Garantiertes Einkommen

KBC-Police Garantiertes Einkommen

  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Für alle Selbstständigen, mit oder ohne Gesellschaft
  • Prämien sind als Werbungskosten abzugsfähig
  • Weltweit gültig

 

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Was ist ein Garantiertes Einkommen?

Als Selbständiger haben Sie im Krankheitsfall kein Einkommen. Was tun Sie also, wenn Sie krank werden oder nach einem Unfall arbeitsunfähig sind? Wie überbrücken Sie diese Zeit ohne Einkommen? 

Die Lösung ist ein Garantiertes Einkommen. Sie erhalten Leistungen, die Sie finanziell unterstützen, solange Sie nicht arbeiten können, auch wenn Sie bereits eine finanzielle Unterstützung von Ihrer Krankenkasse erhalten. So haben Sie Zeit, sich zu erholen. Ihre Leistungen werden so lange fortgesetzt, wie Ihre Arbeitsunfähigkeit andauert.

Was beinhaltet Ihr Garantiertes Einkommen?

Ein Garantiertes Einkommen ist nicht für jeden Selbstständigen gleich. Wie Ihre Versicherung aussehen wird, hängt von Ihrer Unternehmensform - Einzelunternehmen oder Gesellschaft - und Ihren persönlichen Vorlieben ab.

Karenzzeit

Dies ist der Zeitraum, in dem Sie arbeitsunfähig sind, aber noch keine Leistungen erhalten. Haben Sie genug Rücklagen, um ein paar Monate ohne Unterstützung zu überbrücken? Dann können Sie sich für einen Zeitraum von einem, 3, 6 oder 12 Monaten ohne Leistungen entscheiden. Je länger die Karenzzeit ist, desto niedriger ist Ihre Prämie.

Indexierung

Möchten Sie, dass die Leistungen und Prämien mit der Inflation steigen, oder zahlen Sie lieber einen festen Betrag? Sie können wählen, ob Ihre Leistungen und Prämien indexiert werden oder gleich bleiben sollen.


Dauer

Ihr Garantiertes Einkommen läuft höchstens bis zum gesetzlichen Rentenalter. Sie können es natürlich auch früher kündigen. Dann beenden wir Ihre Versicherung frühestens einen Monat nach Ihrer Kündigung und spätestens zum Fälligkeitstermin Ihrer Prämie.

Karenzzeit

Dies ist der Zeitraum, in dem Sie arbeitsunfähig sind, aber noch keine Leistungen erhalten.
Haben Sie genug Rücklagen, um ein paar Monate ohne Unterstützung zu überbrücken? Dann können Sie sich für einen Zeitraum von einem, 3, 6 oder 12 Monaten ohne Leistungen entscheiden. Je länger die Karenzzeit ist, desto niedriger ist Ihre Prämie.

Indexierung

Möchten Sie, dass die Leistungen und Prämien mit der Inflation steigen, oder zahlen Sie lieber einen festen Betrag? Sie können wählen, ob Ihre Leistungen und Prämien indexiert werden oder gleich bleiben sollen.


Dauer

Ihr Garantiertes Einkommen läuft höchstens bis zum gesetzlichen Rentenalter. Sie können es natürlich auch früher kündigen. Dann beenden wir Ihre Versicherung frühestens einen Monat nach Ihrer Kündigung und spätestens zum Fälligkeitstermin Ihrer Prämie.

Welche Bedingungen passen zu Ihrer Situation? Besprechen Sie dies unbedingt mit Ihrem Versicherungsagenten.

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Was versichert ist

  • Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität aufgrund einer versicherten Krankheit oder eines Unfalls
  • Eine psychische Störung aus der Liste der Deckungen
  • Ihr Garantiertes Einkommen gilt weltweit

Was nicht versichert ist

Arbeitsunfähigkeit aus u. a. folgendem Grund
 

  • bestehende Krankheit oder früherer Unfall
  • Selbstmordversuch
  • Vorsatz
  • übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum

Möchten Sie einen Überblick über alle Deckungen und Ausschlüsse haben? Fragen Sie Ihren Agenten danach.

Möchten Sie mehr über Ihr Garantiertes Einkommen erfahren?

Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit entfallen die Kosten für Ihre Prämie. Sie haben zwei Möglichkeiten:
 

  • Sie zahlen Ihre Prämie, aber die KBC erstattet sie zurück.
  • Wir stellen Ihre Prämienzahlungen ein

Nehmen Sie Ihre Arbeit nach einer Arbeitsunfähigkeit wieder auf, erleiden aber innerhalb von drei Monaten einen Rückfall? Dann erhalten Sie Ihre Leistungen sofort, unabhängig von Ihrer Karenzzeit. Die einzige Bedingung ist, dass die Ursache für Ihren Rückfall dieselbe ist wie bei Ihrer vorigen Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel:
Sie haben eine Karenzzeit von einem Monat, sind aber aufgrund von Rückenproblemen nach einem Unfall mehrere Monate arbeitsunfähig. Sie erhalten also eine Leistung. Wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen und innerhalb von drei Monaten wegen der gleichen Rückenprobleme einen Rückfall erleiden, erhalten Sie sofort Ihre Leistung. Sie müssen nicht noch einmal einen Monat warten.

Sie können die Prämie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sie zahlen jedoch eine Versicherungssteuer von 9,25% auf die Prämie. Ihre Leistung wird als Ersatzeinkommen oder Rente besteuert.

Die steuerliche Behandlung Ihrer Leistung und Prämie hängt von Ihrer individuellen Situation ab und kann sich jederzeit ändern.

Manchmal gehen die finanziellen Auswirkungen einer Arbeitsunfähigkeit über den Verlust Ihres Berufseinkommens hinaus. Zum Beispiel:
 

  • Fixkosten, die weiterlaufen
  • Die Rückzahlung von Krediten
  • Der Rückgang von Umsatz und Gewinn während Ihrer Abwesenheit

Bei der KBC können Sie auch für solche Fälle eine Versicherung abschließen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Agenten einen Termin für ein maßgeschneidertes Versicherungspaket.

Das „Recht auf Vergessenwerden“ bedeutet, dass ein Versicherer in bestimmten Fällen Krebserkrankungen bei der Beantragung oder dem Beitritt zu einer Versicherung Garantiertes Einkommen nicht berücksichtigen darf.

Eine der Voraussetzungen ist jedoch, dass Sie alle Erkrankungen, an denen Sie gelitten haben oder leiden, korrekt im Gesundheitsfragebogen angeben.

Weitere Informationen über die Bedingungen für das „Recht auf Vergessenwerden“ finden Sie unter www.assuralia.be/verzekeringen-gewaarborgd-inkomen-recht-om-vergeten-te-worden.

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Wissenswertes

  • KBC-Police Garantiertes Einkommen ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherung gilt bis zu Ihrem Rentenalter. Sie können den Vertrag jedes Jahr kündigen.
  • Ihr Vermittler ist der erste Ansprechpartner für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.

Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Ein Angebot für ein KBC-Police Garantiertes Einkommen und die Berechnung Ihrer Prämie erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsexperten.
KBC-Police Garantiertes Einkommen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG - Professor Roger Van Overstraetenplein 2 - 3000 Leuven - Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns

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