Versichert für Körperschäden nach einem Autounfall
Auch wenn Sie den Unfall verschuldet haben.
Jeder Fahrer ist versichert
Auch die von Ihnen zugelassenen Fahrer Ihres Autos sind gegen Unfälle versichert.
Auch versichert, wenn Sie zeitweilig mit dem Auto einer anderen Person fahren
Wenn Sie dieses Auto an höchstens 30 Tagen und nur zu Privatzwecken nutzen.
Ihr Auto ist gut versichert. Und Sie?
Wussten Sie, dass Sie als Fahrer nicht für Körperschaden versichert sind, wenn Sie einen Unfall verursachen?
Mit dieser Unfallversicherung für den Fahrer steigen Sie auch selbst gut versichert ins Auto.
Was ist eine Fahrerschutzversicherung?
Die Fahrerschutzversicherung ist eine Unfallversicherung.
Sie zahlt eine Entschädigung für die Heilbehandlung, bei Dauerinvalidität oder Tod, wenn Sie einen Verkehrsunfall haben.
Auch wenn niemand sonst in den Unfall verwickelt ist.
Warum brauchen Sie ein Fahrerschutzversicherung?
Wenn Sie als Fahrer für einen Verkehrsunfall verantwortlich sind, sind Sie nicht gegen Verletzungen versichert, die Sie selbst erleiden. Die Haftpflichtversicherung deckt nur den Schaden, den Sie anderen zufügen. Und die Kaskoversicherung für Ihr Auto deckt keine Körperschäden ab.
Eine Fahrerschutzversicherung bietet hier die Lösung. Haben Sie einen Autounfall und sind Sie verletzt? Dann bezahlt Ihr Versicherer Ihre Heilbehandlung.
Versichert
- Heilbehandlung nach einem Unfall
- Die Kosten für eine angemessene Beförderung, wenn Sie für die Behandlung ins Krankenhaus müssen.
- Entschädigung für Dauerschäden
- Finanzielle Unterstützung für Ihre Hinterbliebenen und Erstattung der Bestattungskosten, falls Sie sterben.
Ob Sie für den Unfall verantwortlich waren oder nicht, ändert nichts an der Entschädigung.
Nicht versichert
- Unfälle während Ihres Berufslebens
- Unfälle, die Sie vorsätzlich oder durch einen schweren Fehler verursachen.
- Die Teilnahme an Geschwindigkeits-, Gleichmäßigkeits- oder Geschicklichkeitswettbewerben, einschließlich Trainings.
- Unfälle, die mit einem Blutalkoholgehalt von über 1,5 Promille oder im Zustand der Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand infolge des Genusses von anderen Produkten als alkoholischen Getränken verursacht werden.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Gut zu wissen
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen.- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
- Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Für ein Angebot zur Fahrerschutzversicherung in der KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten bei der KBC.
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe.