
Kauf eines neuen Autos: Woran müssen Sie denken?
Sie haben ein neues Auto gekauft? Von der Versicherung bis zum Nummernschild: Wir helfen Ihnen.
Entspannt unterwegs mit Ihrem neuen Auto.
Ob Sie zum ersten Mal ein Auto kaufen oder sich erneut auf dem Markt umsehen möchten: Wir unterstützen Sie gerne bei allen praktischen und administrativen Angelegenheiten, die damit verbunden sind. Die KBC ist bei jedem Schritt für Sie da. So können Sie dem Tag, an dem Sie Ihr neues Auto abholen können, entspannt entgegensehen.
Bereiten Sie Ihren Kauf vor
Gut begonnen ist halb gewonnen, eine gute Vorbereitung ist also unerlässlich.
Überprüfen Sie Ihre Dokumente.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Personalausweis in Ordnung ist, und prüfen Sie, ob Sie den richtigen Führerschein für den Typ des Fahrzeugs, das Sie kaufen möchten, besitzen.
Legen Sie Ihr Budget fest
Werden Sie das Auto selbst finanzieren oder einen Kredit aufnehmen? Wie auch immer Sie sich entscheiden, es ist klug, im Voraus zu wissen, was Sie ausgeben können und wollen.
Mit einem Autokredit der KBC zum Beispiel behalten Sie Ihre Ersparnisse und den finanziellen Spielraum für andere Pläne.
Bedenken Sie, dass ein zinsloser Kredit beim Autohändler zwar attraktiv erscheint, aber nicht immer die günstigste Wahl ist. Lesen Sie hier, warum.
Wählen Sie ein Auto, das zu Ihrem Leben passt
Elektrisch oder Benzin? Kompakt- oder Familienwagen? Denken Sie sorgfältig darüber nach, was Sie heute - und auch morgen - brauchen. Vergleichen Sie Modelle, Antriebe und Kosten. So treffen Sie eine Wahl, an der Sie lange Freude haben werden. Unsere Tipps werden Ihnen den Einstieg erleichtern.
Denken Sie auch an die Versicherung.
Der Kauf eines Autos umfasst mehr als nur den Kaufpreis. Vergessen Sie nicht, die Autoversicherung in Ihrem Budget zu berücksichtigen. Bei der KBC können Sie Ihre Prämie online oder in der Filiale simulieren, noch bevor Sie das Auto kaufen. So wissen Sie genau, woran Sie sind.
Sie kaufen Ihr Auto
Kaufen Sie von einer Privatperson oder einem gewerblichen Verkäufer? Entscheiden Sie sich für einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Modell? Wie auch immer Sie sich entscheiden: Eine gute Vorbereitung ist Gold wert.
Sie haben einen Gebrauchtwagen im Auge?
Überprüfen Sie dann unbedingt den technischen Zustand, das Serviceheft und den Kilometerstand. Fragen Sie immer auch nach dem Car-Pass – dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und zeigt Ihnen den vollständigen Kilometerverlauf des Fahrzeugs.
Wir helfen Ihnen.
Entscheiden Sie sich für die KBC-Autoversicherung? Dann kümmert sich Ihr KBC-Vermittler um alle Formalitäten. Damit Sie Ihre erste Fahrt umso schneller genießen können.
Sie haben Ihr Auto gekauft, was nun?
Bevor Sie sich mit Ihrem neuen Auto auf den Weg machen, müssen Sie eine Reihe von Dingen erledigen:
Erst versichern, dann losfahren
Eine Autoversicherung ist obligatorisch. Glücklicherweise bietet die KBC mehrere Formeln an, mit denen Sie perfekt starten können.
Welcher Versicherungsschutz passt zu Ihnen?
- Die Haftpflichtversicherung - deckt Schäden, die Sie bei anderen verursachen.
- Die Teilkaskoversicherung - bietet zusätzlichen Schutz bei Feuer, Diebstahl, Glasbruch, Naturgewalten oder Kollision mit Tieren.
- Die Vollkaskoversicherung - bietet die umfassendste Deckung, auch für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie selbst ein Verschulden trifft.
Bereits versichert bei der KBC?
Fügen Sie Ihr neues Fahrzeug ganz einfach online oder über den Ihnen vertrauten Ansprechpartner Ihrer bestehenden Police hinzu. So sind Sie sofort versichert unterwegs.
Soll Ihr Kind bald mit Ihrem neuen Auto fahren lernen? Vergessen Sie dann nicht, es als gewöhnlichen Fahrer in Ihre Police aufzunehmen. So sind Sie auch bei Übungsfahrten gut versichert. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen müssen.
Ihr Auto anmelden? Lassen Sie das von Ihrem Versicherer erledigen.
Der einfachste Weg, Ihr Auto anzumelden und ein Nummernschild zu beantragen, führt über Ihren Versicherer. Er kann alles digital über WebDIV abwickeln. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie Ihr Nummernschild und die Zulassung per Post.
Tauschen Sie Ihr altes Fahrzeug aus?
Dann können Sie Ihr bisheriges Nummernschild behalten. Bequem und günstig.
Aus zweiter Hand gekauft? Vergessen Sie die technische Kontrolle nicht.
Bei einem Gebrauchtwagen ist die technische Kontrolle obligatorisch. Dazu gehört die Überprüfung von Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung und Abgaswerten. Eine solche technische Kontrolle ist für Fahrzeuge vorgeschrieben, die älter als 4 Jahre sind.
Steuern? Diese werden automatisch geregelt.
Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs werden die Kfz-Zulassungssteuer und die jährliche Kraftfahrzeugsteuer automatisch berechnet. Der Betrag hängt unter anderem von den CO2-Emissionen, der Euro-Norm und dem Kraftstofftyp ab.
Überlassen Sie uns die Formalitäten
Keine Lust auf Papierkram? Dann übernehmen wir das gern für Sie. Schnell, korrekt und ohne zusätzliche Kosten. So können Sie sich voll und ganz auf das Wesentliche freuen: die Fahrt mit Ihrem neuen Fahrzeug.
Was brauchen wir von Ihnen?
Einen ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag. Sobald das in Ordnung ist, erledigen wir den Rest. Wir melden Ihr Auto an, beantragen ggf. Ihr Kennzeichen und senden alle Unterlagen an die von Ihnen gewünschte Adresse.
Was erledigen wir für Sie?
Ihr KBC-Vermittler
- fordert das rosa Formular bei Ihrem Autohändler an
- meldet Ihr Auto über WebDIV an
- erstellt Ihre Versicherungspolice
- lässt Ihr Nummernschild beim Autohändler abliefern
- ergänzt Ihre Borddokumente um einen europäischen Unfallbericht und eine Parkscheibe.
Auto geliefert, Dokumente in Ordnung, Schlüssel ins Zündschloss ... und los geht's.
Kann es losgehen?
Abfahrbereit? Vergewissern Sie sich, dass Sie immer alle erforderlichen Dokumente an Bord haben, nämlich die Zulassung, den Versicherungsschein und die Prüfbescheinigung. Denken Sie auch an Ihre Sicherheit: Stellen Sie sicher, dass Sie ein Warndreieck, eine fluoreszierende Jacke und einen Verbandskasten im Auto haben. Wir wünschen viel Fahrvergnügen!
* Wichtiges über die KBC-Autoversicherung
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen zu diesem Produkt finden Sie im Informationsdokument Versicherung. Wir empfehlen Ihnen, dieses Informationsdokument zu lesen, bevor Sie das Produkt unterzeichnen.
Die KBC-Police Personenwagen kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Allgefahren-Kaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung, den KBC-VAB-Beistand, die Unfallversicherung für den Fahrer.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden. E-Mail: beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be. Sie haben jedoch immer das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.
Für ein Angebot der KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen besuchen Sie bitte unsere Website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen ist ein Produkt der KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien. MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC-Konzerns
*Zivilrechtliche Haftpflichtversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Was versichert ist
Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte). Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet. Auch wenn Sie nicht haften, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Was nicht versichert ist
Einige wichtige Ausschlüsse:
- der Schaden an Ihrem eigenen Auto
- der Personenschaden des Fahrers bei einem Verkehrsunfall
- der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird
- der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
*Teilkaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Was versichert ist
- Schaden durch Marderbisse an Kabeln und Leitungen in Ihrem Auto
- Glasbruch Ihrer Autoscheibe oder des durchsichtigen Teils des Daches, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bei Diebstahl
- Hagelschaden oder Schaden durch andere Naturgewalt (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, ...)
- Schaden durch Brand, Explosion oder Löscharbeiten (auch Schmelzschaden durch Kurzschluss)
- Schaden durch den Anprall von Wild oder freilaufenden Tieren
- Schaden durch das Herabfallen von Luftfahrzeugen oder von Teilen davon
- Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können (z. B. ein Satz Winterreifen oder eine Dachbox)
Was nicht versichert ist
- Schaden an Ihrem eigenen Auto durch einen Unfall: Schaden am Fahrzeug versichern Sie mit unserer Vollkaskoversicherung.
- Ihre Verletzungen als Fahrer: Ihre Körperschäden bei einem Unfall versichern Sie mit unserer Unfallversicherung für den Fahrer.
- Diebstahl, den Sie selbst begünstigen, indem Sie Ihr Fahrzeug unverschlossen im öffentlichen Straßenraum abstellen.
- Schaden an Komponenten durch Abnutzung oder durch mangelhafte Wartung
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
*Vollkaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Was ist versichert?
- Schaden durch Anprall, Brand, Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalt, falsches Tanken, Zusammenstoß mit frei laufenden Tieren oder Vögeln, Marderschaden
- Die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Neuprogrammierung des Verriegelungssystems nach Diebstahl Ihrer Autoschlüssel
- Kosten für die medizinische Versorgung, wenn Sie bei einem Car- oder Homejacking verletzt werden
- Die Zulassungssteuer (ZSt.) ist bei Totalschaden kostenlos mitversichert.
- Beschädigung von beförderten Sachen
- Sachen, die Sie in Ihrem Auto befördern und für Privatzwecke nutzen, ersetzen wir bis zu einem Betrag von 1500 Euro, wenn auch Schaden an Ihrem Auto besteht. Dies gilt auch für die Fahrräder auf Ihrem Fahrradträger oder das Gepäck in Ihrer Dachbox.
- Wir ersetzen auch die Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können, z. B. Ihre Winterreifen oder Ihre Dachbox.
Was ist nicht versichert?
- Schaden, den Sie im Zustand einer Alkoholvergiftung von mehr als 1,5 Promille, im Zustand der Trunkenheit oder in einem gleichartigen Zustand, der die Folge des Genusses anderer Produkte als alkoholischer Getränke ist, verursacht haben.
- Schaden, den Sie verursachen, wenn Sie Ihr Auto lenken, ohne die Bedingungen einzuhalten, die die belgischen Gesetze und Vorschriften diesbezüglich vorschreiben.
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
- Diebstahl, den Sie begünstigen, indem Sie Ihr Fahrzeug unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen oder an einem anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort stehen lassen, während das Fahrzeug nicht verschlossen ist
- Ihre Verletzungen als Fahrer Ihres Fahrzeugs. Diese versichern Sie mit der Unfallversicherung für den Fahrer.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen. Lesen Sie die Produktinformation vollständig, bevor Sie eine Versicherung abschließen.