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Die KBC geht nicht unvermittelt auf Fragen Dritter ein

Wenn Sie als Dritter Fragen zu Kunden haben, weil Sie z.B. bei der Polizei sind oder Notar oder Anwalt sind, dann wenden Sie sich bitte an den „KBC-Dienst Informationen für Dritte, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, Belgien“. Dieser spezialisierte Dienst wird Ihre Frage unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses und der Datenschutzgesetzgebung beantworten. Die KBC-Bankfilialen oder andere Dienste werden Sie also weiterverweisen.

Da die KBC ihre Verschwiegenheitspflicht und die Datenschutzgesetzgebung einhalten muss, kann sie nur auf Fragen Dritter antworten, wenn diese auf einer gesetzlichen Bestimmung oder einem berechtigten Interesse beruhen, zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind oder wenn der Betroffene seine Zustimmung erteilt hat.

Im letztgenannten Fall empfiehlt die KBC sogar, die Daten beim Betroffenen selbst einzuholen.

Die KBC kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die rechtmäßigen Empfänger von Daten personenbezogene Daten von Kunden oder von juristischen Personen aufgrund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung den örtlichen Behörden übermitteln müssen. Oder wenn sie mit personenbezogenen Daten unsicher umgehen.

Das KBC-Beschwerdemanagement beantwortet die Fragen von Ombudsfin, dem Ombudsmann für das Bankwesen. Dritte müssen sich an den Dienst „Informationen für Dritte“ wenden.

Eine pdf-Version der KBC-Datenschutzerklärung finden Sie hier.