1. Fokus auf Lesbarkeit und Transparenz mit neuem Stil und neuer Struktur
Stil und Struktur der allgemeinen Bedingungen wurden vollständig überarbeitet, um die Lesbarkeit für Sie als Arbeitgeber und für den Angeschlossenen zu verbessern. Die Bedingungen beginnen mit einem Wegweiser, um Ihnen bei der Orientierung in den einzelnen Teilen der individuellen Pensionszusage zu helfen. Gleichzeitig stellen wir auch die Rechte und Pflichten jedes Vertragspartners transparent dar. Auf diese Weise erhält Ihr Mitarbeiter ein deutlicheres Bild der Vorteile, die Sie ihm bieten.
2. Änderung des Auszahlungszeitpunktes
Die wichtigste gesetzliche Änderung ist die Änderung des Auszahlungszeitpunktes.
- Der Auszahlungszeitpunkt dieser zusätzlichen Altersversorgung ist nicht länger das vertraglich festgelegte Enddatum, sondern der Zeitpunkt des Eintritts in den gesetzlichen Ruhestand (Pensionierung) des angeschlossenen Mitarbeiters.
- Gleichzeitig fordert der Gesetzgeber auch, das vertraglich festgelegte Enddatum ab jetzt als das Pensionsalter zu definieren.
- Das Pensionsalter ist das vertragliche Enddatum, das für jeden Angeschlossenen dasselbe ist. Die am häufigsten vorkommenden Pensionsalter sind 60 und 65 Jahre. Dieses Pensionsalter wird bei der Berechnung von Prognosen, beispielsweise der Berechnung der erwarteten Leistung am Enddatum, verwendet.
Zur Verdeutlichung:
Wenn das im Vertrag genannte Pensionsalter 65 Jahre ist, gibt es drei mögliche Situationen:

1. Der Arbeitnehmer tritt die gesetzliche Altersrente an, bevor er 65 Jahre alt ist
Wenn der Arbeitnehmer in den Vorruhestand geht, beispielsweise mit 62 Jahren, dann wird der Anschluss beendet und die zu dem Zeitpunkt bestehende Reserve schon ausgezahlt. Er erhält seine zusätzliche Altersversorgung mit anderen Worten vor dem im Vertrag festgelegten Pensionsalter.

2. Der Arbeitnehmer tritt die gesetzliche Altersrente mit 65 Jahren an
Der Anschluss wird beendet und die Reserve wird ausgezahlt. Die zusätzliche Altersversorgung wird also gemäß dem im Vertrag genannten Pensionsalter ausgezahlt.

3. Der Arbeitnehmer tritt die gesetzliche Altersrente an, nachdem er 65 Jahre alt geworden ist
Der Anschluss wird bis zum Alter, an dem der Arbeitnehmer die gesetzliche Altersrente antritt, beispielsweise mit 67 Jahren, verlängert. Wichtig: Diese Verlängerung erfolgt dann zum aktuellen Zinssatz und gilt als neu anzunehmendes Risiko.
3. Monatliche Prämienzahlung am Monatsende
Warum gilt ab jetzt eine monatliche Prämienzahlung?
Ab 2017 sieht die KBC nur noch monatliche Prämienzahlungen vor, analog zum Lohn, den Sie Ihren Mitarbeitern auch monatlich zahlen. Auf diese Weise zahlen Sie die korrekte Prämie und den korrekten Lohn für den Mitarbeiter, der beschäftigt ist und solange er beschäftigt ist.
Eine Jahresprämie ist eine Prämie, die Sie im Voraus bezahlen. Wenn ein Mitarbeiter im Laufe des Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, bleibt die Prämie vollständig erworben für diesen Mitarbeiter und zahlt die KBC diese nicht mehr teilweise an Sie als Arbeitgeber zurück.
Mit einer monatlichen Prämienzahlung sind Sie also sicher, dass Sie den korrekten Betrag für Ihren Mitarbeiter bezahlen, solange er bei Ihnen beschäftigt ist.
Beispiel
Sie zahlen für den Angeschlossenen eine Jahresprämie von 1200 Euro, jährlich zum Hauptfälligkeitstag am 1. Januar.
Was geschieht, wenn Mitarbeiter A am 1. Juli aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet?
Die Prämie von 1200 Euro bleibt vollständig im Besitz des Mitarbeiters A. Es erfolgt keine Rückgabe der Hälfte der Prämie (600 Euro). Diesen Betrag würden Sie eigentlich im Hinblick auf die Arbeitsleistung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember bezahlen.
Wie funktioniert das dann, wenn Sie monatlich zahlen?
In der Zeit von Januar bis Juni zahlen Sie monatlich 100 Euro. Ab Juli zahlen Sie für den Mitarbeiter A keine Prämie mehr. Er erhält also 600 Euro genau für die Zeitspanne, in der er aktiv gearbeitet hat.
Angenommen, Sie haben das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verspätet mitgeteilt, und die Prämie für Juli wurde auch schon bezahlt. In der nächsten Abrechnung erstatten wir Ihnen diese Prämie. Diese Prämie ist nicht durch den betreffenden Mitarbeiter erworben. Sie wird Ihnen daher auch erstattet.
Praktisch:
Alle Verträge mit einer anderen Zahlungsfrequenz als monatlich werden am ersten Hauptfälligkeitstag ab der Einführung der neuen Bedingungen in monatliche Zahlungen umgewandelt. Wenn Sie jetzt vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen, wandelt die KBC dies ab dem jährlichen Anpassungsdatum ab dem 01.01.2017 in monatliche Zahlungen um.
Sie finden nachstehenden Text in den besonderen Bedingungen:
Klauseln Besondere Bedingungen
Wenn die Zahlungsfrequenz jetzt schon monatlich ist, bleibt folgende Klausel behalten:
Die Gesamtprämie ist in zwölf gleichen Teilen zu zahlen. Der monatliche Fälligkeitstag für jeden Teil der Jahresprämie ist der letzte Kalendertag des betreffenden Monats. Der Fälligkeitstag ist das Datum, an dem die Prämie spätestens auf das Konto des Versicherers gezahlt sein muss.
Wenn die Zahlungsfrequenz nicht monatlich ist, ändert sich der Text wie folgt:
Wenn die Zahlungsfrequenz jährlich ist: Die Gesamtprämie ist jedes Jahr am jährlichen Änderungsdatum zu zahlen:
Wenn die Zahlungsfrequenz halbjährlich ist: Die Gesamtprämie ist in zwei gleichen Teilen am X und am Y zu zahlen.
Wenn die Zahlungsfrequenz vierteljährlich ist: Die Gesamtprämie ist in vier gleichen Teilen am X, am Y, am Z und am A zu zahlen.
Ab dem xx.yy.2017, dem nächsten jährlichen Änderungsdatum, gilt für die Gesamtprämie folgende neue Zahlungsfrequenz: Die Gesamtprämie ist in zwölf gleichen Teilen zu zahlen. Der monatliche Fälligkeitstag für jeden Teil der Jahresprämie ist der letzte Kalendertag des betreffenden Monats. Der Fälligkeitstag ist das Datum, an dem die Prämie spätestens auf das Konto des Versicherers gezahlt sein muss.
Die Zahlung per Lastschrift ist nicht obligatorisch, jedoch zu empfehlen, weil sie auch diesen Lohnbestandteil rechtzeitig zahlen müssen. Beantragen Sie die Lastschrift also rechtzeitig bei der KBC!
Und warum am Monatsende?
Ab 2017 ist die Prämie analog zu den Löhnen am letzten Tag des Monats statt am ersten Tag des Monats zahlbar. So können Sie alle Änderungen, die sich auf die Prämie auswirken, rechtzeitig mitteilen, und wir können sie berücksichtigen.
Die Prämie ist Lohn. Diese muss korrekt und rechtzeitig gezahlt werden. Um dafür zu sorgen, dass dieses Recht des Angeschlossenen respektiert wird, sehen wir die Zahlung der Prämie am Monatsende vor. Sie erhalten als Arbeitgeber nicht nur mehr Zeit, um Änderungen für den Angeschlossenen mitzuteilen, sondern teilen diese erst dann mit, wenn Sie sie kennen.
Zurzeit müssen Sie Änderungen schon mehr als einen Monat im Voraus mitteilen, um eine korrekte Prämie zu erhalten. Das ist nicht immer realistisch.
Zur Verdeutlichung:
Frühere Situation
Als Arbeitgeber zahlen Sie die Prämie immer am Monatsanfang, beispielsweise am 1. Januar.
Die Rechnung, die Sie zu dem Zeitpunkt bezahlen, beruht jedoch auf einer Situation aus der Warum? Als Arbeitgeber müssen Sie der KBC bereits einen Monat im Voraus alle Änderungen mitteilen (in diesem Beispiel am 8. Dezember). Wenn sich diese Informationen im Laufe des Monats zusätzlich ändern, ist das also in der Rechnung, die Sie von uns erhalten, nicht enthalten.
Lösung = neue Vorgehensweise
Sie zahlen die Prämie erst am Monatsende (31. Januar). Wenn sich im Laufe des Monats weitere Änderungen ergeben, erhalten Sie noch vor dem Zahlungstermin eine Korrekturrechnung (am 8. Januar).
Praktisch
- Zahlen Sie per Lastschrift? Das Datum, an dem die Lastschrift ausgeführt wird, wird auch in den vorletzten Geschäftstag des Monats geändert. Dieses Datum wird auch auf der Rechnung angegeben.
- Vorschussrechnung und Korrekturrechnung: Wenn Sie Personaländerungen haben, die erst nach dem Versand der Vorschussrechnung mitgeteilt und/oder verarbeitet werden, dann kann es also sein, dass Sie in dem betreffenden Monat zwei Rechnungen erhalten. Sie müssen beide Rechnungen einzeln bezahlen. Diese werden nicht miteinander verrechnet.
- Wir treffen deutliche und gute Absprachen miteinander. Als Arbeitgeber müssen Sie einerseits alle Änderungen rechtzeitig und korrekt mitteilen, sodass wir Ihnen eine korrekte Rechnung senden können. Danach muss die KBC diese Änderung rechtzeitig und korrekt verarbeiten. Wir geben in der Checkliste „administrative Checkliste“ deutlich an, welches Timing sowohl Sie als auch wir einhalten müssen.
Wie sehen Sie das in den allgemeinen Bedingungen?
Klausel: 3.2. Prämien und Fälligkeitstage
Artikel 14
Die in den besonderen Bedingungen angegebene Prämienberechnung wird in Form einer Jahresprämie ausgedrückt.
Diese Jahresprämie wird für jedes jährliche Änderungsdatum aufgrund der Höhe der Deckung, auf die jeder Angeschlossene an diesem Datum Anspruch hat, berechnet.
Diese Jahresprämie ist in zwölf gleichen Teilen geschuldet. Der monatliche Fälligkeitstag für jeden Teil der Jahresprämie ist der letzte Kalendertag des betreffenden Monats. Der Fälligkeitstag ist das Datum, an dem die Prämie spätestens auf das Konto des Versicherers gezahlt sein muss.
Die geschuldete Prämie ändert sich, wenn der Umfang der Deckung sich am individuellen Änderungsdatum infolge einer zwischenzeitlichen Neuberechnung ändert. In diesem Fall wird die Prämie, die ab dem Monat, in den dieses individuelle Änderungsdatum fällt, geschuldet ist, daran angepasst werden.
4. Ausgewogene Verantwortlichkeiten
Essenz: Respekt der Rechte des Angeschlossenen
Die neuen Bedingungen beschreiben deutlicher, welche Pflichten der Arbeitgeber und welche KBC Versicherungen hat. Essenziell sind die Rechte der Angeschlossenen. Sie als Arbeitgeber und wir als Versicherer sorgen gemeinsam dafür, dass der Angeschlossene das erhält, worauf er vertraglich Anspruch hat. Wir denken dabei an die Berechnung der Prämie aufgrund der reellen Beschäftigung oder des reellen Lohns ...
Welches sind die Pflichten des Arbeitgebers?
Als Arbeitgeber verfügen Sie über die Personalangaben, die wir benötigen, um die individuelle Pensionszusage korrekt auszuführen. Sie müssen Personaländerungen (Einstellung, Änderung der Beschäftigung usw.) darum korrekt und rechtzeitig mitteilen. Selbstverständlich wollen wir Sie dabei unterstützen. Darum haben wir die Essenz in der Broschüre „administrative Checkliste“ nochmals erläutert.
Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, dann tragen Sie auch die Verantwortung für den Schaden, der dadurch entstehen kann, und für die möglichen Kosten für zusätzliche Arbeit der KBC.
Wenn Sie die korrekte Ausführung der individuellen Pensionszusage strukturell behindern, weil Sie die erforderlichen Informationen nicht oder nicht korrekt mitteilen, dann ist die KBC gezwungen, die weitere Ausführung zu beenden.
Artikel 3
Es ist selbstverständlich wichtig, dass die Informationen korrekt und vollständig erteilt werden, aber auch, dass sie rechtzeitig und so übermittelt werden, dass die Privatsphäre der betreffenden Parteien nicht verletzt wird.
Der Versicherungsnehmer haftet für die Folgen aller ungenauen, unvollständigen, unrichtigen oder spät mitgeteilten Informationen. Der Versicherer haftet nicht für den möglichen Schaden, der dadurch entstehen könnte. Der Schaden, den der Versicherer dadurch erleiden könnte, kann vom Versicherungsnehmer zurückgefordert werden. So können Kosten, die dem Versicherer dadurch entstehen könnten, dem Versicherungsnehmer angerechnet werden.
Artikel 35
Der Versicherer hat das Recht, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Welche Verpflichtungen hat die KBC als Versicherer?
Selbstverständlich tragen wir als KBC eine ebenso große Verantwortung. Wir müssen die Angaben, die wir von Ihnen erhalten, rechtzeitig und korrekt verarbeiten. Wenn wir unseren Pflichten nicht nachkommen, tragen wir die Verantwortung für den erlittenen Schaden.
Natürlich haben Sie als Versicherungsnehmer auch jederzeit das Recht, die individuelle Pensionszusage bei der KBC zu beenden.
Artikel 7
Der Versicherer sorgt dafür, dass die erteilten Informationen bei der Ausführung dieser individuellen Pensionszusage korrekt und rechtzeitig verarbeitet werden.
Wie in den allgemeinen und besonderen Bedingungen beschrieben und in der Gesetzgebung festgelegt, sorgt der Versicherer dafür, dass der Versicherungsnehmer, der Angeschlossene, der Begünstigte und die betreffenden Behördenstellen rechtzeitig und korrekt über die Informationen verfügen, die jeder von ihnen im Rahmen der Ausführung der Versicherung benötigt.
Der Versicherer haftet für die Folgen aller ungenauen, unvollständigen, unrichtigen oder zu spät mitgeteilten Informationen. Der Versicherungsnehmer haftet nicht für den möglichen Schaden, der dadurch entstehen könnte. Der Schaden, den der Versicherungsnehmer, der Angeschlossene oder der Begünstigte dadurch erleiden könnte, kann vom Versicherer zurückgefordert werden.
Was ist, wenn Sie eine Frage haben, die nicht die vertraglichen Verpflichtungen der KBC betrifft?
Mit diesem Vertrag können Sie auf eine korrekte und zuverlässige Dienstleistung zählen, in der die normale Verwaltung schon enthalten ist.
Wenn Sie als Kunde dennoch eine Frage zu Aspekten haben, die außerhalb dieser normalen Verwaltung liegen, dann kann die KBC zusätzliche Kosten berechnen. Die KBC teilt diese Kosten immer im Voraus mit, sodass Sie entscheiden können, ob wir diese zusätzliche Frage behandeln sollen oder nicht.
Artikel 21
Der Versicherer hat das Recht, zusätzliche Kosten für besondere Ausgaben, die durch Zutun des Versicherungsnehmers, des Angeschlossenen oder des Begünstigten verursacht werden, anzurechnen. Diese Kosten werden auf angemessene und gerechtfertigte Weise angerechnet. Dies beinhaltet unter anderem, dass der Betreffende im Voraus darüber in Kenntnis gesetzt wird, sodass dieser die Kosten einschätzen kann.
Beispiele
Sie fordern einen zwischenzeitlichen Stand der erworbenen Reserven und der Mindestgarantie und der eventuellen Fehlbeträge für den Angeschlossenen. Die KBC sendet Ihnen diese Übersicht einmal im Jahr zu. Das ist in der normalen Verwaltung vorgesehen. Wenn Sie diese Übersicht einmal zusätzlich wünschen, können wir dafür Kosten berechnen.
Internationale Elemente
KBC Versicherungen verwaltet die individuelle Pensionszusage gemäß belgischem Recht, das ist nicht neu. In einer individuellen Pensionszusage kann der Angeschlossene oder Begünstigte internationale Elemente angeben, beispielsweise den Wohnort des Angeschlossenen oder des Begünstigten im Ausland. Zusätzliche Kosten für das Einholen von Kenntnissen oder Ausführen von ausländischem Recht gehen zulasten des Arbeitgebers. Diese vertragliche Verdeutlichung ist auch getrennt in den Bedingungen aufgenommen.
Artikel 47
Diese Versicherung unterliegt dem belgischen Recht.
Dieser Versicherungsvertrag wird vom Versicherer gemäß den belgischen gesetzlichen Bestimmungen, die für die ergänzende Altersversorgung im Allgemeinen und für Versicherungsverträge einer individuellen Pensionszusage im Besonderen gelten, ausgeführt. In der Beziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Angeschlossenen ist es möglich, dass durch Elemente wie Rechtswahl, Beschäftigungsmerkmale oder Wohnort andere Rechtssysteme ganz oder zum Teil respektiert werden müssen.
Wenn dadurch direkte oder indirekte Folgen für den Versicherer entstehen sollten, hat der Versicherungsnehmer die Verantwortung, eine Übersicht der abweichenden Regeln zu erstellen und eine Änderung der Absprachen beim Versicherer zu beantragen. Die Kosten und Tarife, die in dieser Versicherung vereinbart wurden, berücksichtigen die Folgen der Anwendbarkeit eines anderen Rechtssystems nicht. Im Verhältnis zu Umfang und Art dieser Folgen kann der Versicherer zu einer einseitigen Änderung des Vertrags und sogar zur Kündigung übergehen.
Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag fallen unter die Zuständigkeit der belgischen Gerichte.
Entwicklung in der Gesetzgebung führt zu neuen Verpflichtungen für die KBC
- Zu Beginn eines Vertrags vereinbaren wir einen Preis, den Sie der KBC für die Verwaltung Ihres Vertrags und für zusätzliche Verpflichtungen zahlen. Diesen Preis bestimmen wir korrekt entsprechend unseren heutigen Verpflichtungen. Es ist möglich, dass der Gesetzgeber die Verpflichtungen des Versicherers substanziell erweitert. In diesem Fall müssen wir den Preis anpassen an diese neue Realität, um unsere Betriebsführung finanziell gesund zu halten.
- Selbstverständlich erfolgt die Anpassung des Preises nur aus triftigen Gründen und nicht wegen einer begrenzten Anpassung unserer Verpflichtungen.
Artikel 24
Der Versicherer hat das Recht, die vereinbarten Kosten gemäß den Änderungen in relevanten gesetzlichen oder regulierenden Bestimmungen anzupassen, wie eine Änderung der aufsichtsrechtlichen Gesetzgebung, der Vorschriften zur ergänzenden Altersversorgung, der Versicherungsgesetzgebung, der Verbrauchergesetzgebung oder der Vorschriften zur Sozialsicherheit, zu denen die individuelle Pensionszusage eine Ergänzung darstellt. Eine solche Anpassung ist nur aus triftigen Gründen und auf eine angemessene und verhältnismäßige Weise gestattet und findet im Rahmen einer allgemeinen Revision des Tarifs für das Produkt der individuellen Pensionszusage statt. In diesem Fall teilt der Versicherer dem Versicherungsnehmer mit, was sich ändert und ab welchem Datum diese Änderung in Kraft tritt.
5. Behalt der Zusatzdeckung Todesfall für ehemalige Arbeitnehmer*
*Nur anwendbar, wenn Ihr Vertrag eine Zusatzdeckung Todesfall vorsieht.
Warum behalten?
Der Angeschlossene behält standardmäßig seine Todesfalldeckung, wenn er aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Das bedeutet, dass wir für einen besseren Schutz des Angeschlossenen bei einem Ausscheiden sorgen. Der Behalt erfüllt auch die gesetzliche Forderung, nach der die Pensionszusage (das ist die Alters- und Hinterbliebenenrente) bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis behalten bleibt.
Weil ein Angeschlossener nicht immer die zusätzliche Todesfalldeckung möchte, sehen wir die Möglichkeit vor, diese Deckung zu beenden. Der Angeschlossene kann diese Wahl zu jeder Zeit treffen. Dies ist eine einmalige Wahl, die Todesfalldeckung kann nicht wieder aktiviert werden.
Artikel 12 (Zusatzdeckung Todesfall)
Der Versicherungszeitraum endet für einen Angeschlossenen an folgenden Momenten:
wenn der Angeschlossene selbst entscheidet, den Versicherungszeitraum zu beenden. Das kann er unter anderem tun, wenn er beim Versicherungsnehmer aus dem Dienst scheidet oder sobald er die Beitrittsbedingungen nicht länger erfüllt.
Der Angeschlossene muss dem Versicherer diese Entscheidung schriftlich mit einem unterzeichneten Dokument mitteilen. Die Beendung findet an den individuellen Anpassungsdaten nach Erhalt dieser Entscheidung statt. Diese Entscheidung ist unwiderruflich. Sobald der Versicherer diese Entscheidung erhalten hat, kann der Angeschlossene nicht mehr entscheiden, sich in diesem Vertrag für die „Deckung Todesfall“ versichern zu lassen.
Praktisch
6. Auffangstruktur standardmäßig in jedem Vertrag vorgesehen
Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Angeschlossener seine Ersparnisse einer individuellen Pensionszusage bei einem vorigen Arbeitgeber auf seinen Altersvorsorgeplan bei einem neuen Arbeitgeber übertragen kann. Um diese Ersparnisse separat ohne Verbindung zu Ihrer individuellen Pensionszusage zu verwalten, sehen wir standardmäßig eine Auffangstruktur vor. Diese Ersparnisse werden hier separat verwaltet.
Wenn der Arbeitnehmer bei Ihnen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hat er die zusätzliche Wahlmöglichkeit, seine Ersparnisse auf diese Auffangstruktur zu übertragen. Welche Wahl der Arbeitnehmer beim Ausscheiden trifft, ist von seinen persönlichen Vorlieben abhängig. Für die Entscheidung kann der Zins, der für die einzelnen Wahlmöglichkeiten anwendbar ist, wichtig sein.
Die Auffangstruktur wird jetzt standardmäßig in jeden Versicherungsvertrag über einen getrennten Teil in den allgemeinen Bedingungen hinzugefügt. Wir fügen unten einen Auszug aus den allgemeinen Bedingungen hinzu. In den besonderen Bedingungen wird der geltende Zins angegeben. Das ist der Zins, der auch für neue Einzahlungen in die Versicherung gilt.
Klauseln allgemeine Bediungungen
Teil 3. Auffangstruktur
Artikel 1
Zu dieser Versicherung gehört eine Auffangstruktur, die nur für die Verwaltung der Reserven, die der Angeschlossene überträgt, bestimmt ist. Darin werden die folgenden Reserven verwaltet:
- die des Angeschlossenen, der seine Reserven aus einer Pensionszusage, die er bei einem vorigen Arbeitgeber hatte, überträgt.
- die des Angeschlossenen, der seine Reserven nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beim Versicherungsnehmer auf die Auffangstruktur überträgt.
Artikel 2
Diese Reserven werden auf individuelle Konten auf den Namen des betreffenden Angeschlossenen übertragen.
Diese Reserven entwickeln sich entsprechend den in der „Deckung Altersversorgung“ für den Zinssatz und die eventuelle Gewinnbeteiligung angegebenen Regeln.
Für diese Reserven gelten der Zinssatz und das Pensionsalter, die zum Zeitpunkt der Übertragung für den Teil Auffangstruktur anwendbar sind. Das für die Auffangstruktur geltende Pensionsalter ist in den besonderen Bedingungen angegeben. Der Versicherer kann dieses Pensionsalter im Laufe eines Vertrags aufgrund der allgemeinen Regeln über das gesetzliche Pensionsalter einseitig ändern.
Die Regeln in der „Deckung Altersversorgung“ für den Anspruch auf Übertragung, Auszahlung an den Angeschlossenen und Auszahlung an den Begünstigten im Todesfall des Angeschlossenen gelten auch für den Teil Auffangstruktur. Wenn der Angeschlossene in einem individuellen Vertrag spezifische Absprachen für die „Deckung Altersversorgung“ trifft, wie eine eigene Begünstigung für die Leistung im Todesfall, gilt dieser Vertrag auch weiterhin für den Teil Auffangstruktur.
Artikel 3
Wenn der Angeschlossene im Rahmen dieser Auffangstruktur weitere Wahlmöglichkeiten erhält, werden diese in den besonderen Bedingungen angegeben.
Klauseln Besondere Bedingungen
Für die Auffangstruktur, die zu dieser individuellen Pensionszusage gehört, gilt bei der Ausfertigung der Satzung ein Zins von X% und ein Pensionsalter, das dem ersten Tag des Monats nach dem Monat, in dem der Angeschlossene X Jahre alt wird, entspricht. Im Rahmen der Auffangstruktur gelten für den Angeschlossenen keine weiteren Wahlmöglichkeiten.