Ihre Reiseversicherung

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Fragen über das Coronavirus und Ihre Reiseversicherung?

Sie finden hier die Antwort für Ihre Reiserücktrittsversicherung oder Ihre Beistandsversicherung.

Was ist eine Reiseversicherung?

Mit einer Reiseversicherung sind Sie gegen Schaden auf Reisen versichert. Wird Ihr Gepäck gestohlen oder müssen Sie ins Krankenhaus? Oder müssen Sie Ihre Reise wegen des Todes eines Familienmitglieds absagen? Mit einer Reiseversicherung brauchen Sie sich keine Sorgen über die finanziellen Folgen machen, wenn etwas passiert.

Für wen ist eine Reiseversicherung empfehlenswert?

Verreisen Sie gern oder machen Sie hin und wieder Citytrips? Dann bietet eine Reiseversicherung Ihnen den notwendigen Schutz. Reisen Sie mit Ihrer Familie oder mit Freunden? Sie können bis zu 10 Personen in Ihre Versicherung aufnehmen, auch wenn diese nicht bei Ihnen wohnen.

Online simulieren und abschließen unten auf dieser Seite

  • Mit unserem praktischen Simulator am Ende dieser Seite können Sie den Preis Ihrer Reiseversicherung schnell berechnen.
  • Sie können Ihre Versicherung sofort online abschließen, auch wenn Sie noch nicht Kunde bei uns sind. Im Schadensfall sind Sie nie auf sich allein gestellt: Es gibt immer einen KBC-Versicherungsagenten in Ihrer Nähe, der
  • Sie persönlich bei der Meldung unterstützt. Auch wenn Sie Ihre Police digital bei uns abgeschlossen haben.
    Sie können sich 24 Stunden am Tag an unsere Beistandszentrale wenden, wenn Sie Ihre Reisepolice in Anspruch nehmen müssen.
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Zeitweilige oder dauernde Reiseversicherung?

a. Zeitweilige Reiseversicherung / Reiseversicherung mit kurzer Laufzeit: für 1 Reise
Fahren Sie einmal im Jahr in den Urlaub? Dann können Sie eine Versicherung für den Zeitraum Ihrer Reise abschließen, wobei ein Maximum von 120 Tagen gilt. In vielen Fällen ist eine jährliche Reisepolice günstiger, dann sind alle Ihre Reisen sind immer versichert.

b. Reiseversicherung mit langer Laufzeit: für alle Ihre Reisen während eines Jahres
Sind Sie während des Jahres öfter unterwegs? Dann ist eine Reiseversicherung für das ganze Jahr die beste Lösung für Sie. Diese Versicherung deckt ein Jahr lang alle Ihre Reisen.

Was umfasst die Reiseversicherung?

Lesen Sie unbedingt nach, was versichert ist und was nicht.

Reisebeistandsversicherung

Was versichert ist

Eine Versicherung Personenbeistand deckt unter anderem Ihre Heilkosten im Ausland.
 

  • Krankenhausaufenthalt, Rücktransport, unverschuldeter verlängerter
  • Aufenthalt, Anreise von Familienangehörigen usw.
  • Heilkosten im Ausland bis zu 500 000 Euro pro Person
  • Die Versicherung Personenbeistand gilt weltweit

Was nicht versichert ist

  • Schwangerschaftskomplikationen nach dem sechsten Monat und Entbindungskosten
  • Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, wenn Sie die verordnete Behandlung nicht befolgt haben
  • Bezahlte oder gewinnbringende Sportausübung, einschließlich Trainings
  • Teilnahme an extremen Outdoor-Aktivitäten, bei denen die Bedingungen oder der Schwierigkeitsgrad eine potenzielle Gefahr für das Leben darstellen (Basejumping, Heliskiing, Wracktauchen usw.)
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Reiserücktrittsversicherung

Sind Sie aus medizinischen, beruflichen oder persönlichen Gründen gezwungen, Ihre Reisepläne zu stornieren oder früher zurückzukehren? Dann erstattet Ihnen Ihre Reiserücktrittsversicherung die zusätzlichen Kosten, die Ihnen entstehen oder die Sie auf andere Weise nicht zurückerhalten können.

Was versichert ist

Die folgenden Ereignisse sind gültige Gründe, um von Ihrer Reise zurückzutreten oder diese vorzeitig abzubrechen:

  • Gesundheitliche Gründe: zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod
  • Studium und Arbeit: zum Beispiel Wiederholungsprüfung, Entlassung
  • Behörden- und Reiseformalitäten: zum Beispiel wenn Sie als Geschworener geladen werden
  • Flugzeug, Schiff oder Zug verpasst: unerwartete Verzögerung der gebuchten Beförderung um mindestens 48 Stunden
  • Die Reiserücktrittsversicherung gilt weltweit.

Was nicht versichert ist

  • Ereignisse, die Sie bereits bei der Buchung der Reise oder beim Abschluss der Versicherung kannten, was bedeutet, dass die Stornierung nicht unerwartet erfolgt.
  • Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, die man als normalen Krankheitsverlauf ansehen kann und die zum Zeitpunkt der Buchung der Reise bekannt waren.
  • Epidemien
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Gepäckversicherung

Wird Ihr Handy beschädigt oder Ihre Kamera gestohlen? Mit dieser Gepäckversicherung sind Sie gegen Diebstahl, Beschädigung Ihres Gepäcks oder Verlust beim Transportunternehmen versichert.

Was versichert ist

Folgende Ereignisse auf der Reise sind versichert:

  • Diebstahl mit Gewalt oder Drohung oder Einbruchdiebstahl aus einem Fahrzeug oder aus Ihrer Unterkunft
  • Beschädigung oder Zerstörung durch ein plötzliches und unerwartetes Ereignis, wie eine Kollision.
  • Nichtzustellung oder beschädigte Zustellung des Gepäcks durch das Transportunternehmen

Was nicht versichert ist

  • Rein nutzungsbedingte Schäden
  • Schäden durch Reinigung, Bearbeitung oder Reparatur
  • Schäden, die Sie absichtlich selbst verursacht haben
  • Schäden durch bezahlten oder gewinnbringenden Sport, einschließlich Training
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Reiseunfälle

Sind Sie Opfer eines Unfalls auf einer Reise? Die Versicherung Reiseunfälle leistet eine Entschädigung bei Dauerschäden und im Todesfall.

Was versichert ist

  • Entschädigung für Dauerschäden und Tod

Was nicht versichert ist

  • Unfälle durch Teilnahme an extremen Outdoor-Aktivitäten, wie Basejumping, Heli-Skiing oder Wracktauchen.
  • Bezahlte oder gewinnbringende Sportausübung, einschließlich Trainings
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Juristische Beratung

Die Urlaubsplanung geht oft Hand in Hand mit dem Abschluss von befristeten Verträgen. Kommt es bei solchen Verträgen zu Meinungsverschiedenheiten, führt dies manchmal zu einem Rechtsstreit. Wir bieten Ihnen rechtliche Hilfe und Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit - unter anderem - lokalen Behörden, Reiseunternehmen, Vermietern oder anderen Dienstleistern. Diese Kosten sind bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 Euro pro Schadensfall und für alle versicherten Personen zusammen versichert.

Der Abschluss einer Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen ist nur möglich, wenn Sie sich in KBC Touch oder KBC Mobile anmelden. Auch Ihre KBC-Filiale, Ihr KBC-Versicherungsagent oder KBC Live helfen Ihnen gern weiter.

Was versichert ist

Die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen bietet Ihnen Rechtshilfe und Rechtsschutz während Ihrer Reise oder im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Reise. Folgende Ereignisse sind versichert:

  • Streitfälle mit Reiseveranstaltern, Vermietern, Reparaturwerkstätten und anderen Dienstleistern
  • Probleme mit Polizei und Behörden im Ausland

Was nicht versichert ist

  • Streitigkeiten zwischen den versicherten Personen
  • Reisen zu medizinischen Zwecken und zu geplanten medizinischen Behandlungen im Ausland und die möglichen Komplikationen oder Nachbehandlungen in Belgien
  • Timesharing
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Wo gilt die Reiseversicherung?

Führt Ihre Reise Sie nach Amerika, Russland oder in die Türkei? Kein Problem, auch für weit entfernte Reiseziele können Sie eine Reiseversicherung abschließen.

Häufig gestellte Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Nein, der Ausbruch des Coronavirus im Zielland, eine Reisewarnung der belgischen Regierung (allgemeines Reiseverbot Belgien) oder ein Einreiseverbot in das Zielland wegen des Coronavirus ist kein gültiger Grund für eine Stornierung.

Wir raten Ihnen, sich im Zusammenhang mit einer möglichen Stornierung an Ihr Reisebüro, Ihren Reiseveranstalter oder Ihr Transportunternehmen zu wenden. Wenn Sie selbst eine Reise organisiert haben, sollten Sie sich bei den verschiedenen Dienstleistern (Fluggesellschaft, Hotel,...) erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt. Hinsichtlich der Unterbringungskosten gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels. In einigen Hotels können Sie noch bis kurz vor dem Aufenthalt kostenlos stornieren, andere berechnen die erste Nacht, falls Sie nicht anreisen. Wenn Sie einen großen Rabatt erhalten haben, weil Sie sehr früh gebucht hatten, können Sie normalerweise nicht stornieren, aus welchem Grund auch immer.

​​Diese Kosten werden nicht von unseren Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt. Setzen Sie sich mit dem Reisebüro, dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft in Verbindung und fragen Sie, ob eine Rückerstattung, Änderung oder Verschiebung Ihrer Reise möglich ist. Die europäische Gesetzgebung erlegt den Fluggesellschaften in der Europäischen Union bestimmte Verpflichtungen auf.

Mehr Informationen über Ihre Rechte bei Absage durch eine Fluggesellschaft finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.

Diese Kosten werden nicht von unseren Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt. Setzen Sie sich mit dem Reisebüro, dem Reiseveranstalter oder die Beförderungsgesellschaft in Verbindung und fragen Sie, ob eine Rückerstattung, Änderung oder Verschiebung Ihrer Reise möglich ist. Für Pauschalreisen ist ein gesetzlicher Schutz vorgesehen.

Mehr Informationen über Ihre Rechte bei Absage einer Pauschalreise durch den Reiseveranstalter finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.

Wenn Sie eine Reise in ein Gebiet gebucht haben, in dem ein Ausbruch des Coronavirus zu einer Reisewarnung geführt hat, sind Sie nicht in der Reiserücktrittsversicherung gedeckt, wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten.

Nein, das ist nicht der Fall. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Reisebüro, Ihren Reiseveranstalter, Ihr Hotel oder Ihr Transportunternehmen zu kontaktieren und zu fragen, ob eine Stornierung möglich ist.

​Nein, das ist nicht der Fall. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Reisebüro, Ihren Reiseveranstalter, Ihr Hotel oder Ihr Transportunternehmen zu kontaktieren und zu fragen, ob eine Stornierung möglich ist.

Ob ein Visum erteilt wird oder nicht, ist eine Entscheidung des Ziellandes. Ihre Reise wird also nicht stattfinden können. Diese Kosten werden nicht von unseren Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt.

Stehen Sie unter Quarantäne, weil Sie krank sind, dann erstatten wir die Kosten für die Stornierung Ihrer Reise. Wir tun dies unter der Bedingung, dass dies der einzige Grund für die Stornierung Ihrer Reise ist. Für Länder, in die Sie aus anderen Gründen (wie z. B. dem Einreiseverbot für die Vereinigten Staaten von Amerika) auch bei guter Gesundheit nicht hätten reisen können, erstatten wir im Krankheitsfall die Reiserücktrittskosten nicht.

Stehen Sie unter Quarantäne, sind aber selbst nicht krank, dann erstatten wir die Kosten für die Stornierung Ihrer Reise nicht.

Häufig gestellte Fragen zur Beistandsversicherung

Wenn Sie im Ausland krank oder verletzt werden, dann zahlt die KBC die Kosten für Ihre medizinische Versorgung, die Aufenthaltskosten im Krankenhaus und die Kosten für die Fahrten, die für Ihre Pflege notwendig sind. Die Erstattung dieser Kosten beschränkt sich auf die in der Police enthaltene maximale Versicherungssumme (nach Erschöpfung der Leistungen der Krankenkasse).

Die KBC sorgt für die Rückführung nach Belgien, wenn der medizinische Zustand das erfordert.

Wann, wie und wohin Sie gebracht werden, wird ausschließlich unter Berücksichtigung Ihres Gesundheitszustandes und in Absprache mit dem behandelnden Arzt bestimmt.

Für alle Epidemien, einschließlich des Coronavirus, muss die KBC immer die von den örtlichen Behörden auferlegten Maßnahmen (z. B. beschränkter Zugang zu Städten oder Krankenhäusern) und Gesundheitsschutzvorschriften (z. B. Quarantäne) respektieren.

Sie erhalten eine Vergütung für die zusätzlichen Aufenthaltskosten, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Quarantäne (auch ohne Krankheitssymptome) länger als vorgesehen vor Ort bleiben müssen.

Der versicherte Betrag ist auf 75 Euro pro Tag und pro Person während maximal 7 Tagen beschränkt.Wenn Sie die VIP-Formel in der KBC-Police für Ihre Reisen oder der KBC-Ferienpolice gewählt haben, wird die Versicherungssumme auf 150 Euro pro Tag und Person für maximal 7 Tage verdoppelt.

Wenn der Reiseveranstalter diese Kosten übernimmt, gibt es keine Beteiligung Ihrer Beistandsversicherung.

Nein, diese sind nicht gedeckt. Ein Epidemieausbruch ist kein versichertes Ereignis. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Beförderungsgesellschaft zu kontaktieren.

Nein, diese Kosten sind nicht gedeckt. Ein möglicher Lockdown aufgrund des Ausbruchs einer Epidemie ist kein versichertes Ereignis. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Beförderungsgesellschaft zu kontaktieren.

Wenn Sie nicht krank sind, sondern nur von einer Quarantänemaßnahme oder einem Lockdown betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Reiseveranstalter, Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Hotel in Verbindung zu setzen, um Ihren Aufenthalt zu verlängern. Kontaktieren Sie auch die belgische konsularische Vertretung.

In bestimmten Fällen werden die belgischen Behörden entscheiden, welche Mittel sie für die Rückführung belgischer Reisenden einsetzen werden. In dieser Situation werden die Kosten einer vorzeitigen Rückkehr nicht von der Beistandsversicherung übernommen. Die zusätzlichen Aufenthaltskosten werden für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen übernommen. Der versicherte Betrag ist 75 Euro pro Tag und pro Person. Wenn Sie die VIP-Formel in der KBC-Police für Ihre Reisen oder der KBC-Ferienpolice gewählt haben, wird der versicherte Betrag auf 150 Euro pro Tag und Person für maximal 7 Tage verdoppelt.

Sie erhalten eine Vergütung für die zusätzlichen Aufenthaltskosten, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Quarantäne länger als vorgesehen vor Ort bleiben müssen.Der versicherte Betrag ist auf 75 Euro pro Tag und pro Person während maximal 7 Tagen beschränkt.

Wenn Sie die VIP-Formel in der KBC-Police für Ihre Reisen oder der KBC-Ferienpolice gewählt haben, wird die Versicherungssumme auf 150 Euro pro Tag und Person für maximal 7 Tage verdoppelt.

Die KBC kann den Kauf der Medikamente und deren Lieferung vor Ort organisieren. Die betreffenden Medikamente müssen unverzichtbar und vom Arzt des Patienten verschrieben worden sein. Die Lieferung der Medikamente vor Ort erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesundheitsvorschriften. Sie werden an das vor Ort für die Betreuung des Patienten zuständige medizinische Team übergeben.

Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des FÖD Wirtschaft.

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Gut zu wissen

  • Die versicherten Personen müssen in Belgien ansässig sein und hier ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen können Sie nicht über die Website abschließen Die Versicherung Personenbeistand, die Reisegepäckversicherung, die Versicherung Reiseunfälle mit Zusatzschutz können Sie bis kurz vor Ihrer Abreise bequem online abschließen.
  • Die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie mindestens einen Monat vor dem Abreisedatum abschließen.
  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot der KBC-Police für Ihre Reisen verweisen wir auf unsere website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.

Die KBC-Police für Ihre Reisen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB

Ein Unternehmen der KBC Gruppe.

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