Mieten einer Wohnung: Was müssen Sie wissen?

Haben Sie vor, ein Haus oder ein Appartement zu mieten? Aufregend, Ihre eigene Bleibe! Aber was muss man wissen, bevor man eine Wohnung mietet? Und was ist mit Ihren Versicherungen? Mit diesen Miettipps sind Sie gut vorbereitet.

Prüfen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig.

Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden? Lassen Sie schon mal die Korken knallen! Oder lesen Sie doch erst einmal Ihren Mietvertrag sorgfältig durch, bevor Sie mit dem Feiern beginnen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.

Überprüfen Sie unbedingt Folgendes:

  • Die Laufzeit: Die meisten Mietverträge werden für einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschlossen. Achtung! Wenn die Laufzeit nicht ausdrücklich in Ihrem Vertrag genannt wird, ist Ihr Vertrag 9 Jahre gültig. Die Laufzeit Ihres Vertrags ist auch für Ihre Kündigungsfrist wichtig.

  • Der Mietpreis: Wie hoch ist die monatliche Miete? Und wie muss sie bezahlt werden? Der Betrag darf sich während der gesamten Laufzeit des Mietvertrags nicht ändern. Der Vermieter darf die Miete jedoch einmal im Jahr indexieren, und zwar jeweils am Jahrestag des Mietvertrags.

  • Die Nebenkosten: Müssen Sie für die Nutzung von gemeinschaftlichen Bereichen des Gebäudes bezahlen? Ist Ihr Wasser- und Energieverbrauch in Ihrem Mietvertrag enthalten? 

  • Vertragsregistrierung: Der Vermieter muss den Mietvertrag innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung registrieren. Verwahren Sie sorgfältig eine Kopie Ihres Vertrags. So haben Sie immer etwas zur Hand, falls es Probleme gibt.

Denken Sie auch an Ihre Feuerversicherung.

In Flandern und Wallonien sind Sie als Mieter verpflichtet, eine Feuerversicherung abzuschließen. Dies ist in Brüssel noch nicht der Fall, wird aber dringend empfohlen.

Die Feuerversicherung deckt die wichtigsten, gesetzlich festgelegten Mindestrisiken ab. Sie sind nicht nur gegen Brandschäden, sondern auch gegen die Haftpflicht im Schadensfall versichert. Darüber hinaus können Sie auch den Inhalt Ihrer Wohnung gegen Schäden oder Diebstahl versichern.

Unsere Feuerversicherung für Mieter

Zahlen Sie Ihre Mietkaution auf ein Sperrkonto ein

Wollen Sie ein Haus oder ein Appartement mieten? In den meisten Fällen müssen Sie dann nach Unterzeichnung des Mietvertrags eine Mietkaution hinterlegen. Sie schützt den Vermieter, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und Schäden verursacht. Die Mietkaution kann zwischen 1 und 3 Monatsmieten betragen, und dieser Betrag kommt zu Ihrer ersten Monatsmiete hinzu.

Zahlen Sie die Mietkaution niemals in bar oder per Überweisung auf das Konto des Vermieters. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Mietkaution auf einem Sperrkonto hinterlegt werden muss.

Bei der KBC können Sie in wenigen Minuten online ein Mietkautionskonto eröffnen. Es ist kostenlos und Sie müssen nicht einmal Kunde der KBC sein.

Gut zu wissen:Haben Sie Probleme, die Mietkaution aufzubringen? Dann können Sie einen zinslosen Mietkautionskredit beim Wohnungsbaufonds der Region beantragen, in der sich Ihr Mietobjekt befindet.

Entdecken Sie die Mietkaution

Nehmen Sie so viel wie möglich in das Übergabeprotokoll auf.

Wenn die Miete beginnt, müssen Sie ein Übergabeprotokoll erstellen. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt Ihres Einzugs detailliert beschreibt, oft mit Fotos zur Verdeutlichung. Es ist wichtig, alle Mängel darin aufzuführen. So herrscht Klarheit darüber, was zu Beginn beschädigt war und was nicht.

Manchmal müssen Sie das Übergabeprotokoll bezahlen, etwa wenn es von einem Fachmann erstellt wird. Die Kosten dafür können in diesem Fall durchaus 300 bis 450 Euro betragen und sind zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Aber der Eigentümer kann solch ein Übergabeprotokoll auch gemeinsam mit Ihnen selbst erstellen. Dann ist es kostenlos.

Beachten Sie die Kündigungsfrist.

Die Kündigungsfrist Ihres Vertrages hängt von der Laufzeit Ihres Vertrages ab. Haben Sie einen kurzfristigen Vertrag (3 Jahre oder weniger)? Dann müssen Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Sie zahlen auch eine Kündigungsentschädigung. Wie hoch diese ist, hängt von der Art des Vertrags ab.

Haben Sie einen Standardmietvertrag mit einer Laufzeit von 9 Jahren? Dann haben Sie einen 3-6-9-Vertrag.

Das bedeutet nicht unbedingt, dass Ihr Vertrag 9 Jahre dauert. Kündigen Sie Ihren Vertrag zum Beispiel nach einem Monat? Dann müssen Sie eine Kündigungsentschädigung in Höhe von 3 Monatsmieten zahlen.

Im zweiten Jahr zahlen Sie eine Entschädigung von 2 Monatsmieten und im dritten Jahr 1 Monatsmiete. Nach 3 Jahren entfällt die Kündigungsgebühr, aber die 3-monatige Kündigungsfrist bleibt bestehen.

Tipp: Kündigen Sie Ihre Miete immer mit einem eingeschriebenen Brief. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem ersten Tag, der auf den Monat folgt, in dem Sie das Schreiben abgeschickt haben. Beispiel: Schicken Sie den Brief am 16. Mai ab? Dann beginnt die Kündigungsfrist am 1. Juni.

Nützliche Links

Gut zu wissen

Das KBC‐Mietkautionssparkonto ist ein geregeltes Sparkonto der KBC Bank AG Belgien, das der Mietkaution vorbehalten ist.

Es gilt das belgische Recht. Lesen Sie unbedingt die Informationen unter
www.kbc.be/mietkautionssparkonto, bevor Sie das Konto eröffnen.

Dort finden Sie auch ein Dokument mit wesentlichen Informationen für Sparer. Diese Informationen sind auch in Ihrer KBC-Filiale erhältlich.

Mit Beschwerden können Sie sich an beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, und/oder ombudsman@ombudsfin.be wenden.

Merkmale des Mietkautionssparkontos.

  • Verzinsung

    • Aktueller Verzinsung: 0,45% Basiszins und 0,45% Treueprämie. 

Dies sind Bruttozinssätze. Sie gelten auf Jahresbasis und können sich jederzeit ändern. Die aktuellen Sätze finden Sie jederzeit hier oder in Ihrer KBC-Filiale. Wenn sich der Zinssatz ändert, informieren wir den Kontoinhaber per Post oder über digitale Kanäle.

Sparguthaben werden ab dem ersten Kalendertag nach dem Datum der Transaktion verzinst. Ab dem Kalendertag der Abhebung werden sie nicht mehr verzinst. Die Treueprämie wird für Beträge gezahlt, die während 12 aufeinander folgenden vollen Monaten auf dem Sparkonto verbleiben.
 

  • Steuergünstig
    Für natürliche Personen ist die erste Zinstranche von 1.020 Euro Euro im Jahr (Einkünfte 2024) von der Quellensteuer befreit, die zurzeit 15% beträgt.
  • Kostenloses Sparkonto
    Sie zahlen keine Gebühren für die Eröffnung und Verwaltung Ihres Sparkontos.
  • Unbefristet
    Das KBC‐Mietkautionssparkonto ist unbefristet. Der mit diesem Konto verbundene Mietkautionsvertrag läuft so lange, bis das Mietkautionssparkonto aufgelöst wird.
  • Risiken

    • Konkursrisiko: Die Gesamtheit der bei der KBC Bank geführten Einlagen ist unter bestimmten Bedingungen für bis zu 100.000 Euro pro Person geschützt. Bei Insolvenz der KBC (z. B. Konkurs) besteht für Sie das Risiko, dass Sie den über 100.000 Euro hinausgehenden Betrag Ihrer Einlagen verlieren oder dass der Betrag verringert oder in Aktien umgewandelt wird. Die Broschüre „Schutz von Einlagen und Finanzinstrumenten in Belgien“ ist in Ihrer KBC-Bankfiliale erhältlich oder abrufbar unter www.kbc.be/einlagenschutz.

    • Inflationsrisiko: Auch bei dieser Sparversicherung besteht ein Inflationsrisiko, da anhaltende Preissteigerungen zu einem Wertverlust des eingezahlten Betrags führen können.

Mehr Infos zum KBC‐Mietkautionssparkonto

Bitte lesen Sie diese Dokumente, bevor Sie ein Mietkautionssparkonto eröffnen.

Mit Beschwerden können Sie sich anbeschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 und/oder ombudsman@ombudsfin.be wenden. 

Was müssen Sie über das KBC-Wohnungspolice für den Mieter wissen?

Die KBC-Wohnungspolice für den Mieter kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: Versicherung für den Mieter, Versicherung des Inhalts der  Wohnung, Diebstahlversicherung Inhalt Wohnung, Bodensanierungsversicherung (Sachschadenversicherungen), Rechtsschutzversicherung Mieter (Rechtsschutzversicherung). Diese Versicherungen sind für Mieter einer Privatwohnung bestimmt. In der Wohnung wird keine kommerzielle oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt.

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie behalten dennoch jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Für ein Angebot der KBC-Wohnungspolice für den Mieter sind Sie auf unserer Website oder bei Ihrem Versicherungsexperten an der richtigen Adresse.

Die KBC-Wohnungspolice für den Mieter ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.

MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB.

Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.

Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.

Was ist versichert?

  • Schäden durch Feuer oder Explosion
  • Wasserschaden
  • Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag Zum Beispiel, wenn ein Blitzeinschlag Ihre Elektrogeräte zerstört oder wenn ein Sturm oder eine Sturmböe Ihre Gartenmöbel beschädigt.
  • Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben
  • Kollisionsschäden
  • Vandalismus oder (versuchter) Diebstahl in Ihrer Wohnung oder sogar von Gegenständen außerhalb Ihrer Wohnung, etwa von Ihrem auf der Einfahrt abgestellten Elektrofahrrad.
  • Ihre Haustiere sind überall versichert.
  • Schäden an festen Ausrüstungen oder Verbesserungen, die Sie als Mieter auf eigene Kosten angebracht haben. Zum Beispiel, wenn Ihr Gartenhaus durch einen Sturm beschädigt wird.

Was ist nicht versichert?

  • Typische Mietschäden, zum Beispiel durch Dübel in der Wand oder Kalkablagerungen an den Sanitäranlagen
  • Schäden, die durch Haustiere verursacht werden
  • Typische Mietschäden, zum Beispiel durch Dübel in der Wand oder Kalkablagerungen an den Sanitäranlagen
  • Schäden, die durch Haustiere verursacht werden
  • Verlust oder vorsätzliche Beschädigung
  • Schäden verursacht durch
    • Instabilität des Untergrunds von Bauwerken, die weniger als 2 Jahre alt sind, oder von Terrassen und Einfahrten
    • Eindringen von Grundwasser oder Niederschlägen, weil Ihre Keller oder Außenwände nicht wasserdicht sind
    • Arbeiten
    • Behebung eines Konstruktionsfehlers
    • Diebstahl von oder aus einem Fahrzeug, das sich nicht an der versicherten Adresse befindet

Bitte beachten Sie, dass unser Allgefahrenschutz für den Inhalt nicht für Unikate wie Antiquitäten und Kunst gilt. Dafür gibt es eine spezielle Wertsachenversicherung. Für nähere Info dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsexperten.

Hinweis: Diese Liste ist nicht erschöpfend. Eine vollständige Liste der versicherten und nicht versicherten Schäden finden Sie in unseren Produktblättern unten.

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen