Besteuerung von Firmenwagen 2023

Im Jahr 2022 hat die Föderalregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Fuhrpark der belgischen Unternehmen umweltfreundlicher zu machen. Die Absicht istklar: Autos mit Verbrennungsmotoren sollen bis 2026
verschwinden.

Um dies zu erreichen, werden die Steuervorteile kontinuierlich
zurückgeschraubt. Höchste Zeit also, die Besteuerung von Firmenwagen
genauer zu betrachten.

Steuerabzug für Autos mit fossilem Kraftstoff

Vor dem 01.07.2023 gekaufte Fahrzeuge

Für diese Fahrzeuge wird sich nichts ändern. Die Kosten für das Auto, das Sie oder Ihr Unternehmen vor dem 01.07.2023 gekauft haben, bleiben in gleichem Umfang wie jetzt und „lebenslang“ absetzbar. Der Steuerabzug von Auto- und Kraftstoffkosten wird nach der untenstehenden Gramm-Formel berechnet:

Abzugsprozentsatz = 120% - (0,5 x Kraftstoffkoeffizient x Gramm CO2 )%
(Koeffizient: Diesel = 1; Benzin/LPG = 0,95; CNG < 12 PS = 0,90)

Beachten Sie! Der Abzug für ein Fahrzeug mit Emissionen von 200 g oder mehr ist nie höher als 40%. Bei Fahrzeugen mit Emissionen von weniger als 200 g beträgt er mindestens 50% und höchstens 100%.

Im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2025 (Übergangsphase) erworbene Fahrzeuge:

Für mit fossilen Kraftstoffen betriebene Pkw (Diesel, LPG, CNG oder Benzin), die zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2025 gekauft werden, gilt eine Übergangsregelung. Die Abzugsfähigkeit von Ausgaben im Rahmen der Gramm-Formel wird ab 2025 schrittweise wie folgt begrenzt:

Jahr   Absetzbarkeit
2025   75%
2026 50%
2027 25%
2028 0

Fahrzeuge gekauft ab 01.01.2026

Für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2025 gekauft werden und (teilweise) mit fossilen Kraftstoffen betrieben werden, gibt es keinen Steuerabzug mehr.

Steuerabzug für CO2-freie Autos

Gekauft vor dem 01.01.2027

Wie bereits erwähnt, wird die steuerliche Absetzbarkeit von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Firmenwagen auf der Grundlage der „Gramm-Formel“ berechnet. Da Elektroautos und wasserstoffbetriebene Autos 0 Gramm CO2 ausstoßen, sind die Kosten zu 100% absetzbar. Diese 100% gelten lebenslang für CO2-freie Autos, die vor dem 01.01.2027 gekauft wurden.

Gekauft ab dem 01.01.2027

Der Abzug der Kosten für Autos, die nach dem 31.12.2026 gekauft werden und keine CO2-Emissionen verursachen, wird schrittweise auf 67,5% begrenzt. Es ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Bei diesen Fahrzeugtypen hängt der Abzug vom Jahr des Kaufs in der Übergangsphase ab:

Kaufdatum        

      Lebenslang steuerlich absetzbar zu

vor dem 01.012027 100%
in 2027 95%
in 2028 90%
in 2029 82,5%
in 2030 75%
in 2031 67,5%
Sehen Sie sich die Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Firmenwagen an