Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Oder bei der Arbeit ausgerutscht, gestürzt oder gestolpert. Es kann jedem passieren. Aber was müssen Sie dann tun? Wir erklären es Ihnen gern. Bei der KBC tun wir alles, um Ihre Akte so schnell wie möglich zu bearbeiten und alle versicherten Kosten zügig zu erstatten.
1. Melden Sie Ihrem Arbeitgeber den Unfall
Am besten tun Sie das so schnell wie möglich. Auch wenn Sie nicht gleich Beschwerden durch den Unfall haben und Ihre Arbeit nicht unterbrechen müssen. So vermeiden Sie Diskussionen, falls Sie später Probleme infolge des Unfalls bekommen sollten.
2. Ihr Arbeitgeber informiert die KBC
Ihr Arbeitgeber übermittelt uns eine vollständig ausgefüllte Arbeitsunfallmeldung zusammen mit Ihrem Gehaltszettel. Dies muss innerhalb von acht Tagen nach dem Unfall geschehen. Beschreiben Sie Ihrem Arbeitgeber den Unfall so detailliert wie möglich
3. Übermitteln Sie uns die erforderlichen Dokumente
Wir benötigen diese Dokumente:
• ein ärztliches Attest, das vom Notarzt oder von Ihrem Hausarzt ausgefüllt ist. Dies sollten Sie so schnell wie möglich Ihrem Arbeitgeber geben, damit er es zusammen mit Ihrer Meldung an uns senden kann. Sie können es selbstverständlich auch selbst an uns senden.
• eine Kopie Ihrer letzten Gehaltsabrechnung, die Sie oder Ihr Arbeitgeber uns zur Verfügung stellen können.
Wie übermitteln Sie uns diese Dokumente?
Per Post an:
KBC Versicherungen AG
Abteilung Arbeitsunfälle
Professor Roger Van Overstraetenplein 2
3000 Leuven
Wenn Sie Ihr Aktenzeichen bereits kennen, geben Sie es unbedingt auf dem Umschlag Ihres Briefs oder im Betreff Ihrer E-Mail an.
Andere Dokumente können Sie uns per E-Mail an schade@kbc.be senden.
Erwähnen Sie dabei auf jeden Fall im Betreff der E-Mail das Aktenzeichen sowie Ihren Vor- und Nachnamen.
4. Die KBC entscheidet, ob Ihr Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird
Sobald wir alle angeforderten Dokumente haben, prüfen wir, ob wir Ihren Unfall als Arbeitsunfall anerkennen. Wir werden Sie umgehend über diese Entscheidung informieren.
5. Die KBC erkennt Ihren Arbeitsunfall an. Was geschieht nun?
Das bedeutet, dass wir Ihre Heilkosten erstatten. Führen Sie unbedingt eine Übersicht Ihrer Kosten. Unsere ausführliche Broschüre für Unfallopfer finden Sie hier. Lesen Sie diese unbedingt!
Es sind verschiedene Situationen möglich:
Die KBC erstattet die Heilkosten, die die Folge Ihres Arbeitsunfalls sind, wie:
• Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
• Fahrtkosten
Für Ihre Fahrtkosten können Sie dieses Formular verwenden. Senden Sie uns die Originaldokumente Ihrer Kosten und die Pflegebescheinigungen. Diese können Sie per Post senden an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven.
Wir zahlen Ihnen eine Entschädigung für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit.
Für die ersten 30 Tage nach Ihrem Unfall erhalten Sie einen garantierten Lohn von Ihrem Arbeitgeber, danach erhalten Sie Zahlungen von der KBC.
Senden Sie uns Ihre Krankmeldung mit dem Zeitraum der Abwesenheit so schnell wie möglich zu.
Wir erstatten Ihnen auch die Heilkosten infolge Ihres Arbeitsunfalls, wie z. B.:
• Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
• Fahrtkosten
Für Ihre Fahrtkosten können Sie dieses Formular verwenden. Senden Sie uns die Originaldokumente Ihrer Kosten und die Pflegebescheinigungen. Diese können Sie per Post senden an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven.
Für die ersten 30 Tage nach Ihrem Unfall erhalten Sie einen garantierten Lohn von Ihrem Arbeitgeber, danach erhalten Sie Zahlungen von der KBC.
Wir laden Sie zu einer Untersuchung durch den Vertrauensarzt ein. Sobald dies möglich ist, bestimmt unser Vertrauensarzt den Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit. Je nach dem zuerkannten Prozentsatz erhalten Sie eine monatliche oder jährliche Entschädigung für diese dauernde Arbeitsunfähigkeit.
Wir erstatten Ihnen auch die Heilkosten infolge Ihres Arbeitsunfalls, wie z. B.:
• Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
• Fahrtkosten
Für Ihre Fahrtkosten können Sie dieses Formular verwenden. Senden Sie uns die Originaldokumente Ihrer Kosten und die Pflegebescheinigungen. Diese können Sie per Post senden an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven.
6. Die KBC erkennt Ihren Arbeitsunfall nicht an
Wir informieren Fedris, die Föderalagentur für Berufsrisiken, über unsere Entscheidung.
Sie sind nicht einverstanden? Dann können Sie Ihren Fall vor das Arbeitsgericht bringen.
7. Die KBC erkennt Ihren Arbeitsunfall vorläufig nicht an
Wir untersuchen Ihre Akte. Zu diesem Zeitpunkt erstatten wir keine Kosten. Vorläufig reichen Sie Ihre Kostenbelege am besten bei Ihrer Krankenkasse ein.
Es sind verschiedene Situationen möglich:
Dann zahlen wir Ihnen eventuelle Arbeitsunfähigkeitsentschädigungen.
Wir erstatten Ihnen auch die Heilkosten infolge Ihres Arbeitsunfalls, wie z. B.:
• Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
• Fahrtkosten
Für Ihre Fahrtkosten können Sie dieses Formular verwenden. Senden Sie uns die Originaldokumente Ihrer Kosten und die Pflegebescheinigungen. Diese können Sie per Post senden an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven.
Wir informieren Fedris, die Föderalagentur für Berufsrisiken, über unsere Entscheidung.
Sie sind nicht einverstanden? Dann können Sie Ihren Fall vor das Arbeitsgericht bringen.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie Ihren KBC-Versicherungsvermittler oder der Nummer 016 24 33 65. Wir sind für Sie da!