
Ein Unfall im Skiurlaub?
Reisebeistandsversicherung
Wussten Sie, dass ... es im Jahr 2019 allein in Österreich 40 000 Wintersportunfälle gab?
KFV - Österreichisches Kuratorium für Verkehrssicherheit
Auch wenn auf den Skipisten in den Wintermonaten meist großer Andrang herrscht, verletzen sich die meisten Skifahrer... selbst. Ein unglücklicher Sturz oder Zusammenstoß bedeutet nicht nur das Ende Ihres Skiurlaubs, sondern auch den Beginn einer langen Zeit mit hohen Heilkosten: Krankenhausaufenthalt, Rücktransport, erzwungener längerer Aufenthalt, Anreise von Familienangehörigen, Physiotherapie nach Ihrer Rückkehr ...
Mit der Reisebeistandsversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls beim Ski- oder Snowboardfahren versichert. Die durch Ihren Unfall verursachten Heilkosten werden von der KBC erstattet. So können Sie sich ganz Ihrer Genesung widmen.
Versichert
Eine Versicherung Personenbeistand deckt unter anderem Ihre Heilkosten im Ausland.
- Krankenhausaufenthalt, Rücktransport, unverschuldeter verlängerter
- Aufenthalt, Anreise von Familienangehörigen usw.
- Heilkosten im Ausland bis zu 500 000 Euro pro Person
- Die Versicherung Personenbeistand gilt weltweit
Nicht versichert
- Schwangerschaftskomplikationen nach dem sechsten Monat und Entbindungskosten
- Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, wenn Sie die verordnete Behandlung nicht befolgt haben
- Bezahlte oder gewinnbringende Sportausübung, einschließlich Trainings
- Teilnahme an extremen Outdoor-Aktivitäten, bei denen die Bedingungen oder der Schwierigkeitsgrad eine potenzielle Gefahr für das Leben darstellen (Basejumping, Heliskiing, Wracktauchen usw.)
Ihre Reisebeistandsversicherung in Kürze
- Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls auf oder neben der Piste
- Für Kunden und Nicht-Kunden
- Abschluss vollständig online oder bei Ihrem Versicherungsagenten
Familienpolice
Wussten Sie, dass ... ein Skiunfall im Schnitt 30 000 Euro kostet?
www.skiinformatie.nl
Einmal kurz nicht Acht gegeben, zu schnell gefahren oder einfach nur eine falsche Fahrbewegung. Ein Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer oder Snowboarder ist schnell passiert. Oft sind es nur ein paar blaue Flecken, aber manchmal sind die Folgen gravierender. Und wenn Sie den Unfall verschuldet haben, müssen Sie für die Heilkosten des Geschädigten aufkommen.
Das beinhaltet dann Krankenhausaufenthalt, Rücktransport und Rehabilitation oder sogar (dauerhafte) Invalidität. Also Kosten, die sehr hoch ausfallen können.
Über die Familienpolice sind Sie für Schaden versichert, den Sie oder Ihre Familienangehörigen anderen zufügen.
Die KBC zahlt dem Geschädigten kurz- und langfristig alle Entschädigungen.
Versichert
- Wurde jemand anderem Schaden zugefügt?
Wir entschädigen die Person, die Schaden erlitten hat. Auch Schäden, die Ihre Tiere anderen zufügen, sind versichert. - Haben Sie Schaden durch jemand anderen erlitten?
Wenn Sie die Privatrechtsschutzversicherung abschließen, helfen wir Ihnen, eine Entschädigung von der verantwortlichen Person zu erhalten. Kann diese Person nicht bezahlen? Dann ersetzen wir den Schaden bis zu 12.500 Euro. Bei Körperschaden wird dieser Betrag verdoppelt.
Nicht versichert
- Schaden, den Sie selbst oder jemand Ihrer Familie durch eigenes Verschulden erleiden.
- Schaden, der durch einen schweren Fehler eines Familienmitglieds, das 18 Jahre oder älter ist, verursacht wird (zum Beispiel Gewaltanwendung, Diebstahl, Vandalismus).
- Schaden, der von einem Familienmitglied im Alter ab 16 Jahren vorsätzlich verursacht wurde
- Schaden verursacht durch Reitpferde oder durch Tiere, die Sie in Belgien als Privatperson nicht halten dürfen.
- Bußgelder oder Beträge aufgrund außergerichtlicher Vergleiche
- Streitfälle als Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt.
Ihre Familienversicherung in Kürze
- Schutz im Falle der Schädigung anderer
- Abschluss vollständig online oder bei Ihrem Versicherungsagenten
- In Italien ist Snowboarden oder Skifahren nur auf den Pisten erlaubt!
Weitere Informationen zu Versicherungen für Ihren Skiurlaub
Gut zu wissen über Ihre Reiseversicherung
- Die versicherten Personen müssen in Belgien ansässig sein und hier ihren Hauptwohnsitz haben.
- Die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen können Sie nicht über die Website abschließen Die Versicherung Personenbeistand, die Reisegepäckversicherung, die Versicherung Reiseunfälle mit Zusatzschutz können Sie bis kurz vor Ihrer Abreise bequem online abschließen.
- Die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie mindestens einen Monat vor dem Abreisedatum abschließen.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Für ein Angebot der KBC-Police für Ihre Reisen verweisen wir auf unsere website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Police für Ihre Reisen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Ein Unternehmen der KBC Gruppe.
Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen
Gut zu wissen über Ihre Familienpolice
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Erzielen Sie keine Einigung, dann wenden Sie sich bitte an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Eine Prämienberechnung der KBC-Familienpolice können Sie unter www.kbc.be, in KBC Touch, in KBC Mobile oder bei Ihrem Versicherungsexperten erstellen.
Die KBC-Familienpolice ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.