Meldung eines Arbeitsunfalls

Meldung eines Arbeitsunfalls

Ist einer Ihrer Mitarbeiter Opfer eines Arbeitsunfalls geworden?

Nachstehend finden Sie weitere Informationen darüber, wie Sie einen Arbeits(weg)unfall melden können.

1. Der Arbeitsnehmer meldet Ihnen den Unfall

Der Mitarbeiter meldet Ihnen den Unfall so schnell wie möglich, auch wenn er nicht unmittelbar Beschwerden durch den Unfall hat und die Arbeit nicht unterbrechen muss. So werden Diskussionen vermieden, falls Ihr Mitarbeiter später Probleme infolge des Unfalls bekommen sollten. Bitten Sie darum, so bald wie möglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Die KBC benötigt dieses bei der Beurteilung des Arbeits(weg)unfalls.

2. Sie benachrichtigen die KBC

Innerhalb von 8 Tagen nach dem Arbeits(weg)unfall melden Sie diesen Unfall der KBC. Beschreiben Sie den Unfall so detailliert wie möglich. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Meldung auf Papier

Verwenden Sie dazu das Formular zur Meldung eines Arbeitsunfalls.

Senden Sie die Meldung per Post an:
KBC Versicherungen AG
Abteilung Arbeitsunfälle
Professor Roger Van Overstraetenplein 2
3000 Leuven

Die Anwendung „Meldung Sozialrisiken“ (MSR)

Wenn Sie bereits Zugang zur Anwendung „Meldung Sozialrisiken“ der föderalen Behörden haben, können Sie die Meldung hier einreichen: MSR : Über MSR Arbeitsunfälle - Soziale Sicherheit

Die digitale Anwendung Accident Manager

Accident Manager ist eine digitale Anwendung zur Meldung und Weiterverfolgung von Arbeits(weg)unfällen.
preventie@verz.kbc.beWenn Sie als Arbeitgeber mehr als 10 Arbeits(weg)unfälle pro Jahr haben, kommen Sie für diese digitale Anwendung in Frage. Senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an: preventie@verz.kbc.be
Wenn Sie bereits Zugang zu Accident Manager haben, können Sie den Arbeitsunfall einfach in dieser Anwendung melden.

3. Übermitteln Sie uns die erforderlichen Dokumente

Was brauchen wir?

  • Ärztliches Attest, vom Notarzt oder Hausarzt ausgefüllt. Der Mitarbeiter muss das Attest so schnell wie möglich direkt an uns senden oder Ihnen übermitteln. Im letzteren Fall senden Sie es zusammen mit der Meldung an uns.
  • Attest über zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, ausgestellt vom behandelnden Arzt Ihres Mitarbeiters.
  • Eine Kopie der letzten Gehaltsabrechnung. Sie oder Ihr Mitarbeiter können uns diese übermitteln.

Wie senden Sie uns die Dokumente?

Meldung auf Papier

Wenn Sie die Meldung auf Papier eingereicht haben, senden Sie oder Ihr Mitarbeiter die medizinischen Unterlagen per Post an:
KBC Versicherungen AG
Abteilung Arbeitsunfälle
Professor Roger Van Overstraetenplein 2
3000 Leuven
Wenn Sie Ihr Aktenzeichen bereits kennen, geben Sie es auf dem Umschlag Ihres Briefes an.

Sonstige - nichtmedizinische - Dokumente können per E-Mail weitergeleitet werden an schade@kbc.be.
Geben Sie dabei auf jeden Fall im Betreff der E-Mail das Aktenzeichen sowie Ihren Vor- und Nachnamen an.

Die digitale Anwendung Accident Manager

Wenn Sie die Meldung in Accident Manager gemacht haben, können Sie dort auch nachträglich noch weitere Dokumente hochladen.

4. Die KBC entscheidet, ob der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird

Sobald wir alle angeforderten Dokumente haben, prüfen wir, ob wir den Unfall als Arbeitsunfall anerkennen. Wir werden Sie und Ihren Mitarbeiter über diese Entscheidung informieren.

5. Die KBC erkennt den Arbeitsunfall an

Wenn die KBC den Arbeitsunfall anerkennt, erstatten wir die Kosten. Weisen Sie Ihren Mitarbeiter darauf hin, dass er die Belege für seine Kosten aufbewahren muss. Lesen Sie auch unsere ausführliche Unfallbroschüre. Es sind mehrere Situationen möglich:

Die KBC erstattet die Heilkosten, die die Folge des Arbeitsunfalls sind, wie:

Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
• Fahrtkosten

Um Fahrtkosten zu melden, verwendet Ihr Mitarbeiter am besten dieses Formular. Die Originalbelege für die Kosten und die Bescheinigungen für die erbrachten Leistungen können per Post an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven gesendet werden.

Wir zahlen eine Entschädigung für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit. In den ersten 30 Tagen nach dem Unfall zahlen Sie als Arbeitgeber den garantierten Lohn, den die KBC Ihnen erstattet. Danach zahlt die KBC Ihrem Mitarbeiter eine Leistung.

Ihr Arbeitnehmer muss uns so schnell wie möglich ein Attest über die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit vorlegen, in dem die Dauer der Abwesenheit angegeben ist.

Wir erstatten auch die Heilkosten infolge des Arbeitsunfalls, wie:
Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
Fahrtkosten

Um Fahrtkosten zu melden, sollte Ihr Mitarbeiter dieses Formular verwenden. Die Originalbelege für die Kosten und die Bescheinigungen für die erbrachten Leistungen können per Post an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven gesendet werden.

In den ersten 30 Tagen nach dem Unfall zahlen Sie als Arbeitgeber den garantierten Lohn, den die KBC Ihnen erstattet. Danach zahlt die KBC Ihrem Mitarbeiter eine Leistung.

Wir laden Ihren Mitarbeiter zu einer Untersuchung durch den Vertrauensarzt ein. Sobald dies möglich ist, bestimmt unser Vertrauensarzt den Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit. Je nach dem zuerkannten Prozentsatz erhält Ihr Mitarbeiter eine monatliche oder jährliche Entschädigung für diese dauernde Arbeitsunfähigkeit.

Wir erstatten auch die Heilkosten infolge Ihres Arbeitsunfalls, wie:
Konsultationen beim Hausarzt
• Kauf von Medikamenten
Fahrtkosten

Um Fahrtkosten zu melden, sollte Ihr Mitarbeiter dieses Formular verwenden.
Die Originalbelege für die Kosten und die Bescheinigungen für die erbrachten Leistungen können per Post an KBC Versicherungen AG, Abteilung Arbeitsunfälle, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven gesendet werden.

6 .Die KBC erkennt den Arbeitsunfall nicht an

Wir informieren Fedris, die Föderalagentur für Berufsrisiken, über unsere Entscheidung.

Wenn Ihr Mitarbeiter mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er den Fall vor das Arbeitsgericht bringen. Allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle finden Sie auf der Website von Fedris (in Französisch).

7. Die KBC erkennt den Arbeitsunfall vorerst nicht an

Wir prüfen die Akte. Zu diesem Zeitpunkt erstatten wir weder Kosten noch zahlen wir eine Entschädigung für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit. Ihr Mitarbeiter muss die Krankenkasse über den Arbeitsunfall und die Arbeitsunfähigkeit informieren und die Kosten vorläufig bei der Krankenkasse einreichen.

Wir erstatten dann die Kosten, auch die bereits entstandenen.
Weitere Informationen über die zeitweilige und dauernde Arbeitsunfähigkeit und die Anerkennung eines Arbeitsunfalls finden Sie unter Punkt 5.
 

Wir informieren Fedris, die Föderalagentur für Berufsrisiken, über unsere Entscheidung.

Wenn Ihr Mitarbeiter mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er den Fall vor das Arbeitsgericht bringen.

Allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle finden Sie auf der Website von Fedris (in Französisch).

8. Zusätzliche Verpflichtungen

Arbeitsunfälle mit mindestens vier Kalendertagen Abwesenheit von der Arbeit: Unfallkarte

Wenn Ihr Mitarbeiter mindestens vier Kalendertage lang arbeitsunfähig ist (den Tag des Unfalls nicht mitgerechnet), muss ein Präventionsberater den Unfall untersuchen und eine Unfallkarte ausstellen. Der Berater wird geeignete Maßnahmen vorschlagen, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu vermeiden.
Zur Untersuchung eines Arbeitsunfalls können Sie sich auch an Ihre externe Dienststelle für Arbeitsschutz wenden.

Bei schweren Arbeitsunfällen: zusätzliche Meldepflicht

Wenn Ihr Präventionsberater oder KBC Versicherungen darauf hinweist, dass es sich um einen schweren Arbeitsunfall handelt, senden Sie innerhalb von zehn Kalendertagen nach dem Arbeitsunfall einen ausführlichen Bericht an die Abteilung Aufsicht über das Wohlbefinden bei der Arbeit des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung (FÖD BASK).
Im Falle eines tödlichen Unfalls oder eines Unfalls mit Dauerschäden müssen Sie unverzüglich bei demselben Föderalen Öffentlichen Dienst diesen schweren Unfall melden.
Auf dieser Website erfahren Sie, wann die Rede von einem schweren Unfall ist.

Haben Sie Fragen?

Wenden Sie sich an Ihren KBC-Versicherungsagenten oder Ihren KBC-Sachbearbeiter unter der Nummer 016 24 33 65. Wir sind für Sie da!

Verfügbare Dokumente: