54, ein besonderes Lebensjahr für Ihren Pensionssparplan

Vielleicht freuen Sie sich insgeheim darauf, vielleicht aber auch überhaupt nicht. Ihr Ruhestand rückt näher. Mit dem Pensionssparen im Rahmen eines Pensionssparfonds oder einer Pensionssparversicherung bereiten Sie sich auf ein Alter ohne finanzielle Sorgen vor. Das 54. Lebensjahr ist ein wichtiges Jahr für das Pensionssparen, denn der Betrag, den Sie in diesem Jahr einzahlen, bestimmt Ihre weiteren Einzahlungen bis zum Alter von 60 Jahren.

Was müssen Sie über das Pensionssparen nach Ihrem 54. Lebensjahr wissen?

Wenn Sie 60 Jahre alt sind, zahlen Sie eine Endsteuer von 8% auf den bis dahin angesparten Betrag. Nach dieser Endbesteuerung haben Sie folgende Wahlmöglichkeiten:

  • Sie heben Ihr Geld ab.
  • Sie sparen bis zu 5 Jahre weiter mit einem von Ihnen gewählten Betrag. Auf diese Weise kommen Sie weiterhin in den Genuss der Steuervorteile und müssen keine Steuern auf die letzten Einzahlungen entrichten.

Der Betrag, den Sie mit 54 Jahren einzahlen, bestimmt Ihre weiteren Einzahlungen zwischen 55 und 60. Während dieser 5 Jahre können Sie Ihren Betrag nicht mehr erhöhen. Wenn Sie das tun sollten, würde die Endbesteuerung nach hinten verschoben werden und nicht mehr an Ihrem 60. Geburtstag stattfinden. Dies bedeutet, dass Einzahlungen, die Sie nach dem 60. Lebensjahr tätigen, dann bei der Berechnung der Endsteuer berücksichtigt werden, was steuerlich nachteilig ist.

Wie ermitteln wir den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag Ihres Pensionssparfonds?

Den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag für Ihren Pensionssparfonds ermitteln wir auf der Basis des Betrags, den Sie im Alter von 54 Jahren eingezahlt haben.

Einige Beispiele:

  1. Wenn Sie im Alter von 54 Jahren den höheren steuerlich absetzbaren Höchstbetrag eingezahlt haben, das heißt 1.310 Euro im Jahr 2024, wird dies auch Ihr Festbetrag im Alter von 55 bis 60 Jahren sein. Ob Sie in den nächsten Jahren den gleichen Betrag oder weniger einzahlen, bedeutet für Sie keinen Unterschied.
  2. Wenn Sie im Alter von 54 Jahren den niedrigeren steuerlich absetzbaren Höchstbetrag eingezahlt haben, das heißt 1.020 Euro im Jahr 2024, dann wird dies Ihr fester Höchstbetrag. In diesem Fall können Sie sich in den nächsten 5 Jahren nicht für den höheren Betrag entscheiden.
  3. Haben Sie mit 54 Jahren einen geringeren Betrag in Ihren Pensionssparfonds eingezahlt? Dann berechnen wir den Prozentsatz, der sich aus dem Durchschnitt Ihrer Einzahlungen der letzten fünf Jahre ergibt, und multiplizieren diesen mit dem höheren steuerlich absetzbaren Höchstbetrag. Das Ergebnis ist dann Ihr Betrag für die nächsten 5 Jahre.

Wenn Sie sich also Ihre Optionen offen halten wollen, können Sie in dem Jahr, in dem Sie 54 Jahre alt werden, den höheren steuerlichen Höchstbetrag von 1.310 Euro einzahlen, soweit dies für Sie möglich ist. Dieser Betrag wird dann festgezurrt und es steht Ihnen frei, in den nächsten fünf Jahren den gleichen oder einen niedrigeren Betrag einzuzahlen.

Wo finden Sie Ihren steuerlich absetzbaren Höchstbetrag?

In KBC Mobile.finden Sie leicht den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag Ihres Pensionssparfonds. Öffnen Sie über das Sparschwein „steuerbegünstigtes Sparen und Anlegen“ und tippen Sie auf Ihren Vertrag. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Pensionssparplan.

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an Ihre KBC-Filiale oder an KBC Live.

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