Feuerversicherung Eigentümer
- Berechnen Sie nun Ihren Preis
- Schließen Sie Ihre Feuerversicherung gleich online ab
- Schaden melden Sie mit unserer App oder bei Ihrem Versicherungsagenten
- Wir regeln die Reparatur für Sie von A bis Z
Warum sollten Sie eine Feuerversicherung oder Wohnungsversicherung bei der KBC abschließen?
Eine Feuerversicherung oder Wohnversicherung schützt Sie gegen die finanziellen Risiken bei Schaden an Ihre Wohnung, den Hausrat oder beides durch Feuer, Wasser, Naturkatastrophen, …
Eine Feuerversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist aber natürlich schon empfehlenswert, sich gegen Schaden an Ihrer Wohnung und am Hausrat zu versichern. Nicht weniger als 95% der Eigentümer in Belgien haben eine, was diese Versicherung zur beliebtesten Schadenversicherung macht.
Wenn Sie eine Feuerversicherung abschließen, schreibt das Gesetz vor, dass der Versicherer ein Minimum an Gefahren decken muss: Feuer, Sturm, Hagel und Naturkatastrophen. Unsere Feuerversicherung deckt weit mehr als nur Brandschaden.
Was deckt unsere Feuerversicherung?
Unsere Wohnungspolice versichert Ihre Wohnung, den Hausrat oder beides.
Je nach Ihren Bedürfnissen können Sie Ihre Police um folgende Versicherungen erweitern:
Ihre Wohnung ist gegen alle Risiken versichert
Wenn Sie sich für diese Versicherung entscheiden, ist Ihre Wohnung gegen jeden möglichen Schaden, mit Ausnahme einiger Ausschlüsse, versichert. Sie finden diese Ausschlüsse in den allgemeinen Bedingungen. So sind Sie sicher, dass auch Schaden versichert ist, an den wir nicht gedacht hatten.
Versichert sind
Sie sind versichert für jede unerwartete Beschädigung von
- der Wohnung selbst
- Terrassen, Einfahrt und Zaun
- allen daran befestigten Konstruktionen
Vermieten Sie einen Teil Ihres Hauses? Oder vermieten Sie Ihre Garage? Dann ist der Mieter mitversichert.
Möchten Sie auch ein Nebengebäude versichern, wie z. B. Ihr Gartenhaus, Poolhaus, eine freistehende Garage oder eine Einzelgarage, die sich an einem anderen Ort befindet? Nehmen Sie dann die Option „freistehende Nebengebäude“. Für Eigentümer eines Appartements sind die Nebengebäude automatisch mitversichert.
Für Ihr Schwimmbad gibt es eine spezifische Versicherung.
Nicht versichert
Schadensfälle, die sich ereignen durch
- Instabilität des Untergrunds
- Grundwasser oder Niederschlag, weil Ihre Keller oder Außenmauern nicht wasserfest sind
- Ausführung einer Arbeit
- Reparatur eines Konstruktionsfehlers
Ihre zivilrechtliche Haftpflicht für Schaden, der durch das Gebäude, die Gelände, angrenzende Bürgersteige oder deren Inhalt verursacht wird, ist in dieser Police nicht versichert. Sie erhalten diese Deckung innerhalb Ihrer Familienpolice.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Ihre Wohnung ist gut versichert, aber wie ist das mit Ihrem Hausrat?
Was, wenn ...
- durch eine Windböe ein Baum auf Ihre Gartenmöbel fällt?
- Blitzschlag Ihren Geschirrspüler zerstört?
- Diebe Ihren Laptop oder Schmuck stehlen?
Wenn Sie sich für diese Versicherung entscheiden, dann ist der Inhalt Ihrer Wohnung versichert. Sie können Ihren Hausrat auch gegen Diebstahl versichern.
Versichert sind
- Schaden u. a. durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wasser, Anprall, ... an
- Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Fahrrad, Schmuck, Fernseher …
- Ihren Haustieren
- Ihren Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
Und wir gehen noch einen Schritt weiter. Der Inhalt Ihrer Wohnung ist zudem gegen jeden möglichen Schaden versichert, vorausgesetzt, dass der Schaden für Sie unerwartet ist und mindestens 1 250 Euro beträgt. Nur wenn Sie die Option Diebstahl wählen, gilt dieser Schutz auch für Schaden durch Diebstahl und Diebstahlversuch.
Nicht versichert
- Diebstahl und versuchter Diebstahl
- Verlust
- Vorsätzlicher Schaden
- Schaden an Gegenständen außer Haus durch Überschwemmung oder durch das Überströmen der öffentlichen Kanalisation
- Einzigartige Sachen wie Antiquitäten und Kunst. Zu diesem Zweck gibt es eine spezielle Versicherung für „Wertgegenstände“. Setzen Sie sich mit unserem Versicherungsexperten in Verbindung.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Wo ist Ihr Hausrat versichert?
- An der Adresse Ihrer Wohnung
- In Ihrer Einzelgarage, auch wenn diese sich anderswo befindet oder wenn Sie diese Garage mieten
- In einem Gebäude oder einem Teil davon, dessen Eigentümer Sie nicht sind und das Sie mieten oder benutzen (Studentenzimmer, Senioren- oder Pflegeheim, ...)
Wenn Sie in Urlaub fahren, versichern wir Ihr Gepäck in der Ferienwohnung, die Sie mieten, oder in Ihrem Hotelzimmer.
Ihre Haustiere sind überall versichert.
Inklusive: Wir regeln kostenlos die Reparatur bei Schaden
- Schäden an Ihrem Appartement oder Haus? Rufen Sie die KBC an, wir sorgen für die Reparatur
- Kostenloser Service, inbegriffen in Ihrer Feuerversicherung
- Sie brauchen keine Anzahlung zu leisten
Inklusive: Zusatzdeckung für Eigentümer einer Wohnung mit Hausverwalterpolice
Sind Sie Eigentümer eines Appartements und ist das Appartementgebäude in einer Verwalterpolice (gemeinsame Versicherung des gesamten Gebäudes) versichert? In diesem Fall bieten wir Ihnen bei der Versicherung des Inhalts eine kostenlose Zusatzdeckung an. Innerhalb bestimmter Grenzen können Sie dann bei Schaden an Ihrer Wohnung, der nicht über die Verwalterpolice versichert ist oder die Entschädigungsgrenzen überschreitet, diese Versicherung in Anspruch nehmen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsexperten nach den genauen Bedingungen für diese Deckung.
Inklusive: Einfacher Wechsel zur Feuerversicherung bei der KBC
Eine Feuerversicherung kündigen und wechseln: oft mit viel Papierkram verbunden. Bei der KBC machen wir es Ihnen leicht. Wenn Sie eine neue Police online abschließen, erscheint sofort ein sehr einfaches Kündigungsformular. Alles, was Sie tun müssen, ist es auszufüllen und an uns zurückzuschicken. Dann kümmern wir uns um den Rest.
Sie brauchen also kein Einschreiben mehr an Ihren alten Versicherer zu schicken.
Für einen optimalen Schutz können Sie den Inhalt Ihrer Wohnung gegen Diebstahl und Diebstahlversuch versichern.
Versichert
- Diebstahl und Diebstahlversuch von u. a. Ihrem Hausrat (Möbel, Kleidung, Fahrrad, Schmuck, Fernseher usw.), Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, Haustieren usw. in Ihrer Wohnung oder im Freien
- Diebstahl und Diebstahlversuch mit Gewalt, Bedrohung oder Einbruch im Urlaub oder unterwegs
Nicht versichert
- Diebstahl und Diebstahlversuch von oder aus einem Fahrzeug, das sich am einem anderen Ort (nicht in einer abgeschlossenen Privatgarage) oder auf dem öffentlichen Weg befindet
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Wir versichern den Schaden an Ihrem Garten.
Unter „Garten“ verstehen wir:
- Rasenflächen
- Bäume, Sträucher, Hecken und alle Anpflanzungen im Freiland oder in Töpfen
- Teiche und Springbrunnen sowie Fische
- Gartenmöbel und andere bewegliche Sachen, die Ihren Garten verschönern
Versichert sind
- Feuer, Sturm, Hagel, Naturkatastrophen
- Anprall
- Ausgerissenes Vieh oder andere Haustiere
- Sprühschaden, den Sie nicht selbst verursacht haben
- Vandalismus und Diebstahl
Nicht versichert
- Schaden vorübergehender Art (Bäume oder Sträucher, die sich von selbst erholen).
- Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung des Gartens durch Sie oder Ihre Angehörigen
Diebstahl und Vergütung von Pflanzen
Diebstahl oder versuchter Diebstahl ist nur versichert, wenn Ihr Garten zu Ihrem Hauptwohnsitz gehört.
Wenn nötig, werden beschädigte Bäume, Sträucher oder andere Bepflanzungen durch junge, gleichartige Pflanzen ersetzt.
Den Wertverlust aufgrund des Altersunterschieds gegenüber den jungen gleichartigen Pflanzen vergüten wir ebenfalls mit bis zu 1000 Euro pro Bepflanzung.
Die Entschädigungsgrenze pro Schadensfall beträgt 60 000 Euro.
Wir versichern den Schaden an Ihrem Schwimmbad und dessen Zubehör.
Versichert sind
- Ihr Freibad oder Schwimmteich und sogar das Wasser
- Jacuzzi
- Schwimmbadpumpen, Wasserhähne, Wärmepumpen, Filter, Sonnenkollektoren und Gegenstromanlage
- Beleuchtung, Verkleidung, Rollläden, Abdeckplanen und Überdachung
- Terrasse und Duschanlage bei Ihrem Schwimmbad
Alles, was zu Ihrem Schwimmbad gehört, ist zum kompletten Wert versichert, auch bei Diebstahl. Das heißt, dass wir Sie für jeden Schaden zur Gänze entschädigen.
Die Schwimmbäder müssen in der Parzelle, die zu Ihrem Haus gehört, eingegraben sein. Ein aufgebautes Schwimmbad versichern wir nur, wenn es aus Hartmaterialien besteht.
Nicht versichert
Schaden
- an Ihren Sachen, der durch den Gebrauch entsteht
- durch Reinigung, Bearbeitung oder Reparatur
- der unter die Garantie oder einen Wartungsvertrag fällt
- durch Korrosion, Verschleiß, Verfärbung, Verschmutzung und anderer allmählich auftretender Schaden infolge der Einwirkung langsam wirkender Einflüsse
- durch Absplitterungen, Kratzer, Dellen oder Flecken
Sie heizen Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit Heizöl? Dann sind Sie selbst für die regelmäßige Kontrolle des Tanks und für die Bodensanierung nach einer Verschmutzung verantwortlich.
Mehr als 3% der Tanks weisen früher oder später ein Leck auf, oft durch Rost. Aber auch beim Füllen kann es zu einer Verschmutzung kommen. Auch dann gehen die Kosten für die Bodensanierung, also die Räumung der verschmutzten Erde, auf Ihre Kosten.
Nur Heizöltanks, die jünger als 40 Jahre sind und ein Fassungsvermögen von höchstens 20 000 Litern haben, kommen in Betracht.
Die Entschädigungsgrenze pro Schadensfall beträgt 60 000 Euro.
Versichert sind
Wir versichern sowohl das Risiko als auch die praktische Organisation der verpflichtenden Bodensanierung.
Wir schicken einen Sachverständigen:
- der die Art und die Schwere der Verschmutzung feststellt.
- der alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um die Folgen zu begrenzen.
- der Sie über die gesetzlichen Verfahren bei einer Bodenverschmutzung informiert.
- der Ihnen bei den Formalitäten behilflich ist.
Wir lassen die notwendigen Sanierungsarbeiten ausführen, wenn die Verschmutzung so stark ist, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, den Boden zu sanieren.
Nicht versichert
- Eine Verschmutzung, die bei Abschluss dieser Versicherung bereits vorlag.
- Kosten, die die öffentliche Hand oder eine andere Instanz für die Sanierung van verunreinigten Böden bezahlt.
- Die mögliche Wertminderung des sanierten Bodens
- Verschmutzung durch Naturkatastrophen
Diese befristete Versicherung schützt Sie, wenn Sie ein Haus bauen oder umbauen.
Versichert
- Diebstahl oder Beschädigung der versicherten Sachen auf der Baustelle
- Unfall während der Arbeiten
- Ausfall des Unternehmers oder Architekten wegen Konkurs oder aus anderen Gründen
Nicht versichert
- Arbeiten mit Auswirkungen auf die Stabilität und tragende Struktur des Bauwerks. Dachdeckerarbeiten mit offener Flamme, es sei denn, sie werden von einem Bauunternehmer oder Fachmann ausgeführt, der diese Arbeiten professionell durchführt.
- Schaden an Gebäulichkeiten oder Teilen davon, die für den Abbruch oder den Ersatz bestimmt sind
- Unfälle, für die das belgische Gesetz über die Arbeitsunfälle oder ein gleichartiges ausländisches Gesetz anwendbar ist.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Sie können diese Versicherung um nachstehende Versicherungen ergänzen:
- Ihre Haftpflicht für Schaden, der Dritten während des Baus oder Umbaus entsteht
- Ihre Versicherungsverpflichtungen im Rahmen des Lastenhefts.
Bitte wenden Sie sich an unseren Versicherungsexperten, wenn Sie diese Versicherung abschließen möchten.
Ihren Zweitwohnsitz versichern?
Entdecken Sie die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer - Zweitwohnung.
Fragen über Ihre Feuerversicherung?
Setzen Sie sich mit unserem Versicherungsexperten in Verbindung.
Telefonieren Sie mit KBC Live oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Bankfiliale oder Ihrem Versicherungsagenten.
Gut zu wissen
Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: Versicherung der Wohnung, Versicherung des Inhalts der Wohnung, Diebstahlversicherung Inhalt Wohnung, Schwimmbadversicherung, Gartenversicherung, Bodensanierungsversicherung. Dies sind Sachschadenversicherungen. Diese Versicherungen sind für Eigentümer-Bewohner von Privathäusern oder -wohnungen bestimmt, die in ihrem Haus bzw. ihrer Wohnung keine kommerzielle oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung. - Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie behalten dennoch jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für ein Angebot der KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer sind Sie auf unserer Website oder bei Ihrem Versicherungsexperten an der richtigen Adresse.
Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.