Feuerversicherung Eigentümer

Versichern Sie Ihre Wohnung und den Hausrat gegen Feuer, Wasserschaden, …

  • Berechnen Sie nun Ihren Preis
  • Schließen Sie Ihre Feuerversicherung gleich online ab
  • Schaden melden Sie mit unserer App oder bei Ihrem Versicherungsagenten
  • Wir regeln die Reparatur für Sie von A bis Z

Feuerversicherung Eigentümer

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Was ist eine Feuerversicherung oder Wohnversicherung?

Eine Feuerversicherung oder Wohnversicherung schützt Sie gegen die finanziellen Risiken bei Schaden an Ihrer Wohnung und am Hausrat durch Feuer, Wasser, Naturkatastrophen, …

Ist eine Feuerversicherung vorgeschrieben?

Eine Feuerversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist aber natürlich schon empfehlenswert, sich gegen Schaden an Ihrer Wohnung und am Hausrat zu versichern. Nicht weniger als 95% der Eigentümer in Belgien haben eine, was diese Versicherung zur beliebtesten Schadenversicherung macht.
Wenn Sie eine Feuerversicherung abschließen, schreibt das Gesetz vor, dass der Versicherer ein Minimum an Gefahren decken muss: Feuer, Sturm, Hagel und Naturkatastrophen.
Eine Wohnungsversicherung hat oft Optionen. Geben Sie also auf jeden Fall an, was Sie brauchen. Haben Sie beispielsweise einen angelegten Garten, den Sie auch versichern wollen, erweitern Sie Ihre Police um die 'Gartenversicherung'.

Was deckt eine Feuerversicherung?

Eine Feuerversicherung deckt viel mehr als nur Brandschaden.
Unsere Wohnungspolice versichert Ihr Haus und den Hausrat (einschließlich Diebstahl).

  1. Versicherung Wohnung/Haus
  2. Versicherung Hausrat Wohnung/Haus

Je nach Ihren Bedürfnissen können Sie Ihre Police um folgende Versicherungen erweitern: GartenSchwimmbad oder Verschmutzung durch Lecks Ihres Heizöltanks (Bodensanierung).

Ihren Zweitwohnsitz versichern?

1. Versicherung Wohnung/Haus

Versichert sind

Sie sind versichert für jede unerwartete Beschädigung von

  • Wohnung/Haus selbst
  • Terrassen, Einfahrt und Umzäunung
  • Alle daran befestigten Konstruktionen

Vermieten Sie einen Teil Ihres Hauses? Oder vermieten Sie Ihre Garage? Dann ist der Mieter mitversichert.
Wollen Sie auch Ihr Gartenhaus, Ihre freistehende Garage oder das Poolhouse versichern? Nehmen Sie dann die Option "freistehende Nebengebäude". Auch für Ihre individuelle Garage, die sich anderswo befindet. Diese Gebäude gehören nämlich nicht zu Ihrem Haus und sind daher nicht standardmäßig mitversichert.
Für Ihr Schwimmbad gibt es eine spezifische Versicherung.

Nicht versichert

Schadensfälle, die sich ereignen durch

  • Instabilität des Untergrunds
  • Grundwasser oder Niederschlag, weil Ihre Keller oder Außenmauern nicht wasserfest sind
  • Ausführung einer Arbeit
  • Reparatur eines Konstruktionsfehlers

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Ihre Wohnung ist gegen alle Risiken versichert

Feuerversicherung Eigentümer


Unsere Wohnungspolice versichert Ihre Wohnung gegen alle möglichen Schäden, ausgenommen einige Ausschlüsse. Die finden Sie in den allgemeinen Bedingungen. So sind Sie sicher, dass auch Schaden versichert ist, an den wir nicht gedacht hatten.

Gut zu wissen

Sind Sie Eigentümer einer Wohnung und hat die Miteigentümervereinigung (MEV) eine Hausverwalterpolice abgeschlossen? Dann ist das Gebäude schon versichert und müssen Sie diese Versicherung also nicht nehmen. 

Fragen über Ihre Feuerversicherung?

Setzen Sie sich mit unserem Versicherungsexperten in Verbindung.
Telefonieren Sie mit KBC Live oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Bankfiliale oder Ihrem Versicherungsagenten.

2. Versicherung Hausrat Wohnung/Haus

Ihr Haus ist gut versichert, aber wie ist das mit Ihrem Hausrat?

Was, wenn ...

  • durch eine Windböe ein Baum auf Ihre Gartenmöbel fällt?
  • Blitzschlag Ihren Geschirrspüler zerstört?
  • Diebe Ihren Laptop oder Schmuck stehlen?

Mit der KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer ist der Inhalt Ihrer Wohnung standardmäßig versichert, auch gegen Diebstahl!

Versichert sind

  • Schaden durch unter anderem Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wasser, Anprall, (versuchten) Diebstahl an
    • Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Fahrrad, Schmuck, Fernseher, …
    • Ihren Haustieren
    • Ihren Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
  • Diebstahl in Ihrer Wohnung, genauso wie gewaltsamer Diebstahl, Diebstahl unter Bedrohung oder Einbruch auf Urlaub oder auf der Straße
  • Diebstahl von Inhalt im Freien

Wir gehen noch einen Schritt weiter: Unsere Wohnungspolice versichert den Inhalt Ihrer Wohnung nicht nur gegen Feuer, Wasserschaden und Naturkatastrophen, sondern gegen alle möglichen Schäden, sofern diese für Sie unerwartet auftreten und der Schaden sich auf mindestens 1250 Euro beläuft.

Nicht versichert

  • Verlust
  • Vorsätzlicher Schaden
  • Schaden durch Überschwemmung oder durch das Überströmen der öffentlichen Kanalisation an Gegenständen außer Haus
  • Diebstahl von oder aus einem Fahrzeug, das sich am einem anderen Ort (nicht in einer abgeschlossenen Privatgarage) oder auf dem öffentlichen Weg befindet
  • Einzigartige Sachen wie Antiquitäten und Kunst. Dafür gibt es eine gesonderte Versicherung "Wertgegenstände". Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsexperten.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Wo ist Ihr Hausrat versichert?

  • An der Adresse Ihrer Wohnung
  • In Ihrer individuellen Garage, auch wenn diese sich anderswo befindet oder wenn Sie diese Garage mieten
  • In einem Gebäude oder einem Teil davon, dessen Eigentümer Sie sind und das Sie mieten oder benutzen (wie ein Studentenzimmer)
  • In einem Senioren- oder Pflegeheim

Wenn Sie auf Urlaub gehen, versichern wir Ihr Gepäck in der Ferienwohnung, die Sie mieten, oder in Ihrem Hotelzimmer.
Ihre Haustiere sind überall versichert.

Optionen

Je nach Ihren Bedürfnissen können Sie Ihre Police um folgende Versicherungen erweitern:

Gartenversicherung

Wir versichern den Schaden an Ihrem Garten.
Unter "Garten" verstehen wir

  • Rasenflächen
  • Bäume, Sträucher, Hecken und alle Anpflanzungen im Freiland oder in Töpfen
  • Teiche und Springbrunnen sowie Fische
  • Gartenmöbel und andere bewegliche Sachen, die Ihren Garten verschönern

Versichert sind

  • Feuer, Sturm, Hagel, Naturkatastrophen
  • Anprall
  • Ausgerissenes Vieh oder andere Haustiere
  • Sprühschaden, den Sie nicht selbst verursacht haben
  • Wandalismus und Diebstahl

Nicht versichert

  • Schaden vorübergehender Art (Bäume oder Sträucher, die sich von selbst erholen)
  • Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung des Gartens durch Sie selbst oder Ihre Angehörigen

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Diebstahl und Vergütung von Pflanzen

Diebstahl oder versuchter Diebstahl ist nur versichert, wenn Ihr Garten zu Ihrem Hauptwohnsitz gehört.
Wenn nötig, werden beschädigte Bäume, Sträucher oder andere Bepflanzungen durch junge, gleichartige Pflanzen ersetzt.
Den Wertverlust aufgrund des Altersunterschieds gegenüber den jungen gleichartigen Pflanzen vergüten wir ebenfalls mit bis zu 1000 Euro pro Bepflanzung.
Die Entschädigungsgrenze pro Schadensfall beträgt 60.000 Euro.

Wir versichern den Schaden an Ihrem Schwimmbad und dessen Zubehör.

Versichert sind

Schwimmbadversicherung
  • Ihr Freibad oder Schwimmteich und sogar das Wasser
  • Jacuzzi
  • Schwimmbadpumpen, Wasserhähne, Wärmepumpen, Filter, Sonnenkollektoren und Gegenstromanlage
  • Beleuchtung, Verkleidung, Rollläden, Abdeckplanen und Überdachung
  • Terrasse und Duschanlage bei Ihrem Schwimmbad

Alles, was zu Ihrem Schwimmbad gehört, ist zum kompletten Wert versichert, auch bei Diebstahl. Das heißt, dass wir Sie für jeden Schaden zur Gänze entschädigen.
Die Schwimmbäder müssen in der Parzelle, die zu Ihrem Haus gehört, eingegraben sein. Ein aufgebautes Schwimmbad versichern wir nur, wenn es aus Hartmaterialien besteht. 

Nicht versichert

Schaden

  • An Ihren Sachen, der durch den Gebrauch entsteht
  • Durch Reinigung, Bearbeitung oder Reparatur
  • Der unter die Garantie oder einen Wartungsvertrag fällt
  • Durch Korrosion, Verschleiß, Verfärbung, Verschmutzung und anderer allmählich auftretender Schaden infolge der Einwirkung langsam wirkender Einflüsse
  • Durch Absplitterung, Kratzer, Dellen oder Flecken

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Bodensanierungsversicherung

Sie beheizen Ihr Haus mit Heizöl? Dann sind Sie selbst für die regelmäßige Kontrolle des Tanks und für die Bodensanierung nach einer Verschmutzung verantwortlich.

Mehr als 3% der Tanks weisen früher oder später ein Leck auf, oft durch Rost. Aber auch beim Füllen kann es zu einer Verschmutzung kommen. Auch dann gehen die Kosten für die Bodensanierung, also die Räumung der verschmutzten Erde, auf Ihre Kosten.

Nur Heizöltanks, die jünger als 40 Jahre sind und ein Fassungsvermögen von höchstens 20.000 Litern haben, kommen in Betracht.
Die Entschädigungsgrenze pro Schadensfall beträgt 60.000 Euro.

Versichert sind

Wir versichern sowohl das Risiko als auch die praktische Organisation der verpflichtenden Bodensanierung.
Wir schicken einen Sachverständigen

  • Der die Art und die Schwere der Verschmutzung feststellt
  • Der alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um die Folgen zu begrenzen
  • Der Sie über die gesetzlichen Verfahren bei einer Bodenverschmutzung informiert
  • Der Ihnen bei den Formalitäten behilflich ist

Wir lassen die notwendigen Sanierungsarbeiten ausführen, wenn die Verschmutzung so stark ist, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, den Boden zu sanieren.

Nicht versichert

  • Eine Verschmutzung, die bei Abschluss dieser Versicherung bereits vorlag
  • Kosten, die die öffentliche Hand oder eine andere Instanz für die Sanierung van verunreinigten Böden bezahlt
  • Die mögliche Wertminderung de sanierten Bodens
  • Verschmutzung durch Naturkatastrophen

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Gut zu wissen

DIe KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: Versicherung Wohnung/Haus, Versicherung Inhalt Wohnung/Haus, Schwimmbadversicherung, Gartenversicherung, Bodensanierungsversicherung. Dies sind Sachschadenversicherungen. Diese Versicherungen sind für Eigentümer-Bewohner von Privathäusern oder -wohnungen bestimmt, die in ihrem Haus bzw. ihrer Wohnung keine kommerzielle oder freiberufliche Tätigkeit ausüben. Es handelt sich nicht um Häuser in Bau.

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot der KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer sind Sie auf unserer Website oder bei Ihrem Versicherungsexperten an der richtigen Adresse.
Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (KE 4. Juli 1979, BS 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

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