Welche energetischen Änderungen kann ich als Mieter vom Vermieter verlangen?
Das Gesetz enthält eine Reihe von Mindeststandards für die Energieeffizienz, die eine Mietwohnung erfüllen muss. So müssen die meisten Fenster in einer Wohnung Doppelverglasung haben und es gibt auch Mindestvorschriften für die Dämmung der Wohnung. Erfüllt die von Ihnen gemietete Wohnung diese Anforderungen nicht? Dann können Sie die notwendigen Investitionen vom Vermieter verlangen. Im Prinzip muss der Vermieter diese Mindestanforderungen ohnehin erfüllen, um die Wohnung vermieten zu können, auch wenn der Mieter dies nicht verlangt. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, zusätzliche größere energetische Maßnahmen zu ergreifen. Kleine Investitionen (die bei Beendigung des Mietverhältnisses mitgenommen oder entfernt werden können, ohne dass Schaden entsteht) kann der Mieter auf eigene Initiative und auf eigene Kosten vornehmen.
Wenn der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllt, Sie als Mieter aber dennoch zusätzliche größere Änderungen wünschen, dürfen Sie diese nicht selbst vornehmen (oder vornehmen lassen). Das muss der Vermieter tun. Als Mieter können Sie jedoch den Vermieter darauf hinweisen, dass solche Eingriffe wünschenswert sind. Überstürzen Sie dabei nichts. Verbringen Sie zunächst einige Zeit in der Mietwohnung, um Problempunkte und Möglichkeiten zu ermitteln. Und wenden Sie sich erst dann an Ihren Vermieter.
Als Mieter können Sie auch vorschlagen, dass bestimmte größere Arbeiten auf Ihre Kosten von einem Bauunternehmer ausgeführt werden. Wenn der Vermieter zustimmt, sollten Vereinbarungen über die Auswirkungen auf künftige Indexierungen, die Weiterverwendung der Installation bei Beendigung des Mietverhältnisses und eine Entschädigung für den Restwert am Ende des Mietverhältnisses getroffen werden. Bei der Installation von Solarmodulen sollte auch festgelegt werden, wer die Kosten für die Wartung übernimmt.
Als Mieter können Sie auch vorschlagen, bestimmte Arbeiten auf Kosten des Vermieters selbst auszuführen. Wenn der Vermieter dem zustimmt, sollten Sie klare Absprachen für die Haftung bei Schäden oder Unfällen, die künftige Indexierung oder die Entschädigung im Falle einer künftigen Beendigung des Mietverhältnisses treffen.
Mieten Sie eine Wohnung und machen Sie dem Vermieter einen Vorschlag, der die gemeinschaftlichen Teile betrifft, der die Rechte anderer Miteigentümer verletzen könnte oder der sich auf die Ästhetik oder die Harmonie des Gebäudes auswirken könnte? Dann muss sich Ihr Vermieter mit der Miteigentümervereinigung abstimmen, bevor er Ihrer Bitte nachkommen kann.
Dieser Artikel wurde am 09-10-2023 veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben alle Informationen, die Sie hier einsehen oder erhalten, einen unverbindlichen und rein informatorischen Wert. Die Informationen gelten nur für Flandern.