Gesetzliche Änderungen - 1. Januar 2023, sofern nicht anders angegeben
Hier finden Sie eine Übersicht über alle gesetzlichen Änderungen.
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Demnächst werden wir unserem Service ein bedeutendes Upgrade geben: Ab März 2023 wird KBC Premium Banking Teil von KBC Private Banking sein. So können wir uns noch besser auf Ihre Bedürfnisse einstellen. Wir freuen uns, Ihnen dieses neue Konzept anbieten zu können.
Welches sind die nächsten Schritte?
Ihr Kundenbetreuer wird sich im Laufe des Jahres 2023 mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen erläutern, was das bedeutet. Ihr KBC-Premium-Service-Vertrag ändert sich und trägt jetzt die Bezeichnung Globaler Servicevertrag von KBC Private Banking. Die Änderung wird nach dem Gespräch mit Ihrem Kundenbetreuer wirksam.
Dies sind die wichtigsten Änderungen an der Servicevereinbarung:
- Je nach Ihrem Anlegerprofil laden wir Sie mindestens ein- bis zweimal im Jahr zu einer Portfoliobesprechung ein. Wir prüfen, ob Ihr Portfolio noch angemessen bestückt ist, und wir erstellen Ihnen einen Bericht darüber. Wenn Ihr Portfolio nicht mehr angemessen bestückt ist oder verbessert werden kann, erhalten Sie unsere Anlagevorschläge in der Beratungsübersicht.
- Wenn Sie Aktien in Ihrem Portfolio haben, können Sie sich unter bestimmten Bedingungen für den erweiterten Aktienservice entscheiden. Wenn Sie sich nicht dafür entscheiden, erhalten Sie den Basis-Aktienservice gegen eine Grundgebühr.
- Sie können von nun an je nach Ihrem Anlegerprofil von der Standard-Anlagestrategie abweichen.
- Sie erhalten Zugang zu einem breiteren Angebot von Zusatzleistungen.
Die feste Servicegebühr und der Vorzugstarif bei Zeichnungsgebühren für Fonds gelten für Sie weiter bis zur ersten Rechnungsstellung im Jahr 2025. Von da an gelten die Preise von KBC Private Banking, die Sie in dieser Übersicht finden. Für den Aktienservice gelten die Tarife von KBC Private Banking ab dem Gespräch mit Ihrem Kundenbetreuer.
Hier finden Sie den vollständige Servicevertrag. Sie können auch kostenlos ein Exemplar bei Ihrem Kundenbetreuer anfordern.
Demnächst werden wir unserem Service ein bedeutendes Upgrade geben: Ab März 2023 wird KBC Premium Banking Teil von KBC Private Banking sein. So können wir uns noch besser auf Ihre Bedürfnisse einstellen. Wir freuen uns, Ihnen dieses neue Konzept anbieten zu können.
Welches sind die nächsten Schritte?
Ihr Kundenbetreuer wird sich im Laufe des Jahres 2023 mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen erklären, was das bedeutet. Ihr KBC-Premium-Service-Vertrag ändert sich und trägt jetzt die Bezeichnung Globaler Servicevertrag von KBC Private Banking. Die Änderung wird nach dem Gespräch mit Ihrem Kundenbetreuer wirksam.
Dies sind die wichtigsten Änderungen an der Servicevereinbarung:
- Wenn Sie Anlegen lassen gewählt haben, ändert sich Ihr Profilansatz in einen Portfolioansatz. Das bedeutet, dass wir bei jeder Beratung die Risiken der einzelnen Anlage und die Auswirkungen auf Ihr Gesamtportfolio berücksichtigen.
- Je nach Ihrem Anlegerprofil laden wir Sie mindestens ein- bis zweimal im Jahr zu einer Portfoliobesprechung ein. Wir prüfen dann, ob Ihr Portfolio noch passend bestückt ist und übermitteln Ihnen einen Bericht. Wenn Ihr Portfolio nicht mehr passend bestückt ist oder verbessert werden kann, erhalten Sie unsere Anlagevorschläge in der Beratungsübersicht.
- Wenn Sie Aktien in Ihrem Portfolio haben, können Sie sich unter bestimmten Bedingungen für den erweiterten Aktienservice entscheiden. Wenn Sie sich nicht dafür entscheiden, erhalten Sie den Basis-Aktienservice gegen eine Grundgebühr.
- Sie können von nun an je nach Ihrem Anlegerprofil von der Standard-Anlagestrategie abweichen.
- Sie erhalten Zugang zu einem breiteren Angebot von Zusatzleistungen.
Die feste Servicegebühr und der Vorzugstarif bei Zeichnungsgebühren für Fonds gelten für Sie weiter bis zur ersten Rechnungsstellung im Jahr 2025. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Tarife von KBC Private Banking, die Sie in dieser Übersicht finden. Für den Aktienservice gelten die Tarife von KBC Private Banking ab dem Gespräch mit Ihrem Kundenbetreuer.
Hier finden Sie den vollständige Servicevertrag. Sie können auch kostenlos ein Exemplar bei Ihrem Kundenbetreuer anfordern.
- Der Aktienservice innerhalb von KBC Private Banking wurde angepasst:
- Jeder Kunde, der Aktien in seinem KBC Private Banking Beratungsportfolio hat, erhält standardmäßig den Basis-Aktienservice.
-Kunden mit einem besonderen Interesse an Aktien und einem Beratungsportfolio mit einem Aktienanteil von mindestens 150 000 Euro können sich für einen erweiterten Aktienservice zu einer höheren prozentualen Beratungsgebühr entscheiden.
Der Inhalt sowohl des Basis- als auch des erweiterten Aktienservice wird in Artikel 7 des Globalen Servicevertrags erläutert.
- Die prozentuale Gebühr für Aktien in Ihrem KBC Private Banking Beratungsportfolio wird zum 1. April 2023 angepasst. Die neuen Tarife sind hier aufgeführt.
Ihr Kundenbetreuer wird die Folgen dieser Änderungen für Ihr Portfolio bei einem nächsten Kontakt persönlich mit Ihnen besprechen. Hier finden Sie den vollständigen Servicevertrag. Sie können auch kostenlos ein Exemplar bei Ihrem Kundenbetreuer anfordern.
Das Dokument mit den wesentlichen Anlegerinformationen, besser bekannt als KIID, erfuhr eine Reihe von wichtigen Änderungen:
- Sie erhalten transparentere Informationen über die Kosten.
- Historische Renditen werden durch Performance-Szenarien ersetzt.
- Das Dokument verwendet ab sofort die Form und den Inhalt des Basisinformationsblattes, auch KID genannt, das Sie von Versicherungsprodukten und strukturierten Produkten kennen. So können Sie Risiken, Kosten und deren Auswirkungen auf die Rendite vergleichen und eine fundierte Entscheidung treffen, bevor Sie anlegen
Das aktualisierte Dokument finden Sie in der Fondssuche (suchen Sie nach dem Namen oder dem ISIN-Code Ihres Fonds, den Sie in der vierteljährlichen „Übersicht der Wertpapiere im Effektendepot“ finden). Natürlich können Sie auch kostenlos ein Exemplar bei Ihrer KBC-Filiale anfordern.
Infolge einer Änderung der europäischen Vorschriften wurde das KID des/der Investmentfonds, den/die Sie bei uns erworben haben, in einigen wichtigen Punkten geändert.
Dazu gehören überarbeitete Performance-Szenarien, Kostenindikatoren, eine Änderung der Berechnungsmethode für die Transaktionskosten und die Verpflichtung für bestimmte Produktarten, Informationen über die frühere Wertentwicklung zu veröffentlichen.
Sie finden das aktualisierte Dokument in der Fondssuche (suchen Sie nach dem Namen oder dem ISIN-Code Ihres Fonds, den Sie auf der Jahresübersicht von März finden). Natürlich können Sie auch kostenlos ein Exemplar bei Ihrer KBC-Filiale anfordern.
Infolge einer Änderung der europäischen Vorschriften wurde das Basisinformationsblatt (KID) für das (die) Anlageprodukt(e), das (die) Sie bei uns erworben haben, in einigen wichtigen Punkten geändert.
Die wichtigsten Änderungen im neuen KID sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): neue Berechnungsmethoden und eine überarbeitete Darstellung der Performance-Szenarien, eine Überarbeitung der zusammenfassenden Kostenindikatoren und eine Änderung der Berechnungsmethode für die Transaktionskosten.
Sie finden das aktualisierte Dokument über die Suchleiste (suchen Sie nach dem Namen oder dem ISIN-Code Ihres Anlageprodukts). In der Liste der ISIN-Codes finden Sie dann Ihr Anlageprodukt. Natürlich können Sie auch kostenlos ein Exemplar bei Ihrer KBC-Filiale anfordern.
Infolge einer Änderung der europäischen Vorschriften wurde das KID des (der) Spar- und/oder Anlageversicherungsprodukte(s), das (die) Sie bei uns erworben haben, in einigen wichtigen Punkten geändert.
Die wichtigsten Änderungen im neuen KID sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): neue Berechnungsmethoden und eine überarbeitete Darstellung der Performance-Szenarien, eine Überarbeitung der zusammenfassenden Kostenindikatoren, eine Änderung der Berechnungsmethode für die Transaktionskosten und eine Änderung der Verpflichtung für bestimmte Produktarten, Informationen über die frühere Wertentwicklung zu veröffentlichen.
Hier finden Sie das aktualisierte Dokument (suchen Sie nach dem Namen Ihres Spar- und/oder Anlageversicherungsprodukts, den Sie in der Jahresübersicht von März finden). Natürlich können Sie auch kostenlos ein Exemplar in Ihrer KBC-Filiale erhalten.
In diesem Dokument wird erläutert, wie die Anlageberatung den MiFID-Vorschriften entspricht, was das für Sie bedeutet und was Sie zu welchem Zeitpunkt des Anlageprozesses von uns erwarten können.
Die jüngsten Änderungen sind nur für Kunden mit Vermögensberatung relevant.
Der Beratungsansatz Anlagen unterscheidet zwischen den Positionen, zu denen wir Sie beraten, und denen, die Sie selbst verfolgen müssen.
Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie hier alles über den KBC-Beratungsansatz Anlagen.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,70% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für die vor diesem Datum gesparten Beträge bleibt bis zu Ihrem vertraglichen Renteneintrittsalter gültig.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,30% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für die vor diesem Datum gesparten Beträge bleibt bis zu Ihrem vertraglichen Renteneintrittsalter gültig.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,70% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für die vor diesem Datum gesparten Beträge bleibt bis zu Ihrem vertraglichen Renteneintrittsalter gültig.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,30% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für die vor diesem Datum gesparten Beträge bleibt bis zu Ihrem vertraglichen Renteneintrittsalter gültig.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,40% auf 1,70% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für die vor diesem Datum gesparten Beträge bleibt bis zu Ihrem vertraglichen Renteneintrittsalter gültig.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,30% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für die vor diesem Datum gesparten Beträge bleibt bis zu Ihrem vertraglichen Renteneintrittsalter gültig.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,30% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für die vor diesem Datum gesparten Beträge bleibt bis zu Ihrem vertraglichen Renteneintrittsalter gültig.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,30% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für die vor diesem Datum gesparten Beträge bleibt bis zu Ihrem vertraglichen Renteneintrittsalter gültig.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,75% auf 1,75% erhöht. Der neue Zinssatz ist bis zum 31. Dezember 2047 garantiert.
Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, gilt weiter.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, gilt weiter bis zum Ablaufdatum Ihres Vertrags.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, gilt weiter bis zum Ablaufdatum Ihres Vertrags.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, gilt weiter bis zum Ablaufdatum Ihres Vertrags.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, gilt weiter bis zum Ablaufdatum Ihres Vertrags.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, gilt weiter bis zum Ablaufdatum Ihres Vertrags.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, gilt weiter bis zum Ablaufdatum Ihres Vertrags.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, gilt weiter bis zum Ablaufdatum Ihres Vertrags.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, gilt weiter bis zum Ablaufdatum Ihres Vertrags.
Wir haben den garantierten Zinssatz von 0,50% auf 1,50% erhöht. Der neue Zinssatz gilt nur für neue Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten. Der Zinssatz für Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, gilt weiter bis zum Ablaufdatum Ihres Vertrags.
Ihr Vertrag hat einen garantierten Zinssatz bis zu einer bestimmten Prämienobergrenze. Für neue Einzahlungen, die diese Obergrenze überschreiten, ändert sich der Zinssatz von 0,50% auf 1,50%.
Die Änderung gilt nur für Ihre Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten und die die jährliche Pämienobergrenze laut Ihrem Vertrag übersteigen. Der Zinssatz für die Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, bleibt bis zum Enddatum gültig, wie in Ihrem Vertrag vorgesehen.
Ihr Vertrag hat einen garantierten Zinssatz bis zu einer bestimmten Prämienobergrenze. Für neue Einzahlungen, die diese Obergrenze überschreiten, ändert sich der Zinssatz von 0,50% auf 1,50%.
Die Änderung gilt nur für Ihre Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten und die die jährliche Pämienobergrenze laut Ihrem Vertrag übersteigen. Der Zinssatz für die Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, bleibt bis zum Enddatum gültig, wie in Ihrem Vertrag vorgesehen.
Ihr Vertrag hat einen garantierten Zinssatz bis zu einer bestimmten Prämienobergrenze. Für neue Einzahlungen, die diese Obergrenze überschreiten, ändert sich der Zinssatz von 0,50% auf 1,50%.
Die Änderung gilt nur für Ihre Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten und die die jährliche Pämienobergrenze laut Ihrem Vertrag übersteigen. Der Zinssatz für die Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, bleibt bis zum Enddatum gültig, wie in Ihrem Vertrag vorgesehen.
Ihr Vertrag hat einen garantierten Zinssatz bis zu einer bestimmten Prämienobergrenze. Für neue Einzahlungen, die diese Obergrenze überschreiten, ändert sich der Zinssatz von 0,50% auf 1,50%.
Die Änderung gilt nur für Ihre Einzahlungen, die wir ab dem 1. Januar 2023 erhalten und die die jährliche Pämienobergrenze laut Ihrem Vertrag übersteigen. Der Zinssatz für die Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, bleibt bis zum Enddatum gültig, wie in Ihrem Vertrag vorgesehen.
In Ihrem Vertrag mit einem garantierten Zinssatz bis zu einer bestimmten Prämienobergrenze haben wir den garantierten Zinssatz für neue Einlagen oberhalb dieser Zielobergrenze zum 1. Januar 2023 von 0,50% auf 1,50% erhöht.
Der neue Zinssatz gilt nur für den Teil Ihrer Einzahlungen, den wir ab dem 1. Januar 2023 erhielten und der die jährliche Prämienobergrenze laut Ihrem Vertrag überschreitet. Der Zinssatz für die Beträge, die Sie vor diesem Datum gespart haben, bleibt bis zum Enddatum gültig, wie in Ihrem Vertrag vorgesehen.