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Bankschenkungen können jetzt auch online registriert werden

Seit dem 1. Mai kann die Registrierung der privatschriftlichen Schenkung auch online über MyMinfin, die Online-Plattform des FÖD Finanzen, erfolgen. Dort kann man die Unterlagen zur Bankschenkung einfach hochladen.

Was ist eine Bankschenkung?

Wenn Sie Geld oder Wertpapiere verschenken wollen (z. B. an Ihre Kinder), sind Sie nicht verpflichtet, einen Notar aufzusuchen. Schließlich können diese Güter auch mit einer Bankschenkung übertragen werden. Eine Bankschenkung ist eine indirekte Schenkung durch eine Überweisung von Ihrem Konto auf das Konto des Beschenkten (z. B. Ihres Kindes). Es ist also kein Notar beteiligt. Um nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um eine Schenkung handelt, und um die Bedingungen, die Sie mit der Schenkung verbinden wollen, festzulegen, wird ein Beleg (ein so genannter „pacte adjoint“) ausgestellt.

Was sind die Bedingungen?

Bei einer Bankschenkung wird keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer fällig, sofern der Schenker noch drei Jahre nach der Schenkung am Leben bleibt (fünf Jahre in der Wallonischen Region). Stirbt der Schenker innerhalb von drei Jahren (in der Wallonischen Region innerhalb von fünf Jahren) nach der Schenkung, so gilt das geschenkte Vermögen als Teil seines Nachlasses und unterliegt somit der Erbschaftssteuer. Es sei denn, Sie haben in der Zwischenzeit die Unterlagen zur Bankschenkung registrieren lassen und Schenkungssteuer gezahlt.

Bankschenkungen: jetzt auch online

Seit dem 1. Mai kann die Registrierung der privatschriftlichen Schenkung auch online über MyMinfin, die Online-Plattform des FÖD Finanzen, erfolgen. Dort kann man die Unterlagen zur Bankschenkung einfach hochladen.

Diese Online-Methode ergänzt somit die beiden bereits bestehenden Registrierungsmöglichkeiten, nämlich die Einreichung per Post oder die Registrierung vor Ort bei der Rechtssicherheitsstelle.

Auf der Website des FÖD Finanzen finden Sie weitere Informationen über die Schritte, die bei der Registrierung einer privatschriftlichen Schenkung zu beachten sind.

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Dieser Artikel ist rein informatorisch und darf nicht als Anlageberatung betrachtet werden.

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