Welche Versicherung brauchen Sie?

Ein Unfall kann überall passieren. Manchmal leicht und harmlos, manchmal mit weitreichenden (finanziellen) Folgen. Nicht nur für das Unfallopfer, sondern auch für den Unfallverursacher. Welche Versicherungen brauchen Sie, um einen finanziellen Kater zu vermeiden? Diese drei Policen schützen Sie nach einem Unfall vor den Kosten für ärztliche Versorgung und für Sachschäden.

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Diese Versicherungen helfen Ihnen bei einem Unfall

Familienpolice Persönliche Unfallversicherung Krankenhausaufenthaltsversicherung

Versichert

Kosten für Sachschaden und Heilkosten, die anderen durch Sie entstehen Ihre Heilkosten und gleichartigen Kosten nach einem Unfall Ihre Heilkosten ab 2 Monaten vor, während und bis zu 6 Monate nach dem Krankenhausaufenthalt

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Wie schließen Sie die Versicherung ab?

Online, bei Ihrem Versicherungsagenten oder in Ihrer KBC-Filiale Online, bei Ihrem Versicherungsagenten oder in Ihrer KBC-Filiale Bei Ihrem Versicherungsagenten oder in Ihrer KBC-Filiale

Weltweite Deckung

Wie melden Sie den Schaden?

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Wie unterscheidet sich die Familienpolice von der Unfallversicherung?

Sowohl Ihre Familienpolice als auch Ihre Unfallversicherung helfen Ihnen, die finanziellen Folgen eines Unfalls zu begrenzen. Welche Versicherung Sie brauchen, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Familienpolice

Ihre Familienpolice oder Privathaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschaden, den Sie oder Ihre Familienmitglieder anderen Personen außerhalb Ihrer Familie zufügen.

Ein Beispiel: Sie überqueren einen Radweg und stoßen mit einem Radfahrer zusammen. Dieser stürzt und verletzt sich den Rücken. Da Sie haftbar sind, müssen Sie die Kosten für den Arzt, den Physiotherapeuten und die Reparatur des Fahrrads übernehmen. In diesem Fall übernimmt die Familienpolice alle Kosten des Unfallopfers.

Entdecken und simulieren Sie Ihre Familienpolice

Unfallversicherung

Ihre Unfallversicherung erstattet Ihre Heilkosten und möglicherweise die Ihrer Familienmitglieder nach einem Unfall.

Ein Beispiel: Sie stürzen mit dem Fahrrad auf einer glatten Straße und verletzen sich am Rücken. Nach der Konsultation beim Hausarzt setzen Sie die Rehabilitation bei einem Physiotherapeuten fort. Ihre Unfallversicherung erstattet den Teil der Kosten, den Ihre Krankenkasse nicht zurückzahlt.

Entdecken und simulieren Sie Ihre Unfallversicherung

Wie Sie feststellen, ergänzen sich diese Versicherungen. Kombinieren Sie Unfallversicherung und Familienpolice? Dann sind Sie immer gegen die (stark steigenden) Kosten nach einem Unfall abgesichert, sowohl als Unfallopfer als auch wenn Sie selbst haften.

Wie unterscheidet sich die Unfallversicherung von der Krankenhausaufenthaltsversicherung?

Sowohl Ihre Unfallversicherung als auch Ihre Krankenhausaufenthaltsversicherung decken die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall. Es gibt jedoch auch einige Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen.

In folgenden Fällen leistet die Krankenhausaufenthaltsversicherung keine Erstattung, die Unfallversicherung hingegen schon.
 

  • Sie gehen nach einem Unfall nicht ins Krankenhaus, sondern zu Ihrem Hausarzt und Physiotherapeuten für die weitere Rehabilitation.
  • Als Folge eines Unfalls entstehen Ihnen langfristige Kosten wie Dauerinvalidität oder Arbeitsunfähigkeit.

In diesem Fall erstattet die Krankenhausaufenthaltsversicherung die Kosten, während die Unfallversicherung nicht zahlt.

  • Sie hatten keinen Unfall, werden aber wegen eines Leidens, einer Krankheit oder einer Entbindung ins Krankenhaus aufgenommen. Wir erstatten auch die mit Ihrem Krankenhausaufenthalt verbundenen Heilkosten bis zu 2 Monate vor und 6 Monate nach Ihrem Krankenhausaufenthalt.

Unfallversicherung und Krankenhausaufenthaltsversicherung ergänzen sich also und überschneiden sich nicht unbedingt. Haben Sie noch Fragen dazu, wie Sie diese Versicherungen am besten kombinieren? Wenden Sie sich an Ihren KBC-Versicherungsagenten, um eine maßgeschneiderte Versicherung zu erhalten.

Entdecken Sie Ihre Krankenhausaufenthaltsversicherung

Alles über die Deckungen Ihrer Versicherungen

1. Familienpolice

Versichert

  • Wurde jemand anderem Schaden zugefügt?
    Wir entschädigen die Person, die Schaden erlitten hat. Auch Schäden, die Ihre Tiere anderen zufügen, sind versichert.
  • Haben Sie Schaden durch jemand anderen erlitten?
    Wenn Sie die Privatrechtsschutzversicherung abschließen, helfen wir Ihnen, eine Entschädigung von der verantwortlichen Person zu erhalten. Kann diese Person nicht bezahlen? Dann ersetzen wir den Schaden bis zu 12.500 Euro. Bei Körperschaden wird dieser Betrag verdoppelt.

Nicht versichert

  • Schaden, den Sie selbst oder jemand Ihrer Familie durch eigenes Verschulden erleiden.
  • Schaden, der durch einen schweren Fehler eines Familienmitglieds, das 18 Jahre oder älter ist, verursacht wird (zum Beispiel Gewaltanwendung, Diebstahl, Vandalismus).
  • Schaden, der von einem Familienmitglied im Alter ab 16 Jahren vorsätzlich verursacht wurde
  • Schaden verursacht durch Reitpferde oder durch Tiere, die Sie in Belgien als Privatperson nicht halten dürfen.
  • Bußgelder oder Beträge aufgrund außergerichtlicher Vergleiche
  • Streitfälle als Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt.

Gut zu wissen

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Erzielen Sie keine Einigung, dann wenden Sie sich bitte an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
    Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Eine Prämienberechnung der KBC-Familienpolice können Sie unter www.kbc.be, in KBC Touch, in KBC Mobile oder bei Ihrem Versicherungsexperten erstellen.

Die KBC-Familienpolice ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

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2. Unfallversicherung

Was versichert ist

Kosten für

  • die Heilbehandlung nach einem Unfall in Ihrem Privatleben, zum Beispiel:
    • im Haushalt
    • beim Sport in der Freizeit
    • in der Schule, wenn Sie auch schulpflichtige Kinder versichern
    • während der Ausübung eines unbezahlten Hobbys
    • bei nicht berufsbedingten Fahrten im Straßenverkehr
    • wenn Sie privat auf Reisen sind
  • den Aufenthalt eines Familienmitglieds des Geschädigten im Krankenhaus

Eine Entschädigung im Falle von

  • Dauerinvalidität
  • Todesfall

Die Erstattung der Bestattungskosten

Die Unfallversicherung Privatleben gilt weltweit.

Was nicht versichert ist

Unfälle

  • für die das belgische Gesetz über die Arbeitsunfälle oder ein gleichartiges ausländisches Gesetz anwendbar ist.
  • bei Wettbewerben, Wettkämpfen und Trainings für Full-Contact-Kampfsportarten, wie Boxen oder Kickboxen, für Motorsportarten, Kitesurfing, Ski und Wasserski, Snowboarden, Skeleton und Bobsport.
  • die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, beispielsweise, wenn Sie betrunken sind oder Drogen konsumiert haben.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

Gut zu wissen

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
  • Ihr Vermittler ist der erste Ansprechpartner für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel.
    Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Für eine Prämienberechnung zur Unfallversicherung Privatleben wenden Sie sich bitte an www.kbc.be, in KBC Touch, in KBC Mobile oder an Ihren Versicherungsexperten.

Die KBC-Police für Ihre Unfälle ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG - Professor Roger Van Overstraetenplein 2 - 3000 Leuven - Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB

Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC Gruppe

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3. Krankenhausaufenthaltsversicherung

Versichert

Die Kosten, die erstattet werden, finden Sie in der Police. Es handelt sich unter anderem um:

  • Kosten während des Krankenhausaufenthalts: u. a. Konsultationen, Honorare und Aufenthaltskosten
  • Kosten für Hausgeburten (Pauschale 625 Euro) und Krankentransport (bis 1 250 Euro)
  • Heilkosten, die mit der Erkrankung, für die Sie aufgenommen wurden, zusammenhängen, während der Zeit von 2 Monaten vor und 6 Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt
  • Erstattung der Kosten für ambulante Heilbehandlung (Heilkosten außerhalb eines Krankenhausaufenthalts) bei den 31 in der Police genannten schweren Krankheiten

Nicht versichert

Es handelt sich unter anderem um:

 
  • Folgen oder Komplikationen einer bestehenden Krankheit oder eines Unfalls, der sich vor dem Beitritt ereignet hat
  • Selbstmordversuch oder Gewaltanwendung durch den Versicherten
  • In manchen Fällen gilt eine Obergrenze für die Erstattung

Eine vollständige Übersicht über die Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

Gut zu wissen

  • Die KBC-Plan Krankenhausaufenthalt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Jede Person kann bis zum Alter von 70 Jahren beitreten, sofern sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Belgien hat und der belgischen Sozialsicherheit angeschlossen ist. Die Annahme ist von einer Gesundheitsprüfung abhängig.
  • Laufzeit: Die Versicherung gilt lebenslang. Der Versicherungsnehmer verfügt über ein jährliches Kündigungsrecht.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot der KBC-Krankenhausaufenthaltsversicherung wenden Sie sich bitte an einen Versicherungsexperten oder an Ihren Versicherungsagenten.

Die KBC-Plan Krankenhausaufenthalt ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe

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