
Feuerversicherung Eigentümer
- Berechnen Sie nun Ihren Preis
- Schließen Sie Ihre Feuerversicherung gleich online ab
- Schaden melden Sie mit unserer App oder bei Ihrem Versicherungsagenten
- Wir regeln die Reparatur für Sie von A bis Z
Eine KBC-Wohnungspolice
Was ist alles versichert? Und was nicht?
Die Feuerversicherung ist eine notwendige Versicherung, die mehr als nur den durch Feuer verursachten Schaden deckt. Bei der KBC können Sie eine Feuerversicherung wählen, die Ihr Haus, Ihren Hausrat oder beides deckt (empfohlen).
Wichtig
Die obige Liste ist nicht erschöpfend. Eine vollständige Übersicht darüber, was versichert ist und was nicht, finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unten.
Wählen Sie die Feuerversicherung, die zu Ihnen passt
Ermitteln Sie im Handumdrehen den Preis für Ihre Feuerversicherung. Der Preis ist immer all-in, ohne versteckte Kosten. Ob Sie Eigentümer, Mieter oder Vermieter sind, Sie können Ihre maßgeschneiderte Versicherung sofort abschließen.
Persönlicher Kontakt oder Beratung nötig?
Unsere Experten sind immer für Sie da.
Einfacher Wechsel zur Feuerversicherung bei der KBC
Bei der KBC machen wir es Ihnen leicht. Wenn Sie eine neue Police online abschließen, erscheint sofort ein sehr einfaches Kündigungsformular. Alles, was Sie tun müssen, ist, es auszufüllen und an uns zurückzuschicken. Wir kümmern uns um den Rest. Sie brauchen also kein Einschreiben mehr an Ihren alten Versicherer zu schicken.
Haben Sie weitere Fragen zur Feuerversicherung? Entdecken Sie weitere häufig gestellte Fragen zur Feuerversicherung.
Haben Sie Fragen?
Als Eigentümer sind Sie nicht verpflichtet, eine Feuerversicherung abzuschließen, aber es wird dringend empfohlen. Tatsächlich ist es immer eine gute Idee, sich gegen die finanziellen Folgen von Schaden an Haus und Hausrat zu versichern. Die allermeisten Eigentümer in Belgien haben eine solche Versicherung, was sie zur beliebtesten Schadensversicherung macht.
Ihre Solarmodule, Ihre Ladestation und Ihre Hausbatterie sind automatisch in Ihrer KBC-Feuerversicherung versichert. Wenn Sie sie installiert haben, brauchen Sie sie also nicht extra Ihrem Versicherungsexperten zu melden.
Die Feuerversicherung ist unter verschiedenen Namen bekannt, was ziemlich verwirrend sein kann. Eigentlich bedeuten Wohnungsversicherung, Wohnungspolice, Feuerversicherung und Feuerpolice dasselbe. Denn die Feuerversicherung deckt mehr als nur den durch Feuer verursachten Schaden. Aus diesem Grund ziehen es manche vor, den allgemeinen Namen „Wohnungsversicherung“ oder „Wohnungspolice“ zu verwenden.
Was Ihre Feuerversicherung deckt, entscheiden Sie. Wir empfehlen immer, sowohl Ihr Haus als auch Ihren Hausrat zu versichern, damit Sie den vollen Standardschutz genießen, aber Sie können sich auch dafür entscheiden, nur eines von beiden zu versichern. Wenn Ihre Feuerversicherung nur Ihren Hausrat versichert, wird sie manchmal auch als Hausratversicherung bezeichnet.

Für einen optimalen Schutz können Sie den Inhalt Ihrer Wohnung gegen Diebstahl und Diebstahlversuch versichern.
Versichert
- Diebstahl und Diebstahlversuch von u. a. Ihrem Hausrat (Möbel, Kleidung, Fahrrad, Schmuck, Fernseher usw.), Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, Haustieren usw. in Ihrer Wohnung oder im Freien
- Diebstahl und Diebstahlversuch mit Gewalt, Bedrohung oder Einbruch im Urlaub oder unterwegs
Nicht versichert
- Diebstahl und Diebstahlversuch von oder aus einem Fahrzeug, das sich am einem anderen Ort (nicht in einer abgeschlossenen Privatgarage) oder auf dem öffentlichen Weg befindet
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Wir versichern den Schaden an Ihrem Garten.
Unter „Garten“ verstehen wir:
- Rasenflächen
- Bäume, Sträucher, Hecken und alle Anpflanzungen im Freiland oder in Töpfen
- Teiche und Springbrunnen sowie Fische
- Gartenmöbel und andere bewegliche Sachen, die Ihren Garten verschönern
Versichert sind
- Feuer, Sturm, Hagel, Naturkatastrophen
- Anprall
- Ausgerissenes Vieh oder andere Haustiere
- Sprühschaden, den Sie nicht selbst verursacht haben
- Vandalismus und Diebstahl
Nicht versichert
- Schaden vorübergehender Art (Bäume oder Sträucher, die sich von selbst erholen).
- Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung des Gartens durch Sie oder Ihre Angehörigen
Diebstahl und Vergütung von Pflanzen
Diebstahl oder versuchter Diebstahl ist nur versichert, wenn Ihr Garten zu Ihrem Hauptwohnsitz gehört.
Wenn nötig, werden beschädigte Bäume, Sträucher oder andere Bepflanzungen durch junge, gleichartige Pflanzen ersetzt.
Den Wertverlust aufgrund des Altersunterschieds gegenüber den jungen gleichartigen Pflanzen vergüten wir ebenfalls mit bis zu 1000 Euro pro Bepflanzung.
Die Entschädigungsgrenze pro Schadensfall beträgt 60 000 Euro.

Wir versichern den Schaden an Ihrem Schwimmbad und dessen Zubehör.
Versichert sind
- Ihr Freibad oder Schwimmteich und sogar das Wasser
- Jacuzzi
- Schwimmbadpumpen, Wasserhähne, Wärmepumpen, Filter, Sonnenkollektoren und Gegenstromanlage
- Beleuchtung, Verkleidung, Rollläden, Abdeckplanen und Überdachung
- Terrasse und Duschanlage bei Ihrem Schwimmbad
Alles, was zu Ihrem Schwimmbad gehört, ist zum kompletten Wert versichert, auch bei Diebstahl. Das heißt, dass wir Sie für jeden Schaden zur Gänze entschädigen.
Die Schwimmbäder müssen in der Parzelle, die zu Ihrem Haus gehört, eingegraben sein. Ein aufgebautes Schwimmbad versichern wir nur, wenn es aus Hartmaterialien besteht.
Nicht versichert
Schaden
- an Ihren Sachen, der durch den Gebrauch entsteht
- durch Reinigung, Bearbeitung oder Reparatur
- der unter die Garantie oder einen Wartungsvertrag fällt
- durch Korrosion, Verschleiß, Verfärbung, Verschmutzung und anderer allmählich auftretender Schaden infolge der Einwirkung langsam wirkender Einflüsse
- durch Absplitterungen, Kratzer, Dellen oder Flecken

Sie heizen Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit Heizöl? Dann sind Sie selbst für die regelmäßige Kontrolle des Tanks und für die Bodensanierung nach einer Verschmutzung verantwortlich.
Mehr als 3% der Tanks weisen früher oder später ein Leck auf, oft durch Rost. Aber auch beim Füllen kann es zu einer Verschmutzung kommen. Auch dann gehen die Kosten für die Bodensanierung, also die Räumung der verschmutzten Erde, auf Ihre Kosten.
Nur Heizöltanks, die jünger als 40 Jahre sind und ein Fassungsvermögen von höchstens 20 000 Litern haben, kommen in Betracht.
Die Entschädigungsgrenze pro Schadensfall beträgt 60 000 Euro.
Versichert sind
Wir versichern sowohl das Risiko als auch die praktische Organisation der verpflichtenden Bodensanierung.
Wir schicken einen Sachverständigen:
- der die Art und die Schwere der Verschmutzung feststellt.
- der alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um die Folgen zu begrenzen.
- der Sie über die gesetzlichen Verfahren bei einer Bodenverschmutzung informiert.
- der Ihnen bei den Formalitäten behilflich ist.
Wir lassen die notwendigen Sanierungsarbeiten ausführen, wenn die Verschmutzung so stark ist, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, den Boden zu sanieren.
Nicht versichert
- Eine Verschmutzung, die bei Abschluss dieser Versicherung bereits vorlag.
- Kosten, die die öffentliche Hand oder eine andere Instanz für die Sanierung van verunreinigten Böden bezahlt.
- Die mögliche Wertminderung des sanierten Bodens
- Verschmutzung durch Naturkatastrophen
Diese befristete Versicherung schützt Sie, wenn Sie ein Haus bauen oder umbauen.
Versichert
- Diebstahl oder Beschädigung der versicherten Sachen auf der Baustelle
- Unfall während der Arbeiten
- Ausfall des Unternehmers oder Architekten wegen Konkurs oder aus anderen Gründen
Nicht versichert
- Arbeiten mit Auswirkungen auf die Stabilität und tragende Struktur des Bauwerks. Dachdeckerarbeiten mit offener Flamme, es sei denn, sie werden von einem Bauunternehmer oder Fachmann ausgeführt, der diese Arbeiten professionell durchführt.
- Schaden an Gebäulichkeiten oder Teilen davon, die für den Abbruch oder den Ersatz bestimmt sind
- Unfälle, für die das belgische Gesetz über die Arbeitsunfälle oder ein gleichartiges ausländisches Gesetz anwendbar ist.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Sie können diese Versicherung um nachstehende Versicherungen ergänzen:
- Ihre Haftpflicht für Schaden, der Dritten während des Baus oder Umbaus entsteht
- Ihre Versicherungsverpflichtungen im Rahmen des Lastenhefts.
Bitte wenden Sie sich an unseren Versicherungsexperten, wenn Sie diese Versicherung abschließen möchten.
Mit unserem praktischen Simulator können Sie den Preis Ihrer Feuerversicherung mit wenigen Klicks berechnen. Der Preis ist immer all-in, ohne versteckte Kosten.
Sie können Ihre Versicherung sofort online abschließen, ohne in die KBC-Filiale gehen zu müssen. Auch wenn Sie noch nicht Kunde sind. Dann sind Sie bereits ab dem nächsten Tag versichert. Sie brauchen Ihre Versicherung nicht sofort? Sie können auch ein anderes Startdatum wählen.
Möchten Sie Ihre Prämie pro Jahr bezahlen, oder finden Sie es besser, monatlich ohne Aufpreis zu zahlen? Das können Sie auch selbst wählen.
Haben Sie Schäden an Ihrem Haus, die versichert sind? Dann brauchen Sie nicht selbst Ihre Werkzeuge herauszuholen oder einen Handwerker einzuschalten.
Der Service, bei dem die KBC sich um die Reparatur kümmert, ist in Ihrer Feuerversicherung enthalten. Wir suchen eine Werkstatt in Ihrer Nähe, die den Schaden beheben kann, organisieren die Arbeiten, wann es Ihnen passt und bezahlen die Rechnung selbst.
So müssen Sie nichts anzahlen, und Sie können Ihr Haus ruhigen Gewissens von einem Fachmann reparieren lassen. Kennen Sie einen Spezialisten oder wollen Sie den Schaden selbst beheben? In diesem Fall können Sie sich auch für eine Entschädigung entscheiden.
Sind Sie Eigentümer oder Mieter einer Zweitwohnung? Dann können Sie sich für eine auf diese Zweitwohnung zugeschnittene Feuerversicherung entscheiden.
> Entdecken Sie die Feuerversicherung Eigentümer Zweitwohnung
> Entdecken Sie die Feuerversicherung Mieter Zweitwohnung
Maßgeschneiderte Feuerversicherung für Eigentümer
Lesen Sie unbedingt das Informationsdokument, bevor Sie eine Feuerversicherung abschließen.
Nachstehend finden Sie weitere wichtige Dokumente:
Wissenswert
Die KBC-Wohnungspolice ist eine Sachschadenversicherung:
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen können oder wenn Sie Ihre Police digital abgeschlossen haben, können Sie sich auch an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, wenden. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben auch dann weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Für ein Angebot für die KBC-Wohnungspolice besuchen Sie bitte unsere Website oder kontaktieren Sie Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Wohnungspolice ist ein Produkt der KBC Versicherungen AG - Professor Roger Van Overstraetenplein 2 - 3000 Leuven - Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563 - RJP Leuven - IBAN BE43 7300 0420 0601 - BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.