Wie kann ich die anderen Miteigentümer davon überzeugen, gemeinsam in die Energieeffizienz zu investieren?
Als Wohnungseigentümer benötigen Sie die Zustimmung der Miteigentümervereinigung, wenn Sie energieeffiziente Investitionen tätigen wollen, die die gemeinschaftlichen Teile betreffen, die Rechte anderer Miteigentümer verletzen oder die Ästhetik oder Harmonie des Gebäudes beeinträchtigen könnten. Dabei tun Sie gut daran, eine gemeinsame Investition vorzuschlagen. Dies ist oft finanziell vorteilhafter, kommt dem einheitlichen Erscheinungsbild des Gebäudes zugute und beugt künftigen Schwierigkeiten vor. Es ist jedoch nicht selbstverständlich, die anderen Miteigentümer für ein kollektives Konzept zu begeistern. Dennoch gibt es Möglichkeiten, Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.
Oft werden Pläne für kollektive Investitionen in die Energieeffizienz nicht genehmigt, weil nicht jeder Eigentümer den Bedarf sieht, über die gleiche Kapitalkraft verfügt oder die gleichen Wünsche hat. In sehr vielen Fällen stimmen auch die Interessen der Miteigentümer nicht überein. Die Vermieter wollen ihre Mieteinnahmen maximieren und müssen nicht für die Energiekosten aufkommen. Andere wollen mittelfristig umziehen oder schrecken vor der langen Amortisationszeit zurück.
Um alle Beteiligten auf eine Seite zu bringen, gibt es jedoch einige Tipps, die Sie beachten können. Bevor Sie also dem Verwalter Ihren Vorschlag unterbreiten, sollten Sie die Meinung Ihrer Nachbarn einholen. So können Sie sich ihre Bedenken im Vorfeld anhören und sie in einen Vorschlag einbeziehen. Holen Sie vorab einige Kostenvoranschläge ein und fügen Sie diese der Bekanntmachung bei. Dadurch hat die Generalversammlung der Miteigentümervereinigung alle Informationen für eine sachliche Diskussion.
Je mehr Informationen Sie der Generalversammlung zur Verfügung stellen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Vorschlag angenommen wird. Es ist am besten, diese Informationen so einfach wie möglich zu halten. Versuchen Sie auch, sich mehrere Szenarien vorzustellen. So können die Miteigentümer zwischen weitreichenden und weniger weitreichenden Eingriffen wählen. Sie können auch vorschlagen, dass die Investition zusammen mit größeren geplanten Wartungsarbeiten durchgeführt wird. Oder die Investition wird in kleine, zu verkraftende Teile aufgeteilt und umgesetzt.
Eigentümer können überzeugt werden, indem man sie darauf hinweist, dass man für eine energetisch sanierte Wohnung eine höhere Miete verlangen kann und dass die Behörden derzeit keine oder nur teilweise Mieterhöhungen für die energieintensivsten Mietobjekte erlauben.
Bei großen kollektiven Investitionen ist es am besten, wenn die Miteigentümervereinigung einen Architekten oder Sachverständigen beauftragt. Er kann dann die ordnungsgemäße und effiziente Planung und Ausführung der Arbeiten überwachen.
Dieser Artikel wurde am 05-10-2023 veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben alle Informationen, die Sie hier einsehen oder erhalten, einen unverbindlichen und rein informatorischen Wert. Die Informationen gelten nur für Flandern.