Diebstahlversicherung

Warum diese Diebstahlversicherung?

Diebstahlversicherung

Warum diese Diebstahlversicherung?

Dank der KBC-Diebstahlversicherung sind Sie gegen den Verlust von Sachen durch Diebstahl versichert. Aber auch gegen Beschädigung, sogar wenn es dem Dieb nicht gelingt, auch wirklich etwas zu stehen

Was ist unter anderem versichert?

Sie sind für Verlust oder Beschädigung durch Diebstahl oder versuchten Diebstahl gedeckt. Dabei kann es gehen um:

  • Inhalt in den versicherten Gebäuden: Handelsware, Geräte, Tiere, Mobiliar und Wertsachen (Anleihen, Geld, Gold usw.)
  • Unter bestimmten Umständen auch Mobiliar und Geräte außerhalb der Gebäude
  • Wenn die Gebäude selbst nicht in dieser Police mitversichert sind, sehen wir eine Deckung bis zu einem Betrag von 2 500 Euro vor (ABEX 480). Für Mieter regeln wir den Schaden zulasten des Eigentümers.

Schlüssel von Außentüren und Tresor gestohlen oder verloren? Wir erstatten die Kosten für deren Ersatz. Ebenso den Ersatz der Schlösser durch gleichwertige Schlösser. Die Entschädigung für beide beträgt höchstens 500 Euro (ABEX 480).

Was ist unter anderem nicht versichert? (Wichtigste Ausschlüsse)

  • Ladendiebstahl
  • Finanzieller Verlust durch Diebstahl von Geld- oder Kreditkarten
  • Indirekter Schaden wie Gewinnausfall oder Nutzungsausfall

Erforderliche Präventionsmaßnahmen

Wir erwarten, dass Sie sich verantwortungsbewusst verhalten. Das heißt, dass Sie einige grundlegende Maßnahmen ergreifen, um Diebstahlversuche zu vermeiden. Je nach der Diebstahlsanfälligkeit und den Versicherungssummen können wir Sie ersuchen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. 

Ihre Wertsachen, wie Geld und Anleihen, sind standardmäßig bis 2 000 Euro mitversichert (ABEX 480). Mit einer Werteversicherung können Sie diese umfassender versichern. 

Auch das sollten Sie wissen

  • Dies ist eine Sachschadenversicherung.
  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherung gilt für ein Jahr. Sie wird stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt wird.
    Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen.

  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as.
  • Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot zu dieser Versicherung wenden Sie sich bitte an Ihren KBC-Versicherungsvermittler.

Die KBC-Police Eigentum ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe

Eine kurze Beschreibung der Deckung und der wichtigsten Ausschlüsse sowie andere nützliche Informationen finden Sie in der Produktinformation.

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