Wer das Pensionssparen in der Steuererklärung angegeben und eine Steuerermäßigung erhalten hat, wird auf das angesammelte Kapital besteuert.
Wann werde ich fürs Pensionssparen besteuert?
Vor dem 55. Geburtstag mit dem Pensionssparen begonnen
Seit 1. Januar 2015
An Ihrem 60. Geburtstag müssen Sie eine einmalige, günstige Endsteuer von 8% zahlen.
Während fünf Jahren, von 2015 bis 2019 wird jeweils 1% Endsteuer vorzeitig erhoben (das gilt nicht für neue Verträge, die seit 1. Januar 2015 abgeschlossen wurden). Die vorzeitig erhobenen Beträge von jeweils 1% auf das effektive Sparguthaben, das am 31.12.2014 aufgebaut war, werden von der Endsteuer von 8% abgezogen, die Sie zum 60. Geburtstag zahlen müssen.
Wenn Sie Ihre Pensionssparprämie ab dem 55. Lebensjahr erhöhen würden, würde dies zu einer Verschiebung des Zeitpunkts der Endbesteuerung auf 10 Jahre nach der Erhöhung führen. Das wäre für Sie von Nachteil. Wir helfen Ihnen, das zu vermeiden, indem wir für Sie einen persönlichen steuerlichen Höchstbetrag festlegen (ab 1. Januar 2022). Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Pensionssparen.
Nach Ihrem 60. Geburtstag können Sie das Pensionssparen noch bis ins Jahr, in dem Sie 64 Jahre alt werden, fortsetzen. Für die Einzahlungen nach dem 60. Geburtstag erhalten Sie noch jährlich eine Steuerermäßigung von 30%, aber Sie zahlen keine Endsteuer mehr.
Zum 55. Geburtstag oder danach mit dem Pensionssparen begonnen
Seit 1. Januar 2015
Sie zahlen nach zehn Jahren Vertragslaufzeit eine einmalige, günstige Endsteuer von 8%.
Während fünf Jahren, von 2015 bis 2019 wird jeweils 1% Endsteuer vorzeitig erhoben (das gilt nicht für neue Verträge, die seit 1. Januar 2015 abgeschlossen wurden). Die vorzeitig erhobenen Beträge von jeweils 1% für das effektive Sparguthaben, das am 31.12.2014 aufgebaut war, werden von der Endsteuer von 8% abgezogen.
Wenn Sie erst ab Ihrem 55. Geburtstag oder später am Pensionssparen teilnehmen, können Sie noch bis zu dem Jahr, in dem Sie 64 Jahre alt werden, einzahlen. In diesem Fall können Sie das beim Pensionssparen angesammelte Guthaben frühestens zehn Jahre nach dem Anfangsdatum Ihres Pensionssparvertrags zu einem steuerlichen Vorzugstarif entnehmen.
Auf welchen Betrag wird die Endsteuer berechnet?
- Pensionssparfonds: auf das Sparguthaben. Dabei wird von einer fiktiven Rendite von 4,75% der Einzahlungen ausgegangen. Ist der tatsächliche Ertrag höher, dann wird der Überschuss nicht besteuert. Für Einzahlungen von vor 1992 beträgt die fiktive Rendite 6,25%.
- Pensionssparversicherungen: auf den Teil der Reserve, die durch Einlagen zum garantierten Zinssatz gebildet wurde. Die Endsteuer gilt daher nicht für den Teil der Rücklage, der durch Gewinnbeteiligung aufgebaut wurde.
Die für alle Zahlungen von Pensionssparverträgen vor dem 60. Lebensjahr geltende persönliche Einkommensteuerregelung wird hier nicht behandelt.