Als Pferde- und Rinderhalter steckt Ihr Kapital zum Großteil in Ihren Tieren. Ein Rückschlag muss daher keinen finanziellen Verlust bedeuten. Versichern Sie sich gegen Unfälle und Krankheit und schützen Sie so Ihre Betriebseinkünfte.
Für wen ist diese Versicherung bestimmt?
- Die Tierversicherung ist nur für Pferde- und Rinderhalter bestimmt, nicht für Pferde- und Viehhändler
- Die Deckung für Rinder in einer Herde ist für Milchviehbetriebe bestimmt
Was ist unter anderem versichert?
Individuelle Pferde oder Rinder
Die Versicherung bietet Schutz für Tod oder Notschlachtung, Verlust, bleibender Wertverlust oder tierärztliche Behandlung, falls diese eine Folge sind von:
- Unfall
- Krankheit
- Chronischem Lahmen (nur bei Pferden)
Optionale Deckung: Diebstahl.
Rinder in einer Herde
Dafür erhalten Sie Versicherungsschutz für Tod oder Notschlachtung infolge von Unfall oder Krankheit.
Optionale Deckung: Diebstahl.
Was ist unter anderem nicht versichert? (Wichtigste Ausschlüsse)
- Verschlimmerung der Situation durch Krankheiten oder Mängel, die vor dem Schadensfall vorlagen
- Krankheiten, deren Bekämpfung durch die Behörden reguliert ist
Extra infos
Für die Deckung Krankheit und chronisches Lahmen gilt eine Wartezeit von 60 Tagen. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht gilt, wenn die Krankheit oder das chronische Lahmen innerhalb 60 Tagen nach Beginn der Versicherung eintreten.
Auch das sollten Sie wissen
- Dies ist eine Sachschadenversicherung.
- Es gilt eine Wartezeit von 60 Tagen für die Deckung Krankheit und chronisches Lahmen.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherung gilt für ein Jahr. Sie wird stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt wird.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen.- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as.
- Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Für ein Angebot zur Tierversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren KBC-Versicherungsvermittler.
Dies ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
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Ein Unternehmen des KBC-Konzerns