Erbschaftsplanung


  • Ein gutes Gefühl, weil alles nach Ihren Wünschen geregelt ist
  • Hohe Erbschaftssteuer vermeiden
  • Klarer Überblick über Ihr Vermögen und die Verteilung im Todesfall
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Bei der Erbschaftsplanung geht es um die Ausarbeitung eines Plans zur Strukturierung Ihres Vermögens und dessen spätere Übertragung nach Ihren Wünschen. So haben Sie eine klare Vorstellung davon, wie Ihr Vermögen im Todesfall verteilt wird, und Sie erhalten einen auf Ihre Familie zugeschnittenen Vermögensplan. Wir begleiten Sie und sorgen dafür, dass Sie und Ihre Erben mit einem guten Gefühl in die Zukunft schauen können.

Was dürfen Sie von uns erwarten?

  • Aktuelle und relevante Informationen, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen Rechnung tragen
  • Einblicke in das künftige Erbrecht
  • Eine zuverlässige Zweitmeinung neben den Empfehlungen Ihres externen Beraters oder Notars

Mehr zu Ihrer Erbschaftsplanung

Sind Sie alleinstehend, verwitwet, faktisch zusammenlebend, gesetzlich zusammenlebend oder verheiratet? Das ist mitbestimmend dafür, wer laut Gesetz der Eigentümer des Vermögens ist.

Sie stellen sich vielleicht solche Fragen:

  • Wir haben auf einem Grundstück gebaut, das meine Frau durch eine Schenkung erhalten hat. Wer ist Eigentümer des Grundstücks und des Gebäudes?
  • Ich bin verheiratet und habe ein Erbe oder eine Schenkung erhalten. Wem gehört dieses Vermögen?
  • Ich habe während meiner Ehe ein Unternehmen gegründet. Wem gehören die Aktien?
  • Ich ziehe eine Heirat in Betracht. Brauche ich einen Ehevertrag?

Die Antworten finden Sie in unserem Leitfaden zum Erbschaftsrecht.

Wer von Ihnen was erbt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb analysieren wir dies gemeinsam.

Grundsätzlich bestimmt das gesetzliche Erbrecht Ihres steuerlichen Wohnsitzes, wer Ihre Erben sind und was sie von Ihnen erben. Wenn Kinder vorhanden sind, erbt der Ehepartner nach belgischem Erbrecht grundsätzlich nur den Nießbrauch am Nachlass. Sind keine Kinder vorhanden, so tritt in bestimmten Fällen der Ehepartner gemeinsam mit Verwandten in den Nachlass ein. Wenn Sie alleinstehend sind, erben Ihre Eltern grundsätzlich zusammen mit Ihren Geschwistern, wenn keine Kinder vorhanden sind. Es gibt aber auch sehr viel komplexere Situationen. Dann ist die Unterstützung durch unsere Experten unverzichtbar.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Erbrechts.

Wir berechnen, wie viel Steuern Ihre Erben nach Ihrem Tod für Ihr Vermögen zahlen müssen. Das hängt von Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab.

Wenn Sie in Belgien leben, ist die Region von Belang, in der Sie in den letzten fünf Jahren vor Ihrem Tod am längsten gelebt haben. Wenn Sie Vermögen im Ausland besitzen oder Ihre Erben im Ausland leben, sind möglicherweise steuerrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Wenn Sie selbst im Ausland leben, zahlen Ihre Erben in Belgien nur eine Steuer auf den Nachlass für Ihre belgischen Immobilien.. Wir helfen dabei, alles zu planen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Erbrecht.

Entspricht die gesetzliche Aufteilung Ihres Vermögens nicht Ihren Wünschen, wollen Sie weniger Erbschaftssteuer zahlen oder Vermögen übertragen und trotzdem die Kontrolle behalten? Ausgehend von Ihrer Situation, Ihren Wünschen und Bedürfnissen legen wir fest, wie Sie Ihre Erbschaft jetzt regeln können. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir die Möglichkeiten durch, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf Ihr Vermögen haben (zum Beispiel die Abfassung eines Testaments, einer Vorsorgevollmacht oder des Abschlusses einer Erbschaftssteuerversicherung) und die Möglichkeiten, die unmittelbare Auswirkungen auf Ihr Vermögen haben (zum Beispiel eine Schenkung).

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Erbrecht.

Wie bei der Gesetzgebung kann es auch in Ihrer persönlichen Situation und bei Ihrem Vermögen zu Änderungen kommen. Wir sind bereit, Ihren Vermögensplan regelmäßig mit Ihnen zu aktualisieren.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Unternehmen (oder dessen Übertragung)? Unsere Unternehmensberater helfen Ihnen gerne weiter.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Erbrecht.

Freundliche, korrekte, sachkundige und klare Erläuterungen.
Mit Els kann man vertraulich ein persönliches Gespräch führen. Sie bearbeitet Ihre Akte sehr gründlich und erklärt alles sehr ausführlich.
Das Gespräch war gut vorbereitet, die Erläuterungen waren klar. Und das ohne Zeitdruck. Dinge, die ich nicht auf Anhieb verstanden habe, wurden noch einmal erklärt. Es wurden zusätzliche Bemerkungen zu Dingen gemacht, die relevant waren, obwohl ich gar nicht danach gefragt hatte.
Hervorragende Beratung im Bereich Erbrecht/Steuerrecht.

Möchten Sie Ihre Erbschaftsplanung klären? Wir sind für Sie da.

Ihr Private Banker oder Wealth Manager hilft Ihnen gern.

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