Befreiung Quellensteuer Dividenden

Befreiung Quellensteuer Dividenden

Bedingungen

Anleger, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können ab dem Einkommensjahr 2018 die von ihnen auf Dividenden gezahlte Quellensteuer von den Steuerbehörden zurückfordern. Im Folgenden erhalten Sie weitere Einzelheiten zu diesen Bedingungen.

Dieser Steuervorteil gilt nur für natürliche Personen (Gebietsansässige oder Gebietsfremde) und nicht für juristische Personen. Die Befreiung gilt pro Steuerpflichtigen. Diesen Steuervorteil kann jeder Partner eines Ehepaares erhalten (sog. "Freistellungskorb").

Sowohl Dividenden auf belgische als auch auf ausländische Aktien kommen in Betracht. Unter "Dividenden" verstehen sich hier alle von einer Gesellschaft gewährten Vorteile in Form von Aktien oder Genussscheinen, wie auch immer benannt, aus welchem Grund und mit welchen Mitteln auch immer erworben". Nicht alle Dividenden kommen in Betracht. Das Gesetz hat die Folgendes ausdrücklich ausgeschlossen:

  • Dividenden, die durch (die Intervention von) juristische Konstruktionen (dies sind Unternehmen, die der "Kaymansteuer" unterliegen) ausgeschüttet werden
  • Dividenden von Organismen für gemeinsame Anlagen ("Fonds") oder über Investmentfonds ausgeschüttet werden
  • Dividenden aus Sonderausschüttungen (z. B. Fusionstransaktionen, Ausschüttung des Kapitals der Gesellschaft oder Aktienrückkauf)
  • neu qualifizierte Zinsen (Zinsen, die eine Gesellschaft ihrem Gesellschafter/Verwalter gewährt und die bestimmte Grenzen überschreiten)

Die bisherige QSt.-Befreiung von Dividenden anerkannter Genossenschaften oder Gesellschaften mit Sozialzweck wurde abgeschafft und in den neuen Befreiungskorb integriert. Damit unterliegen Dividenden anerkannter Genossenschaften (wie Cera oder BRS) nun auch der Quellensteuer.

Darüber hinaus betrifft es nur Dividenden, die für das Jahr 2019 gewährt oder gezahlt wurden.

Für das Einkommensjahr 2023 (Steuerjahr 2024) können Sie maximal 240 Euro an Quellensteuer zurückfordern. Dies entspricht 800 Euro an Dividenden (wenn sie dem QSt.-Satz von 30% unterliegen). 

Wenn Sie Dividenden erhalten haben, für die unterschiedliche Quellensteuersätze gelten, können Sie wählen, für welche Dividenden Sie diese Befreiung wünschen.

Da die Befreiung nicht an der Quelle erfolgt, müssen Sie bei der Einlösung der Dividende grundsätzlich immer Quellensteuer zahlen. Sie können die einbehaltene Quellensteuer zurückfordern, indem Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die einbehaltene Quellensteuer wird von den von Ihnen zu zahlenden Steuern abgezogen. Wenn Sie keine Einkommensteuer zahlen, wird der einbehaltene Betrag zurückerstattet.

Konkret müssen Sie die einbehaltene Quellensteuer unter den Codes 1437 und 2437 der Einkommenssteuererklärung für die Einkünfte des Jahres 2021 angeben. Den Betrag der erhaltenen Dividende müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Gebietsfremde können die einbehaltene Quellensteuer über die Steuererklärung für Gebietsfremde geltend machen.

Gelten Sie als Gebietsfremder und brauchen keine Steuererklärung abzugeben? In diesem Fall können Sie einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung an den „Generalberater des Zentrums Ausland“ richten.

  • In diesem Antrag geben Sie die Daten ein, mit denen die Verwaltung Sie identifizieren und mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.
  • Sie müssen auch eine Bescheinigung über den Status des Nicht-Gebietsansässigen einreichen.
  • Darüber hinaus müssen Sie Belege dafür beifügen, dass Sie berechtigt sind, die Rückerstattung der Quellensteuer zu verlangen (siehe die Belege in der nächsten Frage).

Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres einreichen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem Sie die Dividenden erhalten haben. Achtung, Ihr Antrag gilt nur für die Quellensteuer, die Sie nach den vertraglich festgelegten Ermäßigungen tatsächlich zahlen müssen.

Wenn die vertraglich festgelegten Ermäßigungen nicht oder nicht vollständig angewandt wurden, müssen Sie hiergegen Widerspruch einlegen.

Der Königliche Erlass vom 28. April 2019 besagt, dass Sie die Dokumente zur Verfügung der Verwaltung halten müssen, aus denen hervorgeht:

  • welche Gesellschaft die Dividende ausgeschüttet hat.
  • welches der Bruttobetrag der Dividenden ist, für die eine Befreiung beantragt wird.
  • welches das Ursprungsland der Dividenden ist sowie der Betrag der ausländischen Steuer (für Dividenden ausländischer Herkunft für Gebietsansässige).
  • welcher Quellensteuersatz angewandt wurde.
  • wie viel Quellensteuer einbehalten wurde.
  • an welchem Datum die Dividende von der Gesellschaft gezahlt oder gewährt wurde (für Dividenden belgischer Herkunft).
  • dass die Dividende tatsächlich eingenommen wurde und an welchem Datum.

Sie brauchen die Dokumente nicht der Erklärung beizufügen, aber Sie müssen sie bei einer möglichen Kontrolle vorlegen können.

Dabei muss das eheliche Güterrecht berücksichtigt werden. Wenn Sie als Ehepaar gemeinsam besteuert werden, müssen Sie die Einkünfte aus Ihrem Kapital und beweglichen Vermögen wie folgt deklarieren:      

Einkünfte, die Teil der vermögensrechtlichen Eigenmittel eines Ehepartners sind, müssen vollständig auf den Namen des betreffenden Ehepartners deklariert werden;      

  • Alle anderen Einkünfte müssen zur Hälfte auf den Namen der jeweiligen Ehepartner angegeben werden.
  • Das gleiche Prinzip gilt für den Quellensteuerabzug.

Auf welches Konto die Dividende überwiesen wurde (ein Konto auf den Namen der beiden Ehepartner oder ein Konto auf den Namen nur eines Ehepartners), ist irrelevant.

Von minderjährigen Kindern erworbene Kapitalerträge werden dem Einkommen ihrer Eltern zugerechnet. Minderjährige haben daher keinen Anspruch auf diesen Steuervorteil. Wenn Minderjährige Dividenden erhalten haben, muss die auf sie einbehaltene Quellensteuer in der Einkommensteuererklärung der Eltern zurückgefordert werden.

Wenn Sie Dividenden auf ausländische Aktien direkt im Ausland beziehen, ist die Quellensteuer noch nicht an der Quelle abgezogen worden. Sie müssen daher diesen Kapitalertrag in Ihre Erklärung aufnehmen. Daher müssen Sie darauf Einkommensteuer zum gleichen Satz wie bei der Quellensteuer zahlen.

Auch diese Dividenden müssen nicht mehr in der jährlichen Erklärung deklariert werden. Bitte beachten Sie: Nur die erste Tranche von 800 Euro ist von der Steuer befreit. Erhalten Sie im Ausland einen höheren Betrag oder Dividenden, die nicht für diesen neuen Freistellungskorb in Frage kommen? Dann müssen Sie sie natürlich angeben.

Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt gehört das bloße Eigentum an den Aktien grundsätzlich den Kindern und das Nießbrauchrecht den Eltern. Der Nießbraucher erhält grundsätzlich die Dividenden und muss daher die Quellensteuer zahlen. In diesem Fall nimmt der Nießbraucher die Dividenden in seinen Freistellungskorb auf.

Eine Dividendenzahlung muss nicht unbedingt in bar erfolgen. Es handelt sich dann um eine Dividende "in Sachwerten". Diese Dividenden unterliegen ebenfalls den gleichen Bedingungen; sie kommen daher für den Freistellungskorb in Frage.

Bei Ungeteiltheiten (z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer durch Schenkung oder Erbschaft geschaffenen Ungeteiltheit) wird die Quellensteuer auf Dividenden grundsätzlich an der Quelle gezahlt. Die Gesellschafter einer Ungeteiltheit können die einbehaltene Quellensteuer - jeweils ihrem Teil entsprechend - zurückfordern. Mehr dazu erfahren Sie in den oben erläuterten Bedingungen. Das Teilrecht jedes Mitglieds ist in der Satzung der Gesellschaft, einer Schenkungsurkunde oder einer Erbfallanmeldung angegeben.

Konkret müssen Sie die einbehaltene Quellensteuer unter den Codes 1437 und 2437 der Einkommenssteuererklärung für die Einkünfte des Jahres 2021 angeben. Den Betrag der erhaltenen Dividende müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Sie erhalten dann eine separate Bescheinigung.

Vergessen Sie nicht, sie in Ihre Berechnung aufzunehmen. Sie können Dividenden addieren, bis Ihr Freistellungskorb von 800 Euro pro Person gefüllt ist.

Dividendinformationen der KBC und für Ihr Bolero-Konto

Für das Steuerjahr 2024 (erhaltene Dividenden für 2023) bekommen Sie von der KBC und Bolero keine persönliche Übersicht.

Die Dividendeninformationen der KBC Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, in KBC Touch und in KBC Mobile.

Auf Ihren Kontoauszügen

Die Dividendeninformationen finden Sie im Anhang zur Dividendenabrechnung.

In KBC Touch

Wählen Sie das Konto, auf das die Dividende gezahlt wurde. Suchen Sie unter "Suchen und Bericht herunterladen" nach dem Stichwort "Dividende". Schauen Sie sich nur die Abrechnungen vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 an. Wenn Sie eine Abrechnung auswählen, finden Sie die Dividendeninformationen im Anhang.

In KBC Mobile

Wählen Sie das Konto, auf das die Dividende gezahlt wurde. Suchen Sie unter "Ausgeführte Transaktionen" nach dem Stichwort "Dividende". Schauen Sie sich nur die Abrechnungen vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 an. Wenn Sie eine Abrechnung auswählen, finden Sie die Dividendeninformationen im Anhang.

Dividendinformationen für Ihr Bolero-Konto

Die Dividendeninformationen für Ihr Bolero-Konto finden Sie auf der Bolero-Plattform.

Gehen Sie zum Menü "Konten" - "Transaktionsverlauf" und verwenden Sie das Stichwort "Dividende". Wählen Sie die Transaktionen vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 aus. Wenn Sie auf den Info-Button (i-Button) klicken, sehen Sie die Details und die Höhe der Quellensteuer.

Dividendinformationen für Ihr Bolero-Konto

Wichtiger Hinweis! Auf diese Weise finden Sie alle Dividenden zurück, können jedoch nicht für alle Dividenden die Quellensteuer zurückfordern. Mehr dazu erfahren Sie oben unter den häufig gestellten Fragen.