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Kann ich als Wohnungseigentümer meine Fenster in Eigenregie austauschen?

Sie können die Fenster ohne Genehmigung der Miteigentümervereinigung austauschen, wenn in der Basisurkunde des Appartementgebäudes festgelegt ist, dass die Fensterrahmen privater Natur sind und der Austausch die gemeinschaftliche Fassade nicht beeinträchtigt. Sie müssen jedoch einige Grundregeln beachten.

Als Wohnungseigentümer benötigen Sie die Genehmigung der Miteigentümervereinigung, wenn Sie Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz tätigen wollen, die die gemeinschaftlichen Teile betreffen. Wenn die Basisurkunde des Appartementgebäudes die Fensterrahmen als privat ausweist und der Austausch der Fenster die gemeinschaftliche Fassade nicht beeinträchtigt, benötigen Sie für den Austausch dieser Fenster keine Genehmigung.

Sie müssen dann die Bestimmungen für das allgemeine Erscheinungsbild des Gebäudes einhalten. Dazu gehören die zulässigen Farben der Fensterrahmen und die vorgeschriebenen Fensteranordnungen. Wenn Sie von der erlaubten Ansicht abweichen wollen, benötigen Sie die Zustimmung der Miteigentümervereinigung. Diese benötigen Sie auch dann, wenn die Fenster in der Basisurkunde als gemeinschaftliche Teile ausgewiesen sind.

Der Austausch des Glases allein ist im Grunde immer ohne eine Genehmigung möglich.

Unabhängig davon, ob Sie eine Genehmigung brauchen oder nicht, tun Sie gut daran, die Miteigentümervereinigung immer über Ihre Pläne zu informieren. Möglicherweise schlagen die anderen Eigentümer ein kollektives Vorgehen vor, so dass Sie bessere Preise erhalten können.

Dieser Artikel wurde am 02-10-2023 veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben alle Informationen, die Sie hier einsehen oder erhalten, einen unverbindlichen und rein informatorischen Wert. Die Informationen gelten nur für Flandern.

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