Gut aufgestellt als Freiberufler oder Consultant
Auf Ihre eigentliche Arbeit fokussieren. Damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.
Als Freiberufler oder Consultant genießen Sie viel Freiheit, sind aber manchmal auch mit Unsicherheiten konfrontiert.
Die Auftragslage schwankt, Zahlungen gehen verspätet ein und unerwartete Kosten setzen Ihren Cashflow schnell unter Druck. Auch wenn Sie Ihren Kunden bestmöglich helfen möchten, dürfen Sie den Rest nicht aus den Augen verlieren: Ihre Verwaltung, das Wachstum Ihres Unternehmens, das Finanzamt, Ihre Altersvorsorge … Das ist eine ganze Menge. Doch glücklicherweise sind Hilfsmittel vorhanden. Hier finden Sie die für Ihr Unternehmen relevantesten.
Gründung
Sie möchten sich als Freiberufler oder Consultant selbstständig machen, haupt– oder nebenberuflich? Entdecken Sie den Handlungsplan und sparen Sie erheblich bei Ihren Anlaufkosten.
Weniger Verwaltungsaufwand
Rechnungen und Spesen intelligenter verwalten und möglichst automatisieren? Das bedeutet mehr Zeit und Energie für Ihre eigentliche Arbeit.
Cashflow sichern
Gegen säumige Zahler vorgehen, Zeiten ohne Projekte finanziell überbrücken oder Ihre Steuern gestaffelt zahlen? Yes.
Sich schützen
Ein unzufriedener Kunde, kein gesichertes Einkommen im Krankheitsfall … Sind Sie gegen die berufsbedingten Risiken abgesichert?
Steuerlich optimieren
Nach Abzug der Steuern soll mehr für Sie übrigbleiben? Dann ist es Zeit für eine steuerliche Optimierung!
Gründung
Freiberufler oder Consultant werden, haupt– oder nebenberuflich? Entdecken Sie den Handlungsplan und sparen Sie erheblich bei Ihren Anlaufkosten.
Weniger Verwaltungsaufwand
Rechnungen und Spesen intelligenter verwalten und möglichst automatisieren? Das bedeutet mehr Zeit und Energie für Ihre eigentliche Arbeit.
Cashflow sichern
Gegen säumige Zahler vorgehen, Zeiten ohne Projekte finanziell überbrücken oder Ihre Steuern gestaffelt zahlen? Yes.
Sich schützen
Ein unzufriedener Kunde, kein gesichertes Einkommen im Krankheitsfall … Sind Sie gegen die berufsbedingten Risiken abgesichert?
Steuerlich optimieren
Nach Abzug der Steuern soll mehr für Sie übrigbleiben? Dann ist es Zeit für eine steuerliche Optimierung!
Als Freiberufler trägt man viele verschiedene Hüte. Sie sind Ihr eigenes Team, Ihr eigener Planer und Ihr eigener Hinweisgeber. Aber was wäre, wenn Sie einen digitalen Sidekick hätten, der mitdenkt? Das ist unsere Zielsetzung mit KBC Mobile und Kate: Wir möchten Sie als Freiberufler bei Ihren täglichen Aufgaben unterstützen, Sie an wichtige Dinge erinnern und Ihnen Vorschläge unterbreiten, wie Sie effizienter und zielgerichteter arbeiten können.
Thomas Embrechts, Strategieberater für Unternehmen (KBC)
Effizient und kostenbewusst als Freiberufler oder Consultant starten
Auch ohne große Investitionen können Sie Consultant oder Freiberufler werden. Allerdings gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten. Haben Sie beispielsweise schon an ein Geschäftskonto gedacht? Damit halten Sie von Anfang an Ihre berufliche und private Sphäre klar voneinander getrennt und vermeiden, dass Ihre Buchhaltung und Steuerprüfungen später im Chaos enden. Und haben Sie bereits die 12 Startvorteile aus dem Boostpack entdeckt? Damit sparen Sie bis zu 1 000 Euro an Startkosten.
Starten Sie mit dem Boost Pack richtig durch.
Als ich als Freelancer anfing, habe ich viele Vorteile genutzt. So habe ich meine ersten Rechnungen mit Billit erstellt. Auch bei der Unternehmensgründung habe ich Kosten eingespart, und zwar durch einen erheblichen Rabatt auf meine ZDU-Eintragung und die Aktivierung meiner Mehrwertsteuernummer. Und die Business Mastercard ist nach wie vor sehr nützlich, da ich damit ganz einfach Online-Kurse und Materialien kaufen kann.
Herbert Lindemans, freiberuflicher Softwareentwickler
Das Boostpack ist ein Vorteilpaket für Existenzgründer, die ein KBC Business-PRO-Konto eröffnen. Sie können Ihre Vorteile beantragen, sobald Sie Ihr Konto eröffnet haben. Dies gilt für Sie, wenn Ihre Unternehmensnummer weniger als ein Jahr alt ist bzw. noch nicht registriert wurde. Lesen Sie die Bedingungen.
Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Zeit für Ihre eigentliche Arbeit
Als Freiberufler oder Consultant widmen Sie sich voll und ganz Ihren Kunden, haben aber daneben auch eine Menge Verwaltungsarbeit zu erledigen, der Sie sich nicht entziehen können. Möchten Sie all diese Pflichtübungen schneller und einfacher hinter sich bringen? Entdecken Sie Lösungen, mit denen Sie Zeit sparen können.
Mit einem Klick begleichen Sie jede Rechnung, erhalten einen klaren Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben, Kate erinnert Sie an unbezahlte Rechnungen Ihrer Kunden, und Sie können alle Ihre Mobilitätskosten monatlich auf einer einzigen Rechnung zusammenfassen. Das ist auch sehr praktisch für Ihren Buchhalter, denn er kann alles sofort nachverfolgen.
Laura Hasaers, Go-to-Market-Managerin für Unternehmer (KBC)
Ein Polster gegen unregelmäßige Einnahmen
Für Freiberufler oder Consultants ist es manchmal schwierig, den Cashflow konstant zu halten. Kunden bezahlen Rechnungen zu spät, man muss Phasen ohne Einnahmen überbrücken … Mit diesen Lösungen behalten Sie einen kühlen Kopf.
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen
Das Leben als selbstständiger Freiberufler oder Consultant verläuft nicht immer reibungslos. Aber wenn Sie die richtigen Vorkehrungen treffen, können Sie sich eine Menge Ärger ersparen.
Weniger Steuern, mehr übrig am Monatsende
Als Freiberufler oder Consultant wird Ihnen vielleicht manchmal gesagt, Sie seien zu teuer, während Sie selbst vor allem denken: „Wie kann es sein, dass so wenig übrigbleibt?“ Glücklicherweise gibt es clevere Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken, Überraschungen zu vermeiden und einen größeren Teil des Ertrags aus Ihrer harten Arbeit zu behalten.
Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich an KBC Live.
- Sprechen Sie direkt mit einem Experten
- Fernberatung, ganz bequem zu Hause
- Wochentags zwischen 8 und 22 Uhr und samstags zwischen 9 und 17 Uhr.
Möchten Sie lieber einen Termin vereinbaren?
Sie sind herzlich zu einem Beratungsgespräch eingeladen
- In Ihrer Nähe
- In einer KBC-Filiale oder einer KBC-Versicherungsagentur
Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung
Was ist versichert?
- Ihre zivilrechtliche Haftpflicht
Das bedeutet, dass die KBC dem Geschädigten Schadenersatz zahlt..- Für Schäden, die während Ihrer geschäftlichen Tätigkeit entstanden sind
- Wenn Ihre Produkte nach der Lieferung Schaden verursachen
- Wenn Ihre Arbeiten nach ihrer Fertigstellung Schaden verursachen
- Schaden bei Brand und Explosion (optional)
Fallen Sie in den Geltungsbereich des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Verhütung von Bränden und Explosionen und über die in solchen Fällen obligatorische Haftpflichtversicherung und sind Sie Betreiber von Betriebsstätten, so sind Sie verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die Ihre Gefährdungshaftung für Brände und Explosionen abdeckt.
Was ist unter anderem nicht versichert?
- Vorsätzlich herbeigeführter Schaden, wie Vandalismus oder Körperverletzung
- Schaden, der durch grobes Fehlverhalten wie Trunkenheit oder einen ähnlichen Zustand verursacht wurde
- Schaden, der durch die Verwendung von Produkten oder die Anwendung von Praktiken verursacht wurde, für die das Gesetz strafrechtliche Sanktionen vorsieht
- Schaden, der dadurch entstanden ist, dass nicht die erforderlichen Vorkehrungen getroffen wurden, um die Wiederholung eines Schadens mit derselben Ursache zu verhindern
- Schaden, der auf den mangelhaften Zustand der gelieferten Produkte oder der ausgeführten Arbeiten zurückzuführen ist, wenn Sie den Mangel kannten
Wissenswertes
- Diese Versicherung unterliegt dem belgischen Recht.
- Diese Versicherung ist drei Jahre lang gültig. Sie wird stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt wird.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94.
- Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
- Sie haben auch dann weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Ein Angebot für diese Versicherung erhalten Sie bei Ihrem KBC-Versicherungsvermittler.
Diese Versicherung ist Teil der KBC-Betriebspolice Haftpflicht. Die KBC-Betriebspolice Haftpflicht ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC Gruppe
Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen
Mehr Informationen über die gewerbliche Autoversicherung
Gesetzlich vorgeschriebene zivilrechtliche Haftpflichtversicherung
Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn Sie Ihren Firmenwagen auf öffentlichen Straßen fahren. Sie deckt den Schaden, den Sie anderen selbst verschuldet zufügen:
Was versichert ist
- Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte).
- Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet.
Auch wenn Sie nicht haften, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Nicht versichert:
- der Schaden an Ihrem eigenen Auto
- der Personenschaden des Fahrers bei einem Verkehrsunfall
- der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird
- der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Teilkasko oder Vollkasko für umfassenden Versicherungsschutz
Mit einer Teilkaskoversicherung sind Sie gegen die meisten Schadensfälle, die Sie nicht selbst verursacht haben, versichert.
Was versichert ist
- Schaden durch Marderbisse an Kabeln und Leitungen in Ihrem Auto
- Glasbruch einer Autoscheibe oder des durchsichtigen Teils des Daches
- Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bei Diebstahl
- Hagelschaden oder Schaden durch andere Naturgewalt (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, ...)
- Schaden durch Brand, Explosion oder Löscharbeiten (auch Schmelzschaden durch Kurzschluss)
- Schaden durch den Anprall von Wild oder freilaufenden Tieren
- Schaden durch das Herabfallen von Luftfahrzeugen oder von Teilen davon
- Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können (z. B. ein Satz Winterreifen oder eine Dachbox)
Nicht versichert:
- Schaden an Ihrem eigenen Auto durch einen Unfall: Schaden am Fahrzeug versichern Sie mit unserer Vollkaskoversicherung.
- Ihre Verletzungen als Fahrer: Ihre Körperschäden bei einem Unfall versichern Sie mit unserer Unfallversicherung für den Fahrer.
- Diebstahl, den Sie erleichtern, indem Sie das Auto unverschlossen und unbeaufsichtigt auf öffentlichen Wegen zurücklassen
- Schaden an Ersatzteilen durch Abnutzung oder durch mangelhafte Wartung
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Eine Vollkaskoversicherung deckt fast alle Risiken ab, sofern sie nicht in der begrenzten Liste der nicht versicherten Schadensfälle aufgeführt sind.
Was versichert ist
- Schaden durch Anprall, Brand, Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalt, falsches Tanken, Zusammenstoß mit freilaufenden Tieren oder Vögeln, Marderschaden
- Die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Neuprogrammierung des Verriegelungssystems nach Diebstahl Ihrer Autoschlüssel
- Kosten für die medizinische Versorgung, wenn Sie bei einem Car- oder Homejacking verletzt werden
- Die Zulassungssteuer (ZSt.) ist bei Totalschaden kostenlos mitversichert.
- Beschädigung von beförderten Sachen
- Sachen, die Sie in Ihrem Auto befördern und für Privatzwecke nutzen, ersetzen wir bis zu einem Betrag von 1500 Euro, wenn auch Schäden an Ihrem Auto bestehen. Dies gilt auch für die Fahrräder auf Ihrem Fahrradträger oder das Gepäck in Ihrer Dachbox.
- Wir ersetzen auch die Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können, z. B. Ihre Winterreifen oder Ihre Dachbox.
Nicht versichert:
- Schaden, den Sie in einem Zustand einer alkoholischen Intoxikation von mehr als 1,5 Promille, in einem Zustand der Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand verursachen, der auf den Konsum anderer Substanzen als alkoholischer Getränke zurückzuführen ist
- Schäden, die Sie verursachen, wenn Sie Ihr Auto führen, ohne die Bedingungen einzuhalten, die die belgischen Gesetze und Vorschriften diesbezüglich vorschreiben.
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
- Diebstahl, den Sie erleichtern, indem Sie Ihr Fahrzeug unbeaufsichtigt und unverschlossen auf öffentlichen Wegen oder an einem anderen, öffentlich zugänglichen Ort zurücklassen.
- Ihre Verletzungen als Fahrer Ihres Fahrzeugs. Diese versichern Sie mit der Fahrerschutzversicherung.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Zusätzliche Fahrerschutzversicherung
Und wenn Sie selbst Verletzungen erlitten haben und eine Erstattung der Heilkosten erhalten wollen? Dafür können Sie eine zusätzliche Fahrerschutzversicherung abschließen.
Was versichert ist
- Nach einem Unfall erstatten wir die Kosten für die medizinische Versorgung und andere Ausgaben, z. B. für einen angepassten Transport, wenn Sie zur Behandlung ins Krankenhaus müssen.
- Dauerinvalidität von mehr als 5%
- Finanzielle Unterstützung für Ihre Angehörigen, wenn Sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall sterben.
Nicht versichert:
- Unfälle während Ihres Berufslebens
- Unfälle, die Sie vorsätzlich oder durch einen schweren Fehler verursachen.
- Unfälle, die sich ereignen, wenn Sie an Geschwindigkeits-, Gleichmäßigkeits- oder Geschicklichkeitswettbewerben teilnehmen oder dafür trainieren
- Unfälle, die Sie unter dem Einfluss von Alkohol (ab 1,5 Promille) oder anderen Substanzen verursacht haben
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Pannenhilfe und Personenbeistand
Mit der Zusatzversicherung Pannenhilfe und Personenbeistand erhalten Sie Hilfe, wenn Sie eine Panne oder einen Unfall haben, im In- und Ausland.
Was versichert ist
VAB-Pannenhilfe
- Sieben Tage die Woche rund um die Uhr bei Ihnen zu Hause oder unterwegs in Belgien und Luxemburg.
- Reparatur an Ort und Stelle oder Abschleppen zur am besten geeigneten Kfz-Werkstatt
- Heimtransport versicherter Personen.
Erweiterter Fahrzeugbeistand
Beistand bei Unfall, Diebstahl oder Autopanne, auch im Ausland.
- Rückkehr der versicherten Personen nach Hause
- Rückgabe Ihres gestohlenen Fahrzeugs, wenn es wiedergefunden wird,
- Pannenhilfe oder Abschleppen zur am besten geeigneten Kfz-Werkstatt.
Weltweiter Personenbeistand
- Beistand auf Reisen bei Krankheit oder Unfällen mit Deckung der Heilkosten bis zu 250 000 Euro.
- Beistand bei anderen Unannehmlichkeiten, wie der Zusendung von Kleidung und persönlichen Reiseutensilien bei Diebstahl Ihres Gepäcks.
Ersatzauto nach Unfall, Diebstahl oder Panne (optional)
- Nach einem Unfall erstatten wir die Kosten für die medizinische Versorgung und andere Ausgaben, z. B. für einen angepassten Transport, wenn Sie zur Behandlung ins Krankenhaus müssen.
- Dauerinvalidität von mehr als 5%
- Finanzielle Unterstützung für Ihre Angehörigen, wenn Sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall sterben.
Nicht versichert:
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
- Die KBC bezahlt keine Reparaturen, nur die Abschleppkosten und die Kosten für das Zuschicken von Ersatzteilen.
- Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, wenn Sie die verordnete Behandlung nicht befolgt haben
- Bezahlte oder gewinnbringende Sportausübung, einschließlich Trainings
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Rechtsschutzversicherung
Mit der ergänzenden Rechtsschutzversicherung können Sie auf juristischen Beistand zählen, damit Sie auf dem Rechtsweg oder durch eine gütliche Einigung Schadenersatz erhalten können.
Was versichert ist
- Streitigkeiten aus Verträgen: Schaden bei An- oder Verkauf, Wartung oder Reparatur Ihres Autos
- Verwaltungstechnische Streitigkeiten: beispielsweise bei Problemen mit dem Führerscheinentzug, der Verkehrssteuer oder technischen Kontrolle Ihres Fahrzeugs.
- Strafrechtliche Verteidigung, wenn Sie eines Verkehrsvergehens verdächtigt werden. Wenn Sie beispielsweise wegen überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbeachten der roten Ampel, Alkoholmissbrauch usw. vorgeladen werden.
Nicht versichert:
- Bußgelder und gütliche Vergleiche
- Streitigkeiten wegen
- der entgeltlichen Personen- und Güterbeförderung
- der Teilnahme an Geschwindigkeits- und Gleichmäßigkeitsrennen
- Mieten und Vermieten Ihres Fahrzeugs
- vorsätzlicher Straftaten
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Wissenswertes
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Allgefahren-Kaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung, den KBC-VAB-Beistand, die Unfallversicherung für den Fahrer.
Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass Sie sie spätestens zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen.Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie die Police zudem jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.
Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38.
Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
Sie behalten jedoch jederzeit das Recht, gerichtliche Schritte zu ergreifen.Für ein Angebot für die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen besuchen Sie bitte unsere Website oder kontaktieren Sie Ihren Versicherungsexperten bei der KBC.
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG - Professor Roger Van Overstraetenplein 2 - 3000 Leuven - Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe.