Die Energiekrise und die vorübergehende Arbeitslosigkeit

Wie wirkt sich das auf Gruppenversicherung und die kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung aus?

Die Energiekrise und die vorübergehende Arbeitslosigkeit

Wie wirkt sich das auf Gruppenversicherung und die kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung aus?

Welche Regelung gilt für die vorübergehende Arbeitslosigkeit aufgrund der Energiekrise?

Wenn der Arbeitnehmer vorübergehend arbeitslos wird, erhält er Leistungen vom LFA. Folglich wird der Arbeitsvertrag ganz oder zumindest teilweise ausgesetzt. Im Falle einer vollständigen Aussetzung erhält der Arbeitnehmer während dieser Zeit keinen Lohn.

Welche Auswirkungen hat die vorübergehende Arbeitslosigkeit auf die Gruppenversicherung?

Bei teilweiser Aussetzung des Arbeitsvertrags sind die versicherten Deckungen sowie die Prämie für den betreffenden Angeschlossenen in Abhängigkeit von seinem effektiven Beschäftigungsgrad begrenzt. Bei vollständigem Ruhen des Arbeitsvertrags wird der Beschäftigungsgrad auf 0 gesenkt und es werden keine Beiträge mehr fällig. Mit Ausnahme der Todesfalldeckung werden alle anderen Deckungen (Altersvorsorge, garantiertes Einkommen, Prämienbefreiung, Todesfallversicherung, ...) eingestellt. Ein während dieses Zeitraums eintretender Schaden (Arbeitsunfähigkeit oder Tod) ist daher bei einer vollständigen Aussetzung des Arbeitsvertrags nicht bzw. bei einer teilweisen Aussetzung höchstens teilweise versichert. Das ist zweifellos weder das, was Sie als Arbeitgeber anstreben, noch das, was der Angeschlossener will.

Kann der Gruppenversicherungsschutz auch während der vorübergehenden Arbeitslosigkeit gewährleistet werden?

Im Rahmen der Energiekrise hat die Regierung die Regelungen der „vorübergehenden Arbeitslosigkeit“ für energieintensive Unternehmen gelockert, und dies bis zum 31.03.2023.
Der Gesetzgeber hat ein Gesetz erlassen, um die Altersvorsorge und den Risikoschutz für Arbeitnehmer zu erhalten, die aufgrund dieser Krise vorübergehend arbeitslos sind. Das Gesetz räumt den Arbeitgebern auch das Recht ein, einen Zahlungsaufschub für die entsprechenden Prämien zu beantragen. Diese Maßnahmen gelten für den gesamten Zeitraum der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aufgrund der Energiekrise, längstens jedoch bis zum 31. März 2023.

Speziell für den Zahlungsaufschub kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung

Da die KBC-Kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung - auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit - den versicherten Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen Schutz bietet, fällt diese Versicherung nicht unter die Maßnahmen zur vorübergehenden Arbeitslosigkeit. Für Unternehmen, die aufgrund der Energiekrise ganz oder teilweise von vorübergehender Arbeitslosigkeit betroffen sind, kann jedoch ein Zahlungsaufschub bis zum 31. März 2023 beantragt werden.

Was sollten Sie tun, wenn Sie die oben genannten Möglichkeiten für Ihre Gruppenversicherung nutzen wollen?

  1. Kontaktieren Sie Ihre Agentur. Man wird Ihnen gern helfen.
  2. Bestätigen Sie immer per E-Mail, dass Sie diese Maßnahmen in Anspruch nehmen möchten.

Gruppenversicherung: Senden Sie dieses Schreiben zusammen mit der Kunden- und Policennummer an leven.ondernemingen@verz.kbc.be

KBC-Kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung: Senden Sie dieses Schreiben zusammen mit der Kunden- und Policennummer an gezondheidszorgen@verz.kbc.be

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