Wie melden Sie einen Arbeitsunfall?

Wie melden Sie einen Arbeitsunfall?

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Oder bei der Arbeit ausgerutscht, gestürzt oder gestolpert. Es kann jedem passieren. Aber was müssen Sie dann tun? Wir erklären es Ihnen gern. Bei der KBC tun wir alles, um Ihre Akte so schnell wie möglich zu bearbeiten und alle versicherten Kosten zügig zu erstatten.

1. Melden Sie Ihrem Arbeitgeber den Unfall

Am besten tun Sie das so schnell wie möglich. Auch wenn Sie nicht gleich Beschwerden durch den Unfall haben und Ihre Arbeit nicht unterbrechen müssen. So vermeiden Sie Diskussionen, falls Sie später Probleme infolge des Unfalls bekommen sollten.

2. Ihr Arbeitgeber informiert die KBC

Ihr Arbeitgeber übermittelt uns eine vollständig ausgefüllte Arbeitsunfallmeldung zusammen mit Ihrem Gehaltszettel. Dies muss innerhalb von acht Tagen nach dem Unfall geschehen. Beschreiben Sie Ihrem Arbeitgeber den Unfall so detailliert wie möglich

3. Übermitteln Sie uns die erforderlichen Dokumente

Wir benötigen diese Dokumente:

• ein ärztliches Attest, das vom Notarzt oder von Ihrem Hausarzt ausgefüllt ist. Dies sollten Sie so schnell wie möglich Ihrem Arbeitgeber geben, damit er es zusammen mit Ihrer Meldung an uns senden kann. Sie können es selbstverständlich auch selbst an uns senden.

• eine Kopie Ihrer letzten Gehaltsabrechnung, die Sie oder Ihr Arbeitgeber uns zur Verfügung stellen können.

Wie übermitteln Sie uns diese Dokumente?

Per Post an:
KBC Versicherungen AG
Abteilung Arbeitsunfälle
Professor Roger Van Overstraetenplein 2
3000 Leuven

Wenn Sie Ihr Aktenzeichen bereits kennen, geben Sie es unbedingt auf dem Umschlag Ihres Briefs oder im Betreff Ihrer E-Mail an.

Andere Dokumente können Sie uns per E-Mail an schade@kbc.be senden.
Erwähnen Sie dabei auf jeden Fall im Betreff der E-Mail das Aktenzeichen sowie Ihren Vor- und Nachnamen.

4. Die KBC entscheidet, ob Ihr Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird

Sobald wir alle angeforderten Dokumente haben, prüfen wir, ob wir Ihren Unfall als Arbeitsunfall anerkennen. Wir werden Sie umgehend über diese Entscheidung informieren.

5. Die KBC erkennt Ihren Arbeitsunfall an. Was geschieht nun?

 Das bedeutet, dass wir Ihre Heilkosten erstatten. Führen Sie unbedingt eine Übersicht Ihrer Kosten. Unsere ausführliche Broschüre für Unfallopfer finden Sie hier. Lesen Sie diese unbedingt!

Es sind verschiedene Situationen möglich:

Die KBC erstattet die Heilkosten, die die Folge Ihres Arbeitsunfalls sind, wie:

Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
Fahrtkosten

Für Ihre Fahrtkosten können Sie dieses Formular verwenden. Senden Sie uns die Originaldokumente Ihrer Kosten und die Pflegebescheinigungen. Diese können Sie per Post senden an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven.

Wir zahlen Ihnen eine Entschädigung für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit.
Für die ersten 30 Tage nach Ihrem Unfall erhalten Sie einen garantierten Lohn von Ihrem Arbeitgeber, danach erhalten Sie Zahlungen von der KBC.

Senden Sie uns Ihre Krankmeldung mit dem Zeitraum der Abwesenheit so schnell wie möglich zu.

Wir erstatten Ihnen auch die Heilkosten infolge Ihres Arbeitsunfalls, wie z. B.:

Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
Fahrtkosten

Für Ihre Fahrtkosten können Sie dieses Formular verwenden. Senden Sie uns die Originaldokumente Ihrer Kosten und die Pflegebescheinigungen. Diese können Sie per Post senden an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven.

Für die ersten 30 Tage nach Ihrem Unfall erhalten Sie einen garantierten Lohn von Ihrem Arbeitgeber, danach erhalten Sie Zahlungen von der KBC.

Wir laden Sie zu einer Untersuchung durch den Vertrauensarzt ein. Sobald dies möglich ist, bestimmt unser Vertrauensarzt den Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit. Je nach dem zuerkannten Prozentsatz erhalten Sie eine monatliche oder jährliche Entschädigung für diese dauernde Arbeitsunfähigkeit.

Wir erstatten Ihnen auch die Heilkosten infolge Ihres Arbeitsunfalls, wie z. B.:

Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
Fahrtkosten

Für Ihre Fahrtkosten können Sie dieses Formular verwenden. Senden Sie uns die Originaldokumente Ihrer Kosten und die Pflegebescheinigungen. Diese können Sie per Post senden an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven.

6. Die KBC erkennt Ihren Arbeitsunfall nicht an

Wir informieren Fedris, die Föderalagentur für Berufsrisiken, über unsere Entscheidung.

Sie sind nicht einverstanden? Dann können Sie Ihren Fall vor das Arbeitsgericht bringen.

Wenn Sie allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle suchen, können Sie die Website von Fedris besuchen (auf Französisch).

7. Die KBC erkennt Ihren Arbeitsunfall vorläufig nicht an

Wir untersuchen Ihre Akte. Zu diesem Zeitpunkt erstatten wir keine Kosten. Vorläufig reichen Sie Ihre Kostenbelege am besten bei Ihrer Krankenkasse ein.

Es sind verschiedene Situationen möglich:

Dann zahlen wir Ihnen eventuelle Arbeitsunfähigkeitsentschädigungen.

Wir erstatten Ihnen auch die Heilkosten infolge Ihres Arbeitsunfalls, wie z. B.:

Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
Fahrtkosten

Für Ihre Fahrtkosten können Sie dieses Formular verwenden. Senden Sie uns die Originaldokumente Ihrer Kosten und die Pflegebescheinigungen. Diese können Sie per Post senden an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven.

Wir informieren Fedris, die Föderalagentur für Berufsrisiken, über unsere Entscheidung.

Sie sind nicht einverstanden? Dann können Sie Ihren Fall vor das Arbeitsgericht bringen.

Wenn Sie allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle suchen, können Sie die Website von Fedris besuchen (auf Französisch).

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie Ihren KBC-Versicherungsvermittler oder der Nummer 016 24 33 65. Wir sind für Sie da!

Ausführliche Informationen über das, was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist, finden Sie in den Unterlagen für Unfallopfer.

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