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Mieterhaftung erklärt

Mieten Sie ein Haus, eine Wohnung oder eine andere Immobilie? Dann sind Sie oft für Schaden am Gebäude haftbar. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wann Sie verantwortlich sind und wie Ihre Versicherung Sie schützt.  

Sie wissen nicht, was die Mieterhaftpflichtversicherung beinhaltet oder wie sie Sie versichert? Hier erfahren Sie, für welchen Schaden Sie haften und wie Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Schadens absichern können. 

Was ist die Mieterhaftung?

Wenn in dem von Ihnen gemieteten Gebäude ein Schaden entsteht und Sie daran schuld sind (auch wenn es sich um einen Unfall handelt), kann der Vermieter Sie für den Schaden haftbar machen. Denken Sie beispielsweise an Folgendes: 

  • Sie vergessen, eine Kerze zu löschen, und es entsteht ein Brand. 
  • Sie vergessen, das Badewasser abzustellen, und es entsteht ein Wasserschaden. 
  • Ihr Kind schießt den Fußball aus Versehen auf das Küchenfenster und die Scheibe zerbricht. 

Warum ist diese Versicherung notwendig? Als Mieter sind Sie verpflichtet, Ihre Mietwohnung in demselben Zustand zurückzugeben, in dem Sie sie zu Beginn Ihres Mietverhältnisses erhalten haben.  

Für Schaden, der durch höhere Gewalt verursacht wird, wie Sturmschaden, Abnutzung durch normalen Gebrauch, haften Sie nicht. Und wenn Sie in Ihrem Mietvertrag einen „Regressverzicht“ vereinbart haben, ist Ihre Haftung ebenfalls begrenzt. Der Regressverzicht wird in diesem Artikel näher erläutert.  

Warum brauchen Sie eine Mieterhaftpflichtversicherung?

In Flandern und der Wallonie sind Sie als Mieter gesetzlich verpflichtet, Ihre Mieterhaftpflicht zu versichern, wenn Sie eine Immobilie als Hauptwohnsitz mieten. So müssen Sie nicht automatisch für die Kosten aufkommen, wenn Sie für Schaden an Ihrer Mietwohnung haftbar sind.

Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden schon vor der Anmietung bestand, dass er auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder dass er vom Vermieter verursacht wurde, sind Sie nicht haftbar. Wir geben Ihnen einige Beispiele für Fälle, in denen Sie nicht haftbar sind:

  • Ein Sturm oder Blitzschlag verursacht Schaden.
  • Ihre Heizungsanlage fällt aus Altersgründen aus.
  • Die Farbe an den Wänden ist etwas verfärbt und auf dem Boden sind leichte Kratzer (normale Abnutzung).

Regressverzicht: Was bedeutet das?

Manchmal steht in Ihrem Mietvertrag, dass der Vermieter auf Regressansprüche verzichtet. Das bedeutet, dass der Vermieter im Schadensfall keine Entschädigung von Ihnen verlangen wird, selbst wenn Sie haftbar sind. Die Versicherung des Vermieters erstattet dann den Schaden. Beachten Sie jedoch, dass der Regressverzicht nicht in allen Situationen gilt

Bedingungen

  • Die Klausel muss ausdrücklich im Mietvertrag formuliert sein. 
  • Die Formulierung darf nicht vage sein und muss rechtlich korrekt sein. 
  • Bei der Vermietung an Verwandte in gerader Linie ist der Regressverzicht gesetzlich ausgeschlossen. 

Möchten Sie genau wissen, was ein Regressverzicht für Sie bedeutet?  

Erfahren Sie es hier

Eine komplette Versicherung hilft Ihnen im Fall der Fälle

Eine Feuerversicherung, die Ihre Mieterhaftpflicht abdeckt, ist obligatorisch. Diese Versicherung deckt den Schaden am Gebäude, für den Sie als Mieter verantwortlich sind.  

Doch was passiert, wenn ein Feuer ausbricht und Ihr Hausrat zerstört wird? Oder wenn Sie versehentlich Schaden bei den Nachbarn oder anderen Eigentum verursachen? In diesem Fall sind Sie mit einer kompletten Feuerversicherung besser versichert.  

Die KBC-Wohnungspolice

Bei der KBC können Sie Ihre Feuerversicherung selbst nach Maß zusammenstellen. Sie können zum Beispiel nur Ihre Haftpflicht als Mieter versichern, oder aber Ihren Hausrat versichern.  

Möchten Sie noch mehr Schutz? Dann können Sie Optionen wie Diebstahl oder Rechtsschutz hinzufügen. Mit diesen Deckungen brauchen Sie nicht für die Kosten eines (versuchten) Diebstahls und für den Rechtsbeistand aufkommen, den Sie zur Beilegung eines Streits mit Ihrem Vermieter benötigen. Schließen Sie die Feuerversicherung digital mit dem Code RENT2025 ab? Dann erhalten Sie vorübergehend einen Rabatt von 15%.

Mehr über die Feuerversicherung

Praktische Tipps für Mieter

Die Anmietung einer Immobilie ist mehr als nur die Unterzeichnung eines Vertrags. Denken Sie darum unbedingt an Folgendes:  

  • Lesen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig durch, bevor Sie ihn unterschreiben. 
  • Lesen Sie das Übergabeprotokoll aufmerksam durch. 
  • Prüfen Sie, was Ihre Feuerversicherung abdeckt. 

Lesen Sie diesen Artikel, um zu erfahren, was Sie bei der Anmietung alles beachten müssen. 

Häufig gestellte Fragen

Stellen Sie sicher, dass alle Personen, die in der Wohnung leben, in die Versicherung aufgenommen sind. So sind alle richtig versichert und Sie vermeiden Diskussionen im Schadensfall.  

Dann kann der Vermieter Sie trotzdem für Schaden an Ihrer Mietwohnung haftbar machen. Bitten Sie darum einen Experten, Ihren Mietvertrag sorgfältig durchzulesen, und verlassen Sie sich nicht blindlings auf Standardklauseln.  

Nicht automatisch. Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Feuerversicherung auch Drittschaden abdeckt, z. B. Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen. 

Nicht, wenn Sie sich für eine komplette Feuerversicherung entscheiden. Diese deckt auch Ihren Hausrat ab, es sei denn, Sie wählen ausdrücklich eine eingeschränkte Deckung. 

Mehr Informationen über die KBC-Wohnungspolice 

Die KBC-Wohnungspolice ist eine Sachschadenversicherung. Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht. Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.

Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen können oder wenn Sie Ihre Police digital abgeschlossen haben, können Sie sich auch an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, wenden. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben auch dann weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.  

Für ein Angebot für die KBC-Wohnungspolice besuchen Sie bitte unsere Website oder kontaktieren Sie Ihren Versicherungsexperten. Die KBC-Wohnungspolice ist ein Produkt der KBC Versicherungen AG - Professor Roger Van Overstraetenplein 2 - 3000 Leuven - Belgien. MwSt.  BE 0403.552.563 - RJP Leuven - IBAN BE43 7300 0420 0601 - BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC-Konzerns 

Was ist versichert? 

  • Für Mieter und Eigentümer 
    • Schaden durch Brand oder Explosion 
    • Wasserschaden 
    • Schaden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Zum Beispiel, wenn ein Blitzschlag Ihre Elektrogeräte zerstört, oder wenn ein Sturm oder eine Windböe Ihre Gartenmöbel beschädigt. 
    • Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben 
    • Kollisionsschaden 
    • Vandalismus oder (versuchter) Diebstahl in Ihrem Haus oder sogar von Hausrat außerhalb Ihres Hauses, wie Ihr Pedelec, das Sie in Ihrer Einfahrt parken. 
    • Ihre Haustiere sind überall versichert. 
  • Speziell für Mieter 
    • Schaden an festen Ausrüstungen oder Verbesserungen, die Sie als Mieter auf eigene Kosten angebracht haben. Zum Beispiel, wenn Ihr Gartenhaus bei einem Sturm beschädigt wird. 
  • Speziell für Vermieter 
    • Ihre zivilrechtliche Haftung für Schaden, den Ihr Mieter erleidet und der verursacht wird durch: 
      • das Gebäude, das Gelände, die angrenzenden Gehwege, die Garage, die Sie mieten (auch wenn sie sich woanders befindet oder wenn Sie sie mieten) oder deren Inhalt. 
      • Kleinere Arbeiten an dem Objekt, das Sie vermieten. 
  • Im Urlaub 
    • Wenn Sie in Urlaub fahren, versichern wir Ihr Gepäck in der Ferienwohnung, die Sie mieten, oder in Ihrem Hotelzimmer. 
    • Ihre Haustiere sind auch auf Reisen weltweit versichert. 

Was ist nicht versichert? 

  • Speziell für Mieter 
    • Typische Mietschäden, beispielsweise durch Dübel in der Wand oder Kalk an den Sanitäranlagen 
    • Schaden, der durch Haustiere verursacht wird 
  • Allgemein 
    • Verlust oder vorsätzliche Beschädigung 
    • Schaden verursacht durch: 
    • Instabilität des Untergrundes bei Bauwerken, die weniger als zwei Jahre alt sind, oder bei Terrassen und Einfahrten. 
    • Grundwasser oder Niederschläge, die eingedrungen sind, weil Ihre Keller oder Außenwände nicht wasserfest sind. 
    • Arbeiten 
    • Reparatur eines Konstruktionsfehlers 
    • Diebstahl eines Fahrzeugs oder aus einem Fahrzeug, das sich nicht an der versicherten Adresse befindet. 

Bitte beachten Sie, dass unsere Allgefahrendeckung des Inhalts nicht für einmalige Stücke wie Antiquitäten und Kunst gilt. Zu diesem Zweck gibt es eine spezielle Versicherung für „Wertgegenstände“. Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsexperten

Hinweis: Diese Liste ist nicht vollständig. Eine vollständige Auflistung dessen, was versichert ist und was nicht, entnehmen Sie bitte unseren Produktinformationen unten.