde jemand anderem Schaden zugefügt?
    Wir entschädigen die Person, die Schaden erlitten hat. Auch Schäden, die Ihre Tiere anderen zufügen, sind versichert.
  • Haben Sie Schaden durch jemand anderen erlitten?
    Wenn Sie die Privatrechtsschutzversicherung abschließen, helfen wir Ihnen, eine Entschädigung von der verantwortlichen Person zu erhalten. Kann diese Person nicht bezahlen? Dann ersetzen wir den Schaden bis zu 12.500 Euro. Bei Körperschaden wird dieser Betrag verdoppelt.

Nicht versichert

  • Schaden, den Sie selbst oder jemand Ihrer Familie durch eigenes Verschulden erleiden.
  • Schaden, der durch einen schweren Fehler eines Familienmitglieds, das 18 Jahre oder älter ist, verursacht wird.
  • Schaden, der von einem Familienmitglied im Alter ab 16 Jahren vorsätzlich verursacht wurde
  • Schaden verursacht durch Reitpferde oder durch Tiere, die Sie in Belgien als Privatperson nicht halten dürfen.
  • Bußgelder oder Beträge aufgrund außergerichtlicher Vergleiche
  • Streitfälle als Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt.

Schadenersatz und Franchise

  • Bei Körperschaden zahlen wir bis zu 30 Millionen Euro je Schadensfall. Sie zahlen keine Franchise.
  • Sachschaden ist bis 10 Millionen Euro gedeckt, mit einer Franchise (Eigenanteil) von 250 Euro je Schadensfall.

Zusätzliche Optionen

Option 1: Familienpolice für Ihren Hund

Familienpolice für Ihren Hund

Ihre Familienpolice deckt standardmäßig Ihre Haftpflicht, wenn eine andere Person Schaden durch Ihren Hund erleidet.

Aber was ist, wenn...

  • Ihr Hund jemanden beißt und es nicht Ihre Schuld ist?
  • Ihr eigener Hund oder ein fremder Hund jemanden aus Ihrer Familie beißt?
  • Ihr Hund einen Verkehrsunfall erleidet.
  • Ihr Hund betreut werden muss, weil Sie plötzlich ins Krankenhaus müssen und niemand sonst für den Hund sorgen kann.

In diesem Fall bietet unsere Versicherung für Ihren Hund Ihnen Schutz vor den finanziellen Folgen. Das ist eine Unfallversicherung.

Versichert

  • Ihr Hund beißt jemand anderen: Wir zahlen eine Entschädigung bis zu 1,5 Millionen Euro, sogar wenn Sie dafür nicht verantwortlich sind.
  • Ein fremder Hund beißt jemanden aus Ihrer Familie: Auch dann zahlen wir eine Entschädigung für Körperschaden bis zu 1,5 Millionen Euro.
  • Ihr Hund erleidet einen Verkehrsunfall: Wir bezahlen Ihre Tierarztkosten bis zu 2.000 Euro.
  • Jemand von Ihrer Familie landet im Krankenhaus und dadurch kann niemand für Ihren Hund sorgen: Dann sind die Kosten für eine Hundepension bis zu 500 Euro je Schadensfall gedeckt.

Wir erstatten die Kosten ab dem ersten Euro, ungeachtet der Anzahl Hunde, die Sie haben.

Nicht versichert

  • Tierarztkosten bei Krankheit Ihres Hundes
  • Ihr Hund erleidet einen Unfall, der kein Verkehrsunfall ist (z.B. eine Rauferei mit einem anderen Hund).
  • Hunde, die Sie beruflich halten oder züchten.

Option 2: Rechtsschutz für Streitfälle aus Verträgen

Was, wenn...

  • Ihr neuer Fernseher nicht funktioniert und das Geschäft ihn nicht ersetzen will?
  • Ihr Vermieter sich weigert, eine kaputte Eingangstür auszutauschen?
  • Sie einen neuen Heizungskessel oder eine neue Küche einbauen lassen, die Fertigstellung jedoch zu wünschen übrig lässt?
  • Sie einen Batzen Geld für eine Luxuskreuzfahrt hinblättern und auf einem schäbigen Kahn landen?

Bei solchen Streitfällen bietet unsere Rechtsschutzversicherung für Streitfälle aus Verträgen Rechtshilfe, wenn der Streitwert mindestens 200 Euro beträgt.

Steuerlich absetzbar
Wenn Sie zusätzlich die Extraoption Rechtsschutz für vertragliche und andere Streitfälle nehmen, dann erhalten Sie auch Rechtshilfe bei Verwaltungs- oder Steuerstreitigkeiten, Baustreitigkeiten und der ersten Scheidung. Anwälte und Gerichte können Sie viel Geld kosten.

Wenn Sie die Privatrechtsschutzversicherung und die Option Streitfälle aus Verträgen und andere Streitfälle abschließen, dann ist die Prämie, die Sie dafür zahlen, steuerlich abzugsfähig.

Mehr zur Option Rechtsschutz mit Steuerabzug

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Mehr zur KBC-Familienpolice

Was sind die Unterschiede zwischen der Unfallversicherung, der Krankenhausaufenthaltsversicherung und der Familienversicherung?

Vergleichen Sie die Versicherungspolicen und finden Sie heraus, wann sie sich als nützlich erweisen.
 

Familienpolice Nebenverdienst

Haben Sie ein Hobby, mit dem Sie oder jemand aus Ihrer Familie etwas dazuverdienen? Oder unterrichten Sie regelmäßig? Lassen Sie jemanden gegen Bezahlung bei Ihnen zu Hause helfen, wie eine Haushaltshilfe, einen Babysitter oder einen Gärtner? Dann ist es empfehlenswert und manchmal sogar Pflicht, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

> Die Optionen unserer Familienpolice

Um in Italien Ski oder Snowboard zu fahren, benötigen Sie seit Januar 2022 eine Bescheinigung Ihrer Privathaftpflichtversicherung oder Familienpolice.

Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung bei der KBC (KBC-Familienpolice)? Dann beantragen Sie rechtzeitig eine Bescheinigung in einer Filiale, bei Ihrem Versicherungsagenten oder über KBC Live.

Für die Ausübung von Skilanglauf gilt diese Verpflichtung nicht.

Gut zu wissen

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Erzielen Sie keine Einigung, dann wenden Sie sich bitte an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
    Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Eine Prämienberechnung der KBC-Familienpolice können Sie unter www.kbc.be, in KBC Touch, in KBC Mobile oder bei Ihrem Versicherungsexperten erstellen.

Die KBC-Familienpolice ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

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