Seit dem Veranlagungsjahr 2015 haben viele kleine Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Liquidationsreserven zu bilden. Eine Liquidationsreserve ermöglicht es Ihnen, überschüssige Liquidität zu einem günstigen Steuersatz aus Ihrem Unternehmen zu entnehmen.
Wie funktioniert das?
Wenn Ihr Unternehmen Dividenden an seine Anteilseigner - natürliche Personen - ausschüttet, gilt im Prinzip eine Quellensteuer von 30%. Durch die Bildung einer Liquidationsreserve können „kleine“ Unternehmen* Dividenden zu einem steuerlich günstigeren Satz ausschütten.
Ein kleines Unternehmen kann jedes Jahr eine Liquidationsreserve aus den Nachsteuergewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres bilden. Auf den Betrag der gebildeten Rücklage wird eine gesonderte Körperschaftssteuer von 10% fällig.
Zum Beispiel
Der Gewinn nach Steuern beläuft sich auf 110 Euro.
Die maximal zu bildende Liquidationsreserve beträgt 110/1,1 = 100.
Die fällige Steuer beträgt 10 Euro.
Nach einer Wartezeit von 5 Jahren kann die gebildete Liquidationsreserve unter Abzug einer Quellensteuer von 5% an die Anteilseigner ausgeschüttet werden.
Für vor dem 1. Januar 2026 gebildete Liquidationsreserven besteht die Möglichkeit, sie ab dem 29. Juli 2025 nach einer dreijährigen Wartezeit unter Abzug einer Quellensteuer von 6,5% auszuschütten.
Für nach dem 1. Januar 2026 gebildete Liquidationsreserven bleibt als einzige Möglichkeit einer steuerlich begünstigten Ausschüttung der Abzug einer Quellensteuer von 6,5% nach Ablauf der dreijährigen Wartezeit.
Zum Beispiel 1
Die Liquidationsrücklage von 100 Euro wird nach 5 Jahren ausgezahlt.
Der Aktionär erhält dann eine Nettodividende von 95 Euro.
Zum Beispiel 2
Die Liquidationsreserve von 100 Euro wird nach 3 Jahren ausgezahlt.
Der Anteilseigner erhält eine Nettodividende von 93,5 Euro.
Die Gesamtsteuerbelastung bei der Ausschüttung beträgt in diesem Fall 15% [(10+6,5)/110] statt 30% bei einer normalen Dividendenausschüttung.
Wenn die Liquidationsreserve bei der Liquidation der Gesellschaft ausgeschüttet wird, muss im Prinzip keine zusätzliche Quellensteuer gezahlt werden. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt in diesem Fall 9,09% [(10+0)/110].
* Im Sinne von Artikel 1:24, §§ 1-6 WVV
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- Wie bestimmen Sie, ob Ihr Unternehmen ein „kleines Unternehmen“ ist? Was ist mit verbundenen Unternehmen und Holdinggesellschaften?
- Wie hoch ist der Betrag, den Sie auf diese Weise reservieren dürfen?
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- Was sind die Vor- und Nachteile einer Dividendenzahlung über eine Liquidationsreserve versus VVPRbis?
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- Können Sie den Betrag der Liquidationsreserve z.B. für eine Investition während der 5-jährigen Wartezeit verwenden?
- Müssen Sie einen Doppelausschüttungstest berücksichtigen?
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