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Kann ich als Wohnungseigentümer Solarmodule installieren?

Solarmodule können auch auf Dächern von Appartementgebäuden installiert werden. Bei vielen dieser Gebäude ist dies jedoch noch nicht der Fall. Dieses Potenzial zu nutzen, wäre gut für das Klima. Aber auch in finanzieller Hinsicht ist dies für die Bewohner von Appartementgebäuden interessant. Als Wohnungseigentümer benötigen Sie jedoch die Genehmigung der Miteigentümervereinigung, wenn Sie Solarmodule auf dem Dach Ihres Gebäudes installieren möchten.

Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die die gemeinsamen Teile eines Appartementgebäudes betreffen, benötigen Sie die Genehmigung der Miteigentümervereinigung. Dies gilt auch für die Installation von Solarmodulen auf dem Dach. Das Dach und die Dacheindeckung sind in der Regel Teil der gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie in der Basisurkunde des Gebäudes nachlesen.

Wenn das Dach und die Dacheindeckung gemeinschaftlich sind, haben Sie folgende Möglichkeiten.

  • Sie bitten die Miteigentümervereinigung um die Genehmigung, auf eigene Initiative und auf eigene Kosten Solarmodule auf dem Dach zu installieren. Diese Genehmigung kann in Form eines ausschließlichen Nutzungs- oder Verwertungsrechts, eines Erbbaurechts oder eines Mietvertrags erteilt werden. Für die Gewährung eines solchen Rechts müssen Sie eine Gebühr zahlen. Sie können die erzeugte Energie selbst nutzen und/oder an das Stromnetz oder andere Personen verkaufen.
  • Sie schlagen der Miteigentümervereinigung vor, auf Initiative und Kosten der Vereinigung in Solarmodule zu investieren. Die Miteigentümervereinigung kann dann die erzeugte Energie für die Versorgung der gemeinschaftlichen Gebäudeteile nutzen und/oder ins Netz einspeisen. Darüber hinaus kann sich die Vereinigung für ein System der Energieteilens entscheiden. In diesem Fall kann die erzeugte Energie auch an die Miteigentümer zur privaten Nutzung verteilt werden.

Die zweite Option ist vorzuziehen. Kollektive Investitionen sind oft finanziell vorteilhafter, sie kommen dem einheitlichen Erscheinungsbild des Gebäudes zugute und nehmen künftige heikle Fragen vorweg, wie: „Was passiert, wenn eine Person das Recht erhält, auf dem Dach Solarmodule zu installieren, und später jemand anderes ebenfalls in Solarmodule investieren möchte?“.

Dieser Artikel wurde am 03-10-2023 veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben alle Informationen, die Sie hier einsehen oder erhalten, einen unverbindlichen und rein informatorischen Wert. Die Informationen gelten nur für Flandern.

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