Fahrradversicherung
- Versichern Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl und Beschädigung
- Fahrradbeistand bei Reifenpanne, technischem Defekt oder Unfall rund um die Uhr
- Im Urlaub? Ihr Fahrrad ist weltweit gegen Diebstahl und Schaden versichert
Warum eine Fahrradversicherung bei der KBC wählen?
Ihr neues Fahrrad ist eine echte Investition. Können Sie noch darauf verzichten? Bestimmt nicht. Also sorgen Sie am besten dafür, dass es gut versichert ist. Einige Beispiele
- Bei einem Sturz werden Ihr Fahrrad und Ihre Fahrradtasche beschädigt. Dann deckt diese Versicherung sowohl den Schaden an Ihrem Fahrrad als auch an Ihrer Tasche.
- Sie sind auf Reisen und Ihr Fahrrad wird gestohlen. Dann ersetzt unsere Fahrradversicherung das gestohlene Fahrrad, und das weltweit.
Was versichert ist
- Jede unerwartete Beschädigung, Zerstörung oder der Diebstahl Ihres Fahrrads, überall auf der Welt und rund um die Uhr.
- Bis zu 12 Monate nach dem Kaufdatum erstatten wir Ihnen die Versicherungssumme Ihres Fahrrades vollständig.
- Zubehör wie Fahrradtasche, Kindersitz oder Fahrradanhänger sind bis zu 300 Euro kostenlos versichert.
- Wir versichern Ihren Fahrradhelm kostenlos bis zu 125 Euro, wenn dieser zusammen mit Ihrem Fahrrad beschädigt wird.
Fahrradbeistand (VAB-Pannenhilfe)
Unfall, technischer Defekt, Reifenpanne, Batterieproblem, Vandalismus, Diebstahl oder versuchter Diebstahl Ihres Fahrrads? Dann leistet VAB in allen Benelux-Ländern und bis zu 15 km über die Landesgrenzen zu Deutschland und Frankreich hinaus Beistand, wenn sich Ihr Fahrrad auf einer Straße befindet, die für ein VAB-Assistenzfahrzeug zugänglich ist.
Wenn nötig, bringen wir Sie, Ihr Fahrrad, Ihre Kinder und Ihren Anhänger an den für die Reparatur am besten geeigneten Ort oder an Ihr Ziel.
Nicht versichert
In der Allgefahren-Fahrradversicherung
- Schäden durch Verschleiß oder mangelhafte Wartung
- Schaden, der keinen Einfluss auf den Gebrauch des Fahrrads hat.
- Nutzungsschaden wie Kratzer, Dellen oder Lackschaden
- Schaden an Reifen und Schaden an oder Diebstahl von Akkus, ohne dass Schaden am Fahrrad entstanden ist.
- Schäden bei der Teilnahme an Wettbewerben
In der Fahrradbeistandsversicherung
Wir werden keine Hilfe schicken, wenn Sie wegen folgender Umstände nicht mit Ihrem Fahrrad weiterfahren können.
- Regelmäßig wiederkehrender Fehler aufgrund schlechter Wartung
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen
- Defekt oder Panne, wenn sich das Fahrrad bereits in einer Reparaturwerkstatt befindet
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Mehr zur KBC-Fahrradpolice
Mit unserem praktischen Simulator können Sie den Preis Ihrer Fahrradversicherung schnell berechnen. Sie können Ihre Versicherung sofort online abschließen, ohne in die KBC-Filiale gehen zu müssen.
Im Schadensfall sind Sie nie allein: Es gibt immer einen KBC-Versicherungsagent in Ihrer Nähe, der Sie persönlich bei der Schadensmeldung unterstützt. Auch wenn Sie Ihre Versicherung digital bei uns abgeschlossen haben.
Diese Fahrräder können Sie versichern:
- City-Bike
- Rennrad
- Mountainbike
- Tandem
- Falt-, Liege-, Lauf- und Lastenrad
- Elektrofahrrad mit einer Tretunterstützung bis höchstens 45 km/h
- Elektrofahrrad autonom (ohne Treten) bis höchstens 25 km/h
Denken Sie aber daran:
- Ihr Fahrrad darf bei Abschluss der Versicherung nicht älter 2 Jahre sein. Wenn Sie die Versicherung online abschließen, darf das Fahrrad nicht älter als 2 Monate sein.
- Der Rechnungsbetrag muss zwischen 600 und 10.000 Euro (Fahrrad und Zubehör zusammen) liegen.
Diese Fahrräder können Sie nicht versichern:
- Fahrräder mit einem elektrischen Hilfsmotor, die autonom (ohne Treten) fahren und eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen.
- Fahrräder, die für den entgeltlichen Personen- oder Gütertransport verwendet werden.
- Fahrräder, die Sie mieten oder leasen oder berufsmäßig ausleihen.
- Fahrräder, die für berufliche Zwecke genutzt werden, z. B. Pizzalieferung.
Denken Sie daran, dass eine Mopedversicherung obligatorisch ist, wenn sich Ihr Elektrofahrrad mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h autonom (ohne Treten) fortbewegen kann. Diese Art von Fahrrad müssen Sie auch bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Ein Nummernschild, Helm und Führerschein sind obligatorisch.
- Zur Vermeidung von Fahrraddiebstahl verpflichten wir Sie, ein Schloss mit ART-Zertifikat (Kat. 2 oder höher) oder ein Schloss Sold Secure Bicycle, Typ Gold/Silver, zu verwenden.
- Auf öffentlichen Wegen oder an einem anderen für die Öffentlichkeit zugänglichen Ort müssen Sie Ihr Fahrrad mit einem solchen Schloss immer an einem festen Befestigungspunkt befestigen. Dies kann auch ein anderes Fahrrad oder ein Auto sein.
- Diese Schadensverhütungsmaßnahmen gelten nicht in bei Ihnen zu Hause oder in einem abgeschlossenen Privatgebäude.
- Wir bieten Ihnen eine 12-monatige Kaufpreisgarantie. Während dieser Zeit erstatten wir Ihnen die vollständige Versicherungssumme Ihres Fahrrades ohne Abzug für die Abnutzung. Ab dem 13. Monat wenden wir eine Verschleißrate von 1% pro Monat an.
Der zu versichernde Betrag besteht aus dem tatsächlich gezahlten Preis (Rechnungspreis inkl. MwSt.), ggf. erhöht um den Preis des gekauften Zubehörs wie z. B. Fahrradtasche, Fahrradanhänger oder Fahrradsitz. Das Zubehör, dessen Gesamtwert 300 Euro nicht übersteigt, ist kostenlos mitversichert. Sie müssen nur den Wert des Zubehörs über 300 Euro angeben. - Sollte neben einem versicherten Schaden am Fahrrad auch Ihr Helm beschädigt sein, erstatten wir Ihnen diesen bis zu einem Höchstbetrag von 125 Euro.
- Die Franchise (der Teil, den Sie selbst bezahlen) beträgt 50 Euro.
Die KBC-Fahrradpolice versichert Sie gegen Diebstahl und Beschädigung Ihres Fahrrads unterwegs. Mit unserer Familienpolice und Unfallversicherung können Sie auch gut versichert Ihr Fahrrad besteigen.
- Ihre Familienpolice deckt Ihre Zivilhaftpflicht. Auf diese Weise sind Sie versichert, wenn Sie mit Ihrem Fahrrad jemand anderem Schaden zufügen.
- Ihre persönliche Unfallversicherung übernimmt auch die Kosten, die Ihre Krankenversicherung und Krankenhausaufenthaltsversicherung nach einem Unfall nicht erstatten.
Welche Versicherung brauchen Sie für ein Speed Pedelec?
Sie können Ihr Elektrofahrrad oder Speed Pedelec mit einer Fahrradversicherung oder mit einer Mopedversicherung versichern. Welche Versicherung Sie brauchen, hängt vom Fahrradtyp ab.
Wann brauchen Sie eine Fahrradversicherung?
Ihr Fahrrad verfügt über einen autonomen Hilfsmotor (fährt auch ohne Betätigung der Pedale) und fährt autonom mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder
Ihr Fahrrad verfügt über Pedalunterstützung (fährt nicht ohne Betätigung der Pedale) und fährt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
→ Mehr Infos zur Fahrradversicherung
Wann brauchen Sie eine Mopedversicherung?
Verfügt Ihr Speedpedelec über einen autonomen Motor (fährt nicht ohne Betätigung der Pedale) und fährt autonom mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h?
Dann ist die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (Mopedversicherung) obligatorisch.
→ Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Mopedversicherung
Gut zu wissen
Die KBC-Fahrradpolice ist eine Schadens- und Beistandsversicherung. Diese Versicherung beinhaltet eine Allgefahrenversicherung für Ihr Fahrrad inklusive Diebstahl und Fahrradbeistand in Zusammenarbeit mit dem VAB.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherung gilt für ein Jahr. Sie wird stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt wird.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be
- Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Für ein Angebot der KBC-Fahrradpolice benutzen Sie bitte www.kbc.be, KBC Touch, KBC Mobile oder wenden Sie sich an Ihren Experten für Versicherungen.
Die KBC-Fahrradpolice ist ein produkt von KBC Versicherungen NV – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 - RJP Leuven - IBAN BE43 7300 0420 0601 - BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe