Garantiertes Einkommen für Selbstständige
- Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
- Für alle Selbstständigen, mit oder ohne Gesellschaft
- Prämien sind als Werbungskosten abzugsfähig
- Weltweit gültig
Was ist ein garantiertes Einkommen?
Als Selbstständiger erhalten Sie nur eine begrenzte Leistung von der Sozialsicherheit, wenn Sie krank werden oder nach einem Unfall arbeitsunfähig sind. Wie überbrücken Sie diese Zeit ohne Einkommen?
Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung, auch Garantiertes Einkommen genannt, hilft Ihnen in dieser Zeit. Sie erhalten dann Leistungen als finanzielle Unterstützung, solange Sie nicht arbeiten können, auch wenn Sie bereits eine finanzielle Unterstützung von Ihrer Krankenkasse erhalten. So haben Sie Zeit, sich zu erholen. Ihre Leistungen werden so lange fortgesetzt, wie Ihre Arbeitsunfähigkeit andauert.
Eine Formel, die zu Ihrer Situation passt
Ein Garantiertes Einkommen ist nicht für jeden Selbstständigen gleich. Sie wählen die Formel entsprechend Ihrer Unternehmensform, Ihrer finanziellen Reserve und dem Schutz, den Sie benötigen.
1. Karenzzeit
Dies ist der Zeitraum, in dem Sie arbeitsunfähig sind, aber noch keine Leistungen erhalten. Sie können sich für einen Zeitraum von einem, 3, 6 oder 12 Monaten ohne Leistungen entscheiden. Je länger die Karenzzeit ist, desto niedriger ist Ihre Prämie.
2. Indexierung
Möchten Sie, dass die Leistungen und Prämien mit der Inflation steigen, oder zahlen Sie lieber eine feste Prämie? Sie können Ihre Leistungen und Prämien indexieren lassen oder unverändert beibehalten. Sie können auch nur Ihre Leistung indexieren lassen, wenn Sie arbeitsunfähig sind.
3. Laufzeit
Ihr Garantiertes Einkommen läuft höchstens bis zum gesetzlichen Rentenalter. Sie können es natürlich auch früher kündigen.
Welche Bedingungen passen zu Ihrer Situation? Besprechen Sie dies unbedingt mit Ihrem Versicherungsagenten.
Was ist versichert und was ist nicht versichert?
Was versichert ist
- Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität aufgrund einer versicherten Krankheit oder eines versicherten Unfalls
- Psychische und körperliche Erkrankungen sind versichert, sofern sie objektiv nachweisbar sind
- Ihr Garantiertes Einkommen gilt weltweit
Was nicht versichert ist
Arbeitsunfähigkeit aus u. a. folgendem Grund
- Bestehende Krankheit oder früherer Unfall
- Selbstmordversuch
- Vorsatz
- Uebermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum
Möchten Sie einen vollständigen Überblick über alle Deckungen und Ausschlüsse haben? Fragen Sie Ihren Agenten danach.
Möchten Sie mehr über Ihr Garantiertes Einkommen erfahren?
Keine erneute Karenzzeit bei einem Rückfall innerhalb von 3 Monaten
Nehmen Sie Ihre Arbeit nach einer Arbeitsunfähigkeit wieder auf, erleiden aber innerhalb von drei Monaten einen Rückfall? Dann erhalten Sie Ihre Leistungen sofort, unabhängig von Ihrer Karenzzeit. Die einzige Bedingung ist, dass die Ursache für Ihren Rückfall dieselbe ist wie bei Ihrer vorigen Arbeitsunfähigkeit.
Beispiel
Sie haben eine Karenzzeit von einem Monat, sind aber aufgrund von Rückenproblemen nach einem Unfall mehrere Monate arbeitsunfähig. Sie erhalten also eine Leistung. Wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen und innerhalb von drei Monaten wegen der gleichen Rückenprobleme einen Rückfall erleiden, erhalten Sie sofort Ihre Leistung. Sie müssen nicht noch einmal einen Monat warten.
Ihre Prämie ist steuerlich vorteilhaft
Sie können die Prämie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sie zahlen jedoch eine Versicherungssteuer von 9,60% auf die Prämie. Ihre Leistung wird als Ersatzeinkommen oder Rente besteuert.
Die steuerliche Behandlung Ihrer Leistung und Prämie hängt von Ihrer individuellen Situation ab und kann sich jederzeit ändern.
Fixkosten, Kredite, Umsätze oder Gewinn versichern
Manchmal gehen die finanziellen Auswirkungen einer Arbeitsunfähigkeit über den Verlust Ihres Berufseinkommens hinaus. Zum Beispiel:
- Fixkosten, die weiterlaufen
- Die Rückzahlung von Krediten
- Der Rückgang von Umsatz und Gewinn während Ihrer Abwesenheit
Bei der KBC können Sie auch für solche Fälle eine Versicherung abschließen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Agenten einen Termin für ein maßgeschneidertes Versicherungspaket.
„Recht auf Vergessenwerden“ für ehemalige Krebspatienten
Das „Recht auf Vergessenwerden“ bedeutet, dass ein Versicherer in bestimmten Fällen Krebserkrankungen bei der Beantragung oder dem Beitritt zu einer Versicherung Garantiertes Einkommen nicht berücksichtigen darf. Mehr noch: In manchen Fällen brauchen Sie dies nicht einmal zu melden.
Weitere Informationen über die Bedingungen für das „Recht auf Vergessenwerden“ finden Sie auf der Website von Assuralia und im Informationsdokument der KBC.
Arbeitsunfähigkeit melden
Haben Sie eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei der KBC und sind Sie arbeitsunfähig? Dann melde dies bitte so schnell wie möglich, damit die KBC Ihre Akte prüfen kann.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Wissenswertes
- Der KBC Individual Protect Plan und der KBC Business Protect Plan sind Arbeitsunfähigkeitsversicherungen.
- Diese Produkte unterliegen dem belgischen Recht.
- Die Versicherung gilt bis zu Ihrem Rentenalter. Sie können den Vertrag jedes Jahr kündigen.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, Fax 016 86 30 38. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für ein Angebot und eine Berechnung Ihrer Prämie wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsagenten.
KBC Individual Protect Plan und KBC Business Protect Plan sind Produkte der KBC Versicherungen AG - Professor Roger Van Overstraetenplein 2 - 3000 Leuven - Belgien
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Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.
Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen
* Quelle: freie Krankenkassen