Was versteht man unter Verwalterhaftpflicht?

Als Verwalter einer Gesellschaft oder VoG können Sie während der Ausübung Ihres Auftrags auch zivilrechtlich für Schaden, den Sie durch Ihren Fehler und Ihre Fahrlässigkeit bei anderen Betrieben, VoGs und Dritten verursachen, haftbar gemacht werden.
Wenn Sie einen Fehler machen, können Sie persönlich oder solidarisch – für den Fehler eines anderen Verwalters – haftbar sein und kann der Gläubiger auch Ihr Privatvermögen in Anspruch nehmen. Die Verwalterhaftpflicht schützt Sie gegen alle finanziellen Schadensersatzforderungen von Dritten, die Sie für Fehler als Verwalter haftbar machen. Wir zahlen die Entschädigungen und, wenn Sie das wünschen, auch die Kosten für Ihre Verteidigung.
Wer ist versichert?

Mit der Verwalterhaftpflicht können Sie alle Verwalter Ihrer Gesellschaft oder VoG schützen.
Sie schließen die Versicherung am besten für alle früheren, jetzigen und zukünftigen Verwalter ab. So schützen Sie jeden Verwalter automatisch und brauchen Sie nicht jeden einzeln in die Police aufzunehmen.
Sie können Ihr Unternehmen oder Ihren Verein als Dritten in die Police aufnehmen. So schützen Sie alle Verwalter für Fehler gegen den eigenen Betrieb oder die eigene Organisation.
Sie selbst und Ihre Mitarbeiter gegen Schadenersatzforderungen infolge eines Berufsfehlers schützen? Unsere KBC-Police Berufshaftpflicht bietet Ihnen Extraschutz.
Was ist unter anderem nicht versichert?
- vorsätzlich verursachter Schaden
- Missbrauch von Gesellschaftsvermögen
- Bußgelder und Strafen
- Schaden, den andere Versicherungen bereits decken: Sach- und Körperschaden, Berufshaftpflicht, …
Ihre Prämie
Die Prämie, die Sie für den Betrieb oder Verein zahlen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- finanzielle Situation
- Größe
- Tätigkeiten
- Schadensvergangenheit
Komplettschutz für Ihren Betriebsablauf
Was Sie noch wissen sollten
- Diese Versicherung unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherung in dieser Police gilt für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as.
- Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Diese Versicherung ist ein Teil der KBC-Betriebspolice Haftpflichtversicherungen. Die KBC-Betriebspolice Haftpflichtversicherungen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien, MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC Gruppe.