Ihre Gruppenversicherung bei KBC Versicherungen

FAQ für Arbeitnehmer

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Ihre Gruppenversicherung bei KBC Versicherungen

FAQ für Arbeitnehmer

Hat Ihr Arbeitgeber für Sie eine Gruppenversicherung bei KBC Versicherungen abgeschlossen? Hier finden Sie alles, was Sie über Ihre Gruppenversicherung bei KBC Versicherungen, die Auszahlung und die Steuersätze wissen müssen, sowie alle anderen wichtigen Informationen.

Schnell zu näheren Infos über:

Infos über meine Gruppenversicherung bei KBC Versicherungen

KBC Versicherungen hält Sie auf verschiedene Weise über Ihre Gruppenversicherung auf dem Laufenden. Als Angeschlossener finden Sie auf mypension.be zahlreiche Informationen über Ihre Zusatzpension (Pensionsübersicht, Allgemeine und Besondere Bedingungen usw.). Weitere Informationen finden Sie auch auf KBC Versicherungendieser SeiteKBC Versicherungen.

In KBC Mobile finden Sie nähere Informationen über Ihre Pensionsversicherung. Den aktuellen Stand Ihrer Altersvorsorge finden sie unter Anlagen > den Pfeil neben Ihrem Namen > Spar- und Anlageprodukte beim Agenten. Haben Sie noch keinen Zugang zu KBC Mobile? Installieren Sie es dann auf Ihrem Smartphone.

Wir geben Ihnen auch persönliche Übersichten mit Informationen über Ihren individuellen Vertrag. Diese Übersichten enthalten zusätzliche Informationen zu den Deckungen Leben und Todesfall sowie gegebenenfalls zu den Deckungen garantiertes Einkommen und Prämienfreiheit.

Wechsel des Arbeitgebers

Natürlich zahlt Ihr alter Arbeitgeber keine neuen Prämien mehr. Dies hat auch Konsequenzen für Ihre zusätzlichen Deckungen wie Ihre Todesfalldeckung oder Ihre Deckung bei Arbeitsunfähigkeit.

Um Ihre Gruppenversicherung weiter zu verwalten, gibt es mehrere gesetzlich festgelegte Möglichkeiten. Sie werden in dem Schreiben, das Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber nach Ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erhalten, erläutert. Darin steht auch, welche Rechte Sie haben.

Ja, Sie können den aufgebauten Betrag Ihrer Gruppenversicherung auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen. Senden Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an KBC Versicherungen, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.

Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem neuen Arbeitgeber nach den Bedingungen Ihrer neuen Gruppenversicherung, bevor Sie Ihre angesammelten Reserven übertragen.

Auszahlung

Wir dürfen die zusätzliche Altersversorgung nur bei Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand oder zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie frühestens Ihre Altersrente beziehen können, auszahlen. Beide Daten sind unter mypension.be angegeben.

Auszahlung zum Zeitpunkt des Eintritts in den gesetzlichen Ruhestand
Wenn Sie in den gesetzlichen Ruhestand gehen, brauchen Sie selbst nichts zu tun. Die Behörden informieren uns darüber. Sobald wir diese Information erhalten haben, bereiten wir Ihre Leistung vor, sodass Sie Ihre Pensionsreserve im ersten Monat des Ruhestands erhalten, vorausgesetzt, dass wir die Information der Behörden rechtzeitig erhalten haben.

Wichtig: Beantragen Sie Ihre Rente rechtzeitig über MyPension (mindestens drei Monate im Voraus). Es dauert meist eine Weile, bis wir das Signal von den Behörden erhalten. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um die Modalitäten, Bruttobeträge usw. zu besprechen. Tragen Sie unbedingt auch Ihre KBC-Kontonummer bei mypension.be ein.

Auszahlung am Datum des Eintritts in den gesetzlichen Ruhestand
In einigen Fällen wird Ihre Gruppenversicherung vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand ausgezahlt, wenn Sie alle diese Bedingungen erfüllen:

  1. Sie haben das frühestmögliche gesetzliche Rentenalter erreicht und sind nicht mehr berufstätig.
  2. Sie beantragen die Auszahlung explizit bei uns oder über MyPension.
  3. Die Auszahlung am Datum des Eintritts in den gesetzlichen Ruhestand ist gemäß Ihrem Vertrag möglich.
  4. Sie erfüllen die Bedingungen für die nachstehende Übergangsmaßnahme auf der Grundlage Ihres Geburtsjahres (gilt nicht bei einer PVS).
    • Sie sind im Jahr 1961 geboren: Sie können die Auszahlung bis Ende 2027 beantragen.
    • Sie sind im Jahr 1960 geboren: Sie können die Auszahlung bis Ende 2026 beantragen.

Nein, das ist nicht erforderlich. Die KBC wird von den Behörden benachrichtigt, wenn Ihr Rentenantrag genehmigt worden ist. Frühestens 3 Monate vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem wir Ihnen genau erklären, wie die Auszahlung erfolgen wird.

Gruppenversicherungen werden nicht mehr am Enddatum des Vertrags, sondern an dem Tag, an dem Sie in den gesetzlichen Ruhestand treten, ausgezahlt. Läuft Ihr Vertrag aus und Sie sind noch nicht in Rente gegangen? Dann wird Ihr Vertrag automatisch verlängert.

Wenden Sie sich dazu am besten per E-Mail an pensioenen.pijler2@verz.kbc.be. Wenn Sie im Ausland leben, erhalten wir keine automatische Nachricht von den Behörden, wenn Sie in den Ruhestand gehen.

In bestimmten Fällen profitieren Sie von einer Steuerermäßigung: Sie zahlen dann 10% Einkommenssteuer statt 16,5%, 18% oder 20%. Dazu müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
 

  • Sie erhalten Ihre Zahlung frühestens mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von 66 Jahren oder nach einer vollen Laufbahn von 45 Jahren.
  • Vor dieser Zeit haben Sie 3 Jahre lang ununterbrochen gearbeitet.

Lesen Sie mehr über die Bedingungen

Das entscheiden Sie selbst. Sie können sich für einen monatlichen Betrag (Leibrente) entscheiden, solange Sie leben, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Ihre zusätzliche Altersversorgung wurde in einer Gruppenversicherung, einer individuellen Pensionszusage für Lohnempfänger oder einer freien Zusatzpension für Selbstständige aufgebaut.
  • Die Rente, die Sie jährlich erhalten, beläuft sich auf mindestens 804,22 Euro (Index 06.05.2025).

Bitte beachten Sie: Ihre Entscheidung für eine Leibrente ist endgültig und unwiderruflich.

Lesen Sie mehr Details

Todesfall

In Ihrer Altersversorgungsordnung ist eine Reihenfolge festgelegt, die bestimmt, wer im Todesfall den Betrag Ihrer Gruppenversicherung erhält.

  1. Ihr Ehepartner oder die Person, mit der Sie gesetzlich zusammenwohnen 1
  2. Ihre Kinder
  3. Eine Person, die Sie in Ihrem Vertrag angeben2
  4. Ihr Nachlass, außer wenn Ihr Erbe an den Staat fällt
  5. Der Finanzierungsfonds3

1 Nicht gültig, wenn Sie geschieden sind oder sich in einem Scheidungsverfahren befinden

2 Senden Sie eine E-Mail an leven.ondernemingen@verz.kbc.be und geben Sie die Details der Person an, die Sie hinzufügen möchten: Verwenden Sie dazu am besten dieses Formular. Wünschen Sie mehr Informationen? Rufen Sie 016 24 25 00 an oder wenden Sie sich an Ihren KBC-Versicherungsagenten.

3 Nicht anwendbar im Falle einer individuellen Pensionszusage.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie suchen?

Ihr Arbeitgeber oder Ihr KBC-Versicherungsagent hilft Ihnen gerne weiter.