Warum sollten Sie als Selbstständiger ein garantiertes Einkommen wählen?
Können Sie als Selbstständiger mit weniger als 55 Euro am Tag auskommen? Natürlich nicht. Aber was ist, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden und Ihr Arbeitseinkommen verlieren? Dann erhalten Sie dank der Versicherung KBC-Police Garantiertes Einkommen jeden Monat eine Leistung zusätzlich zu der Leistung Ihrer Krankenkasse. Während dieser Periode der Arbeitsunfähigkeit zahlen wir Ihnen auch Ihre Prämie zurück.
Vorteile der Police KBC-Police Garantiertes Einkommen
- Laufzeit: Ihre Police Garantiertes Einkommen läuft automatisch bis zu dem Tag, an dem Sie 65 alt werden. Sie können den Vertrag jederzeit kündigen.
- Karenzzeit: Sie bestimmen selbst, wie lange Sie auf eine Leistung verzichten können: 1, 3, 6 oder 12 Monate. Je länger die Karenzzeit, umso niedriger Ihre Prämie. Rückfall innerhalb von drei Monaten? Dann beginnt die Karenzzeit nicht erneut.
- Zusatzdeckung Invalidität: Ist Ihr Invaliditätsgrad höher als Ihr Arbeitsunfähigkeitsgrad? Dann erhalten Sie eine Leistung aufgrund Ihres Invaliditätsgrads.
- Indexierung: Sie können Ihre Leistung und/oder Ihre Prämie indexieren lassen oder unverändert halten.
- Sie können Ihre Prämie - nicht die der Deckung Invalidität - als Werbungskosten steuerlich absetzen. Sie zahlen dafür jedoch eine Versicherungssteuer von 9,25%. Ihre Leistung wird als Ersatzeinkommen oder als Rente besteuert.
Die steuerliche Behandlung Ihrer Leistung und Ihrer Prämie hängt von Ihrer individuellen Situation ab und kann sich jederzeit ändern.
Was ist versichert?
Dank der Police KBC-Police Garantiertes Einkommen können Sie bis zu 80% Ihres Arbeitseinkommens versichern bei Krankheit, Unfällen im Privatleben und Arbeitsunfällen (auch auf dem Arbeitsweg).
Was ist unter anderem nicht versichert?
Eine Arbeitsunfähigkeit, die beginnt, sich verschlimmert oder verlängert wird durch:
- die Folgen einer bestehenden Krankheit oder eines früheren Unfalls
- einen Selbstmordversuch
- Vorsatz
- die Folgen von übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum
- bestimmte psychische Störungen
Sichern Sie Ihre Fixkosten und Ihre Kredite ab
Wenn Sie arbeitsunfähig sind, laufen Ihre Fixkosten und Kredite weiter. Darum können Sie bei der KBC Extraversicherungen abschließen, mit denen Ihre Fixkosten und Kreditlasten in den Monaten, in denen Sie nicht arbeiten können, finanziert werden.
Gesellschaft? Versichern Sie Ihren Umsatz!
Sind Sie Selbstständiger in einer Gesellschaft? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch der Umsatz und der Gewinn Ihres Betriebs in der Zeit, in der Sie arbeitsunfähig sind, sinkt.
Mit der KBC-Police Garantiertes Einkommen wird Umsatzverlust für Ihre Gesellschaft in einer Zeit, in der Sie als Betriebsleiter arbeitsunfähig sind, ausgeglichen. Diese Betriebsleiterversicherung leistet während Ihrer Arbeitsunfähigkeit Zahlungen an die Gesellschaft. Sie ist vor allem für Einzel- und/oder Verwaltungsgesellschaften gedacht.
„Recht auf Vergessenwerden“ für ehemalige Krebspatienten
Das „Recht auf Vergessenwerden“ bedeutet, dass ein Versicherer in bestimmten Fällen Krebserkrankungen und bestimmte chronische Erkrankungen bei der Beantragung einer kreditgebundenen Todesfalldeckung nicht berücksichtigen darf.
Auch bei Beantragung einer Versicherung Garantiertes Einkommen oder beim Anschluss in einer solchen Versicherung darf der Versicherer in bestimmten Fällen Krebserkrankungen und bestimmte chronische Erkrankungen nicht berücksichtigen.
Eine der Voraussetzungen ist jedoch, dass Sie alle Erkrankungen, an denen Sie gelitten haben oder leiden, korrekt im Gesundheitsfragebogen angeben.
Weitere Informationen über die Bedingungen für das „Recht auf Vergessenwerden“ finden Sie unter https://www.assuralia.be/fr/droit-a-l-oubli/assurance-revenu-garanti (Informationen auch auf Niederländisch verfügbar).
Gut zu wissen
- KBC-Police Garantiertes Einkommen ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherung gilt bis zu Ihrem Rentenalter. Sie können den Vertrag jährlich kündigen.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Erzielen Sie keine Einigung, dann wenden Sie sich bitte an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Ein Angebot zur Police KBC-Police Garantiertes Einkommen und eine Berechnung Ihrer Prämie können Sie bei Ihrem Experten erhalten.
Die KBC-Police Garantiertes Einkommen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – I BAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.