Kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung


  • Interessanter übertariflicher Vorteil
  • Weltweiter finanzieller Schutz
  • Ihre Arbeitnehmer bezahlen selbst keine Rechnungen
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Warum sollten Sie sich für die kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung entscheiden?

Die kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung

Über die KBC-Kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung erstatten Sie die Heilkosten Ihrer Mitarbeiter bei einem Krankenhausaufenthalt wegen Krankheit, Unfall, Entbindung oder Schwangerschaftskomplikationen. Ein interessanter übertariflicher Vorteil für Ihre Mitarbeiter. Und ein Vorteil für Sie, denn Sie zahlen keine LSS-Beiträge für die Prämien. Diese Prämien sind jedoch nicht steuerlich absetzbar.

Für Sie und Ihre Mitarbeiter

Sie schließen die kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung für sich und Ihre Mitarbeiter ab. Der Vertrag läuft ein Jahr.  Er wird stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert, es sei denn, dass Sie ihn kündigen.  Ihre Mitarbeiter können auch die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnenden Partner und die ledigen Kinder unter 25 Jahren versichern lassen

Gut zu wissen

  • Sie müssen die Versicherung mindestens für sich selbst oder einen Mitarbeiter abschließen.
  • Haben Sie mehr als 4 Mitarbeiter? Dann brauchen Ihre Mitarbeiter keinen Gesundheitsfragebogen auszufüllen.
  • Sie bestimmen die Franchise selbst, also den Betrag, den Ihre Mitarbeiter selbst zahlen müssen. Anhand dieser Franchise wird die Prämie, die Sie zahlen, bestimmt.

Weltweite Absicherung

Ihre Arbeitnehmer sind weltweit abgesichert. Innerhalb der Europäischen Union und in den Ländern, mit denen Belgien ein Abkommen hat, zahlen wir alle Heilkosten, die die Krankenkasse nicht erstattet. Außerhalb der Europäischen Union erstatten wir 50% des Eigenanteils mit einem Höchstbetrag von 6.250 Euro je Krankenhausaufenthalt.

Was ist versichert?

Alle Heilkosten, die während eines Krankenhausaufenthalts für eine Behandlung erforderlich sind:

  • Konsultationen, Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente
  • den Krankenhausaufenthalt selbst
  • Prothesen und orthopädische Geräte
  • notwendige Zahnimplantate und -prothesen infolge eines Unfalls oder der Krankheit
  • angepasster Krankentransport zum und vom Krankenhaus
  • Untersuchungen und Behandlungen von neugeborenen Babys während des Krankenhausaufenthalts der Mutter
  • Palliativpflege und die Kosten für die Leichenhalle
  • Übernachtung der Eltern oder des Vormunds beim Krankenhausaufenthalt eines Kindes
  • Krankenhauskosten für einen verwandten Spender
  • (nicht) rekonstruktive und plastische Chirurgie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit
Die kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung

Auch die medizinisch notwendigen Kosten für:

  • Behandlung in den 2 Monaten vor und 6 Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt
  • Behandlung von schweren Krankheiten
  • Hausgeburt und ambulante Entbindung

Die Einzelheiten finden Sie in den allgemeinen  Bedingungen.

Wichtig: Ihre Mitarbeiter werden in eines der teuren Krankenhäuser in Belgien aufgenommen und wählen selbst ein Einzelzimmer? Dann zahlen sie 50% des Rechnungsbetrags selbst.

Diese Liste der teurer Krankenhäuser kann auf der Grundlage des in den allgemeinen Bedingungen definierten Kriteriums aktualisiert werden. Die aktuelle Liste finden Sie hier. Wenn Ihre Mitarbeiter mit Deckung Einzelzimmer versichert sind, zahlen sie in diesen Krankenhäusern 50% des Eigenanteils, wenn sie selbst ein Einzelzimmer wählen.

Was ist unter anderem nicht versichert?

  • Krankenhausaufenthalt nach einem Selbstmordversuch
  • ein Unfall oder eine Krankheit durch übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum
  • kontrazeptive Behandlungen
  • Krankenhausaufenthalt nach Unfällen als Berufssportler
  • nicht medizinisch notwendige Prothesen
  • experimentelle Behandlungen

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Meldung eines Krankenhausaufenthalts und Verwendung der AssurCard

Alle Ihre Mitarbeiter und deren versicherte Familienangehörige erhalten eine AssurCard.

  • Ist ein Aufenthalt im Krankenhaus geplant? Dann können sie den ab drei Monaten vor dem Krankenhausaufenthalt über KBC Mobile melden und sofort sehen, ob die Aufnahme versichert ist.
  • Bei der Anmeldung im Krankenhaus reicht es aus, die AssurCard-Nummer anzugeben. Diese finden sie in KBC Mobile. Das Krankenhaus schickt die Rechnung direkt an uns und wir bezahlen sie. Ihr Mitarbeiter muss keine Vorauszahlung leisten, erhält aber eine Kopie zur Information.
    Weitere Informationen darüber, was im Falle eines Krankenhausaufenthalts zu tun ist, finden Sie hier.

Assurpharma: schnellere Erstattung von Medikamenten

Und was ist mit den Medikamenten, die Ihre Mitarbeiter vor und nach ihrem Krankenhausaufenthalt einnehmen müssen? Über AssurPharma erhalten sie nach der Meldung ihres Krankenhausaufenthaltes einen Brief mit einem Barcode. Der Apotheker scannt den Barcode und sendet so alle Informationen direkt an uns. Ihr Mitarbeiter braucht keinen Papierkram mehr zu erledigen und erhält seine Kosten schneller zurück

Was, wenn ein Arbeitnehmer Ihren Betrieb verlässt?

Geht ein Arbeitnehmer in Rente? Oder wird er entlassen? Dann kann er die kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung in eine individuelle Krankenhausaufenthaltsversicherung mit denselben Deckungen umändern. Erfüllt er alle gesetzlichen Bedingungen?  Dann braucht er keinen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Je nach Alter ist jedoch eine höhere Prämie zu berücksichtigen. Um die zu bezahlen, kann jetzt schon mit dem KBC-Plan Krankenhausaufenthalt eine Reserve aufgebaut werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem KBC-Vermittler danach. 

KBC-Krankenhausaufenthaltsversicherung für Einmannbetrieb

Sind Sie als natürliche Person unternehmerisch tätig und haben Sie keine Gesellschaft? Auch dann können Sie Ihren Mitarbeitern eine kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung als übertariflichen Vorteil bieten. Für Sie und Ihre Familie erhalten Sie die  individuelle KBC-Krankenhausaufenthaltsversicherung.

Nähere Informationen

Das sollten Sie wissen!

  • Die KBC-Kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung ist eine Krankenhausaufenthaltsversicherung.
  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherung gilt für ein Jahr. Sie wird am Fälligkeitstag jeweils stillschweigend für dieselbe Laufzeit verlängert, es sein denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt wird.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
  • Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Für ein Angebot der kollektiven KBC-Krankenhausaufenthaltsversicherung und eine Berechnung Ihrer Prämie wenden Sie sich bitte an Ihren KBC-Versicherungsvermittler.

Die KBC-Kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG - Professor Roger Van Overstraetenplein 2 - 3000 Leuven - Belgien. MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.

Ein Unternehmen des KBC Gruppe.