Kein Studentenjob ohne Girokonto

Kein Studentenjob ohne Girokonto

Haben Sie vor, als Werkstudent zu arbeiten? Dann sollten Sie lieber gleich ein Girokonto eröffnen, da das Geld, das Sie mit einem Studentenjob verdienen, nun mal auf ein Girokonto überwiesen werden muss. Ihr Arbeitgeber wird dies bereits bei den Vertragsverhandlungen von Ihnen verlangen. Hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte, die bei Studentenarbeit zu beachten sind, sowie die finanziellen Verantwortlichkeiten, die damit einhergehen. 

Studentenjob: die Bedingungen

Ab dem sechzehnten Lebensjahr

Wenn Sie in Vollzeitausbildung sind, können Sie ab dem sechzehnten Lebensjahr einen Studentenjob ausüben, bzw. ab dem fünfzehnten Lebensjahr, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die ersten beiden Jahre der Sekundarschule besucht haben. Für Personen, die eine Teilzeitausbildung absolvieren, gelten zusätzliche Bedingungen. Beispielsweise dürfen Sie nicht gleichzeitig als Werkstudent arbeiten und einen Teilzeitbeschäftigungs- oder Praktikumsvertrag abgeschlossen habe 

475 Stunden mit ermäßigten Sozialabgaben

2017 erfolgte der Wechsel von Tagen auf Stunden. Für Sie als Werkstudent ist das günstiger und bietet mehr Flexibilität. Sie dürfen nämlich 475 Stunden zum ermäßigten Sozialabgabesatz arbeiten (2,71% Ihres Bruttolohns). Wollen Sie als echtes Arbeitstier mehr Stunden arbeiten? Dann zahlen Sie ab der 476. Stunde den normalen Beitrag (13,07%), für diese zusätzlichen Stunden verbleibt Ihnen also weniger.

Flexibler Zeitraum

Arbeiten Sie im Sommer gern als Rettungsschwimmer an der Küste? Oder arbeiten Sie im lieber übers ganze Jahr am Wochenende im Supermarkt? Das alles ist möglich. Studentenarbeit ist nicht saisongebunden, Sie können diese 475 Stunden mit ermäßigten Sozialabgaben übers ganze Jahr verteilen. Nur wenn Sie kurz vor dem Ende des Studiums stehen oder Kindergeld in Anspruch nehmen wollen, sind Sie eine Ausnahme von der Regel.

Allerdings sind 475 Stunden eine ganze Menge. Darum wird unter student@work gewissenhaft registriert, wie viel Stunden Sie schon gearbeitet haben. Damit Sie die Übersicht nicht verlieren.

Steuern oder steuerfrei?

Ob Sie für Ihre Studentenarbeit Steuern bezahlen oder nicht, hängt von Ihren Einkünften ab. Wenn Sie unterhalb der Obergrenze bleiben, müssen Sie keine Steuern bezahlen. Die Obergrenze ändert sich jedes Jahr und kann auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Finanzen nachgelesen werden. Hinweis: Füllen Sie Ihre Steuererklärung aus. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. 

Und Ihre Eltern? In Abhängigkeit von der Höhe Ihrer Einkünfte sind Sie „steuerlich unterhaltsberechtigt“ oder nicht. Die Höchstbeträge finden Sie ebenfalls auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Finanzen. 

Und nach dem Studium?

Nach dem Abschluss des Studiums können Sie noch einmal als Werkstudent arbeiten. Im Juni Ihren Abschluss erhalten? Dann dürfen Sie noch bis zum 30. September desselben Jahres zu einem reduzierten Sozialbeitrag arbeiten.

Girokonto als Voraussetzung für einen Studentenjob

Kein Studentenjob ohne Girokonto. Denn Sie wollen natürlich, dass Ihnen Ihr hart verdientes Geld überwiesen wird. Mit einem Girokonto sind Sie sicher, dass der Arbeitgeber Ihren Lohn schnell und einfach überweisen kann. Tipp: Wählen Sie das kostenlose KBC-Pluskonto. Das Paket umfasst die folgenden Leistungen:

  • Girokonto mit einer oder zwei Debitkarten
  • ­­­­Ihre Debitkarte kostenlos mit einem schönen Foto aufwerten
  • Einfache und vor allem sichere Budgetkontrolle durch KBC Mobile

Noch nicht 18 Jahre alt?

Solange Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, ist es nicht möglich, eigenständig ein Girokonto zu eröffnen. Aber keine Sorge: Ihre Eltern sind Ihre gesetzlichen Vertreter und können dies einfach für Sie tun. Über eine Vollmacht können Sie Ihr Girokonto verwalten. Nach dem 18. Geburtstag verfällt die Vollmacht automatisch und Sie kommen eigenständig zum Zuge.