Ist mein Auto steuerlich abzugsfähig?

Ist mein Auto steuerlich abzugsfähig?

Als Unternehmer verfügen Sie oft über ein oder mehrere Autos, die Sie bei der Ausübung Ihres Berufes benutzen. Wussten Sie, dass Sie viele Auto- und Kraftstoffkosten von Ihren Steuern absetzen können? In den meisten Fällen können Sie sie steuerlich einbringen. Der Prozentsatz, den Sie einbringen können, hängt vom CO2-Ausstoß des Autos ab. In bestimmten Fällen gelten für Einzelunternehmer und Gesellschaften besondere Regeln für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Autos.

Welche Autokosten kann ich absetzen?

Auto steuerlich absetzbar

Die allgemeine Gesetzgebung sieht ab 2020 sowohl in der Körperschaftssteuer (für Unternehmen) als auch der Einkommenssteuer (für Selbständige und Einzelunternehmer) eine neue, auf CO2-Emissionen basierende Grammformel zur Berechnung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Auto- und Kraftstoffkosten vor. Für Personenkraftwagen, Fahrzeuge zur Doppelnutzung und sogar Kleinbusse gilt mit Ausnahmen ein Steuerabzugsprozentsatz von mindestens 50% und höchstens 100%. Es geht um Kosten wie:

  • Abschreibung auf den Kaufpreis
  • nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer
  • Treibstoffkosten
  • Instandhaltung
  • Versicherungen
  • Steuern
  • Miete
  • Kauf von Ersatzteilen
  • Reparaturkosten
  • Pannenhilfe
  • usw.

Wussten Sie übrigens, dass die Finanzierung, die Zinsen und andere finanzielle Kosten bei Mietkauf oder Leasing zu 100% absetzbar sind?

In einigen Fällen gelten für Einzelunternehmer und Gesellschaften unterschiedliche Rechtsvorschriften.

Haben Sie sich für eine Einpersonengesellschaft entschieden? Dann sind die Autos, die Sie beruflich nutzen, als Berufsausgaben abzugsfähig. Sie sollten jedoch die folgenden Ausnahmen beachten:

  • Wenn Sie als Vollzeit-Selbstständiger als Einzelunternehmer arbeiten, gilt die neue Abzugsformel mit einem Mindestabzugsprozentsatz von 75% für alle Auto- und Treibstoffkosten im Zusammenhang mit vor dem 01.01.2018 gekauften Autos.
  • Wenn Sie als Nebenberufler tätig sind, hängt die steuerliche Absetzbarkeit von Auto- und Kraftstoffkosten von Ihrem Nebenberuf ab, denn in diesem Fall nutzen Sie Ihr Auto, um auch Ihren Hauptberuf auszuüben und für private Zwecke. Die Steuerbehörden betrachten daher einen Teil der Kosten als private und nicht als berufliche Kosten.
  • Eine Reihe von Kosten im Zusammenhang mit Autos, wie Bußgelder, sind niemals abzugsfähig.

Im Falle eines Unternehmens hängt die Abzugsfähigkeit der Autokosten von der Art des Kraftstoffs und den CO2-Emissionen des gewählten Autos ab.

Sehen Sie die Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Auto.


Zuletzt veröffentlicht am: 29-02-2020