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Mit Kate Coins können Sie mehr.

Sie können sie zum Einkaufen oder auswärts Essen verwenden oder um Reparaturen am Haus auszuführen oder die Börsenmaklergebühr zu bezahlen.

Was auch immer Sie damit machen wollen, eines ist sicher: Mit Kate Coins können Sie mehr.

Zu Ihren Kate Coins in KBC Mobile

Wie funktioniert das?

Schritt 1: Kate Coins verdienen

Sie verdienen Kate Coins überall, bei der KBC selbst, aber auch bei unseren Partnern. 

Schritt 2: Kate Coins verwenden

Sie entscheiden jetzt, wofür Sie Ihre Kate Coins
ausgeben möchten.

  • Sie können Ihre Kate Coins bei der KBC und bei unseren Partnern ausgeben. Hier sind sie immer mehr als 1 Euro wert.
  • Sie können sie für später aufheben. Das Angebot wechselt regelmäßig und es sind immer wieder neue tolle Angebote darunter. 
  • Haben Sie Ihre Kate Coins im Laufe des Jahres nicht verwendet? Dann werden sie automatisch in Euro auf Ihrem Konto zu 1 Euro pro Kate Coin umgewandelt, es sei denn, Sie geben an, dass Sie sie lieber behalten möchten.

 

 

Zu Ihren Kate Coins in KBC Mobile

Verwenden Sie Ihre Kate Coins, wählen Sie Ihren Vorteil

Zu Ihren Kate Coins in KBC Mobile

Diese Kate Coins können Sie jetzt verdienen

Zu Ihren Kate Coins in KBC Mobile


 

Wählen Sie „Auf Sie zugeschnitten“ für Kate Coins.

Das Vorteilsprogramm Kate Coin steht nur KBC-Kunden zur Verfügung, die sich für die kommerziellen Angebote „Auf Sie zugeschnitten“ in KBC Mobile entschieden haben und ein Girokonto bei der KBC haben.

 

  

Wo findet man Kate und den Kate Coin?

  • Sagen Sie Kate: „Meine Kate Coins zeigen“.
  • Kate zeigt Ihnen eine Übersicht über alle Ihre Möglichkeiten. Sie können nachlesen, was genau der Kate Coin ist, welches Ihr Guthaben ist, wie Sie Ihre Kate Coins erhalten und wie Sie sie verwenden können. 

  • Oder tippen Sie auf die Kachel ganz links in Ihrem KBC Mobile.

  

Weitere Informationen KBC-Beistand zu Hause

Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.

Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot von KBC-Beistand zu Hause können Sie sich an Ihrem Versicherungsexperten wenden oder KBC Mobile nutzen.
Der KBC-Beistand zu Hause ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (KE 4. Juli 1979, BS 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

Wann gewähren wir Beistand?

Wann gewähren wir unter anderem Beistand?

  • Ihr Strom fällt aus
  • Ihre Heizung oder Klimaanlage funktioniert nicht mehr und dadurch wird die Raumtemperatur unangenehm
  • Sie haben kein fließendes Wasser mehr in Ihrer Wohnung oder kein Warmwasser mehr in Ihrem Badezimmer
  • Ihre Sanitäranlagen sind verstopft und die Ursache dafür ist nicht ein voller Klärtank
  • Sie entdecken ein Wespen- oder Bienennest an oder in Ihrer Wohnung
  • Sie können Ihre Wohnung nicht mehr verlassen oder betreten, weil der Zugang versperrt oder blockiert ist, weil Ihre Schlüssel gestohlen wurden oder Sie sie verloren haben oder weil Sie sich selbst ausgesperrt haben
  • Ihre Wohnung ist nicht mehr wind- oder wasserdicht, beispielsweise weil Ihr Dach oder ein Fenster beschädigt ist

Wann gewähren wir unter anderem keinen Beistand?

  • Der Pannenhelfer kann zur vereinbarten Zeit durch Ihr Zutun nicht in Ihre Wohnung
  • Für das Problem, wofür Sie um Beistand ersuchen, sind Sie selbst verantwortlich, weil Sie einen bekannten Mangel nicht behoben haben oder nach einem früheren Einsatz keine definitive Reparatur ausgeführt haben
  • Das Problem ist die Folge eines vorsätzlichen Fehlers eines Bewohners oder von schlechter Instandhaltung oder Verfall Ihrer Wohnung
  • Das Vertriebsnetz unterbricht die Gas-, Strom- oder Wasserzufuhr oder schließt sie ab
  • Es gibt Schaden an Haushaltsgeräten, wie Kühlschrank, Backofen, Dunstabzugshaube, Herd oder mobiler Radiator
  • Eine integrierte Schaltung, ein elektronischer Kreislauf, ein Mikrochip, ein Mikroprozessor, Hardware, Software, ein Computer, Alarm- und Domotika-Anlagen, ein Telekommunikationsgerät oder ein ähnliches elektronisches System funktionieren nicht oder nicht richtig

Wissenswertes - KBC-Familienpolice

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • {{Kündigungsrecht}}
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
  • Sie haben jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Für eine Prämienberechnung der KBC-Familienpolice benutzen Sie bitte www.kbc.be, KBC Touch, KBC Mobile oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.

Die KBC-Familienpolice ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 - RJP Leuven - IBAN BE43 7300 0420 0601 - BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

Was ist versichert und was nicht?

Was versichert ist

  • Schaden, der anderen zugefügt wird
    Wir entschädigen die Person, die Schaden erlitten hat. Dies gilt unter anderem für:

    • Schaden den Ihre Tiere anderen zufügen
    • Schaden an anvertrauten Gütern
       
  • Haben Sie Schaden durch jemand anderen erlitten?
    Wenn Sie die Privatrechtsschutzversicherung abschließen, helfen wir Ihnen, eine Entschädigung von der verantwortlichen Person zu erhalten. Kann diese Person nicht bezahlen? Dann ersetzen wir den Schaden bis zu 12.500 Euro. Bei Körperschaden wird dieser Betrag verdoppelt.

Was nicht versichert ist

  • Schaden, den Sie selbst oder jemand Ihrer Familie durch eigenes Verschulden erleiden.
  • Schaden, der von einem Familienangehörigen, der 18 Jahre oder älter ist, durch schweren Fehler verursacht wird.
  • Schaden, der von einem Familienangehörigen, der 16 Jahre oder älter ist, vorsätzlich verursacht wird.
  • Schaden verursacht durch Reitpferde oder durch Tiere, die Sie in Belgien als Privatperson nicht halten dürfen.
  • Bußgelder oder Beträge aufgrund außergerichtlicher Vergleiche.
  • Streitfälle als Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt.

Entschädigungen und Franchise

  • Bei Körperschäden zahlen wir eine Entschädigung von bis zu 30 Millionen Euro pro Schadensfall. Sie zahlen keine Franchise.
  • Sachschäden sind bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro gedeckt, mit einer Entschädigungsgrenze von 15.000 Euro für Schäden an anvertrauten Gegenständen, und mit einer Franchise (Selbstbeteiligung) von 250 Euro pro Schadensfall.