Ihre Gruppenversicherung bei KBC Versicherungen

FAQ für Arbeitnehmer

Es ist ein Fehler aufgetreten. Die Seite ist vorübergehend nicht verfügbar.

Ihre Gruppenversicherung bei KBC Versicherungen

FAQ für Arbeitnehmer

Hat Ihr Arbeitgeber für Sie eine Gruppenversicherung bei KBC Versicherungen abgeschlossen? Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie über Ihre Gruppenversicherung wissen müssen. Sie finden hier Informationen zu Auszahlung, Steuern und anderen wichtigen Themen.

Schnell zu

Infos über meine Gruppenversicherung bei KBC Versicherungen

KBC Versicherungen hält Sie auf verschiedene Weise auf dem Laufenden.

  • Informationen über Ihre zusätzliche Altersversorgung finden Sie unter mypension.be. Beispielsweise Ihre Pensionsübersicht, die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen ...
  • Auf dieser Seite erhalten Sie zusätzliche Erläuterungen
  • In KBC Mobile können Sie Ihre aktuelle Altersvorsorge unter Anlegen > Pfeil neben Ihrem Namen > Spar- und Anlageprodukte beim Agenten einsehen

Nutzen Sie KBC Mobile noch nicht? Installieren Sie die App auf Ihrem Smartphone.

Sie erhalten auch persönliche Übersichten über Ihren Vertrag.
Darin werden Sie mehr lesen über

  • Die Deckung im Erlebensfall und im Todesfall
  • Die Deckung „garantiertes Einkommen“, falls zutreffend
  • Die Deckung Prämienfreiheit, falls zutreffend

Wechsel des Arbeitgebers

Ihr ehemaliger Arbeitgeber zahlt keine Prämien mehr. Dies hat auch Konsequenzen für Ihre zusätzlichen Deckungen wie Ihre Todesfalldeckung oder Ihre Deckung bei Arbeitsunfähigkeit.

Was geschieht bei Kündigung oder Entlassung? Dann können Sie sich Ihre zusätzliche Altersversorgung noch nicht auszahlen lassen. Sie entscheiden, was mit den Reserven geschieht, die Sie bereits angesammelt haben.

Die Wahlmöglichkeiten sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie finden sie in dem Schreiben, das Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Dort sind auch Ihre Rechte aufgeführt.

Ja, das geht.

  • Füllen Sie dieses Formular aus
  • Unterschreiben Sie das Formular
  • Senden Sie es an
    KBC Versicherungen
    Professor Roger Van Overstraetenplein 2
    3000 Leuven - Belgien

Informieren Sie sich erst bei Ihrem neuen Arbeitgeber, bevor Sie Ihre angesammelten Reserven übertragen. So wissen Sie, welche Bedingungen für dessen Gruppenversicherung gelten.

Auszahlung

Wir zahlen die zusätzliche Altersversorgung aus

  • bei Ihrem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand, oder
  • zum frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Altersrente beziehen können
    (das P-Datum)

Auszahlung zum Zeitpunkt des Eintritts in den gesetzlichen Ruhestand

Sie brauchen weiter nichts zu tun. Diese Information erhalten wir von den Behörden. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Pensionsreserve im ersten Monat des Ruhestands erhalten. Das gelingt, wenn wir die Information rechtzeitig erhalten.

Wichtig

  • Beantragen Sie Ihre Rente mindestens 3 Monate im Voraus auf mypension.be.
  • Es dauert eine Weile, bis wir die Information erhalten.
  • Geben Sie unbedingt Ihre Kontonummer auf mypension.be ein.

Wir werden Sie danach kontaktieren. Sie erhalten dann von uns weitere Informationen über die Beträge und die weiteren Schritte.

Auszahlung am Datum des Eintritts in den gesetzlichen Ruhestand

In einigen Fällen zahlen wir Ihre Gruppenversicherung früher aus.
Das ist nur möglich, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen.

  1. Sie haben das frühestmögliche Rentenalter erreicht.
  2. Sie arbeiten nicht mehr.
  3. Sie beantragen die Auszahlung selbst oder über mypension.be.
  4. Ihr Vertrag erlaubt eine Auszahlung am P-Datum.
  5. Sie erfüllen die Bedingungen für die Übergangsregel laut Ihrem Geburtsjahr (gilt nicht bei einer PVS).

Übergangsregeln

  • Jahrgang 1961: Antrag bis Ende 2027 möglich
  • Jahrgang 1960: Antrag bis Ende 2026 möglich

Nein.

Die KBC wird automatisch benachrichtigt, wenn Ihre Pension genehmigt wurde. Frühestens 3 Monate vor Ihrer Pensionierung erhalten Sie ein Schreiben von uns. Darin erklären wir, wie die Auszahlung erfolgt.

Wissenswertes

  • Gruppenversicherungen werden nicht mehr am Enddatum des Vertrags ausgezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt zum Zeitpunkt des Eintritts in den gesetzlichen Ruhestand.
  • Sind Sie noch nicht im Ruhestand? Dann verlängern wir Ihren Vertrag automatisch.

Senden Sie dann bitte eine E-Mail an pensioenen.pijler2@verz.kbc.be.

Wenn Sie im Ausland leben, erhalten wir keine automatische Nachricht von den Behörden.

Bei der Auszahlung ziehen wir Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ab. Ein kurzer Überblick über die Regeln ist auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde FSMA zu finden.

Der Steuersatz liegt zwischen 10% und 20%.

Dies hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab

  • Ihr Alter bei Auszahlung
  • Zeitpunkt der Auszahlung
  • Auszahlung im Todesfall

Weitere Informationen zu den Bedingungen

Das entscheiden Sie.

Sie können sich für einen monatlichen Betrag, solange Sie leben (Leibrente), entscheiden.
Das ist möglich, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen.

  • Ihre zusätzliche Altersversorgung wird aufgebaut in
    • einer Gruppenversicherung
    • einer individuellen Pensionszusage für Lohnempfänger
    • einer freien Zusatzpension für Selbstständige
  • Die Zinsen, die Sie jährlich erhalten, übersteigen einen bestimmten Mindestbetrag

Wichtig

  • Die Entscheidung für eine Leibrente ist endgültig.
  • Sie können sie später nicht mehr ändern.

Mehr Informationen über die Leibrente

Todesfall

In Ihrer Altersversorgungsordnung ist eine Reihenfolge festgelegt, die bestimmt, wer im Todesfall den Betrag Ihrer Gruppenversicherung erhält.

  1. Ihr Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner1
  2. Ihre Kinder
  3. Eine von Ihnen gewählte Person2
  4. Ihr Nachlass, außer wenn Ihr Erbe an den Staat fällt.
  5. Der Finanzierungsfonds3

1 Nicht gültig, wenn Sie geschieden sind oder sich in einem Scheidungsverfahren befinden

2 Per E-Mail an leven.ondernemingen@verz.kbc.beTeilen Sie die Angaben mit diesem Formular mit.
Weitere Informationen? Rufen Sie 016 24 25 00 an oder wenden Sie sich an Ihren KBC-Versicherungsagenten.

3 Nicht anwendbar im Falle einer individuellen Pensionszusage oder eines Team Protect Plans.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie suchen?

Ihr Arbeitgeber wird Ihnen gerne helfen.