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Wie kann ich als Wohnungseigentümer energieeffiziente Investitionen tätigen?

Als Wohnungseigentümer können Sie nicht einfach energieeffiziente Investitionen tätigen. In vielen Fällen benötigen Sie sogar die Genehmigung der Miteigentümervereinigung. Dies hängt auch davon ab, in welchem Teil des Gebäudes die Arbeiten stattfinden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorschriften genau gelten und was Sie darüber wissen müssen.

Arbeiten in oder an privaten Teilen eines Appartementgebäudes können im Prinzip ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer durchgeführt werden. Es ist jedoch immer besser, sie darüber zu informieren. Denn so sind sie nicht überrascht und können möglicherweise ihr Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen zeigen. Außerdem müssen Sie immer die Bestimmungen der Miteigentumsordnung und/oder der Basisurkunde beachten. Sie benötigen eine Genehmigung für Arbeiten, die die gemeinschaftlichen Teile betreffen, die die Rechte anderer Miteigentümer verletzen könnten oder die sich auf die Ästhetik oder die Harmonie des Gebäudes auswirken könnten.

Wenn Sie eine Genehmigung benötigen, spielt es keine Rolle, dass Sie die Arbeiten selbst bezahlen, dass sie mit Ihrer Wohneinheit in Verbindung stehen oder dass nur Sie diesen Teil des Gebäudes nutzen. Wenn Sie keine Genehmigung beantragen, hat die Miteigentümervereinigung das Recht, von Ihnen zu verlangen, dass Sie alles auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Darüber hinaus können auch die anderen Eigentümer Schadensersatz von Ihnen verlangen.

Welche Teile gemeinschaftlich sind, kann in der Miteigentumsordnung oder in der Basisurkunde des Appartementgebäudes nachgelesen werden. Sie können diese Unterlagen bei Ihrem Verwalter anfordern. Wenn keine eindeutige Definition vorliegt oder es Widersprüche in der Ordnung oder in der Basisurkunde gibt, gelten die Teile, die zur Nutzung durch alle oder einige Miteigentümer bestimmt sind, als gemeinschaftlich.

Wenn Sie genehmigungspflichtige Arbeiten durchführen wollen, bitten Sie den Verwalter schriftlich, dies auf die Tagesordnung der Generalversammlung der Miteigentümervereinigung zu setzen. Auf dieser Versammlung wird entschieden, ob Sie die Arbeiten auf eigene Rechnung durchführen dürfen oder ob die Miteigentümervereinigung eine kollektive Lösung erarbeiten wird oder nicht.

Sie tun gut daran, eine gemeinsame Investition vorzuschlagen. Ein kollektiver Ansatz bringt oft finanzielle Größenvorteile mit sich. So kann das einheitliche Erscheinungsbild des Gebäudes verbessert werden. Und es werden künftige heikle Fragen vorweggenommen, wie: „Was passiert, wenn eine Person das Recht erhält, auf dem Dach Solarmodule zu installieren, und später jemand anderes ebenfalls in Solarmodule investieren möchte?

Wenn die Miteigentümervereinigung die Investition genehmigt, ist in bestimmten Fällen eine Baugenehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich, und die einschlägigen Bestimmungen der Miteigentumsordnung und/oder der Basisurkunde müssen eingehalten werden. Wenn Sie Arbeiten auf eigene Rechnung durchführen lassen, haften Sie für Schäden, die von Handwerkern an den gemeinsamen Teilen verursacht werden.

Bei großen kollektiven Investitionen ist es am besten, wenn die Miteigentümervereinigung einen Architekten oder Sachverständigen beauftragt. Er kann dann die ordnungsgemäße und effiziente Planung und Ausführung der Arbeiten überwachen.

Die Miteigentümervereinigung kann Ihren Antrag auch ablehnen und/oder beschließen, keine kollektive Investition zu tätigen. Sie kann dies jedoch nur tun, wenn sie einen triftigen Grund dafür hat. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich an den Friedensrichter wenden. Aber das wird Ihrer Beziehung zu den Miteigentümern nicht gerade zuträglich sein.

Dieser Artikel wurde am 08-10-2023 veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben alle Informationen, die Sie hier einsehen oder erhalten, einen unverbindlichen und rein informatorischen Wert. Die Informationen gelten nur für Flandern.

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