Überblick über Ihre Autokosten
- Berechnen Sie mit wenigen Klicks die monatlichen Betriebskosten für Ihr Auto.
- Passen Sie die Daten für ein maßgeschneidertes Ergebnis an.
- Auch möglich mit einem Kredit oder einer Versicherung außerhalb der KBC
Möchten Sie wissen, was Ihr Auto Sie jeden Monat kostet? Fügen Sie Ihr Auto zu MyMobility hinzu und Sie erhalten eine Schätzung der monatlichen Betriebskosten.
Wünschen Sie eine genauere Berechnung? Dann können Sie die Simulation durch gezielte Fragen verfeinern. Sie sehen sofort die geschätzten monatlichen Betriebskosten Ihres Autos für Kraftstoff, Reparaturen und Wartung, Steuern und mehr.
Ihre Autokosten im Überblick
MyMobility fasst alles, was Sie über Ihr Auto wissen möchten, an einem Ort zusammen:
- Ihren Kredit oder Ihre Versicherung (falls mit Ihrem Auto verbunden)
- die Kraftstoffkosten
- Reparaturen und Wartung
- ...
Vervollständigen Sie Ihre Übersicht
Haben Sie irgendwo anders einen Kredit oder eine Versicherung abgeschlossen? Kein Problem. Sie ergänzen in MyMobility einfach Ihre Daten mit den aktuellen Zahlen. So erhalten Sie auch bei einem Kredit oder einer Versicherung von außerhalb der KBC einen klaren Überblick über Ihre monatlichen Autokosten.
Zusammensetzung der Autokosten
MyMobility gibt Ihnen eine Schätzung der monatlichen Kosten für Ihr Auto. Bei dieser Schätzung werden die festen und variablen Kosten auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Daten berücksichtigt:
- Marke und Modell
- Jahr der Erstzulassung
- Kraftstoffart und Getriebe
- Ausführung und Kilometerstand
- Anzahl der jährlich gefahrenen Kilometer
Wenn Sie einen Kredit oder eine Versicherung haben, können Sie diese Kosten mit einbeziehen. Je mehr Details Sie eingeben, desto genauer wird die Berechnung.
Mehr über MyMobility
Sehen Sie sich die häufig gestellten Fragen an.
Kreditform: Teilzahlungskredit. Vorbehaltlich der Genehmigung Ihres Kreditantrags durch die KBC Bank AG. Kreditgeber: KBC Bank AG, Sitz Havenlaan 2,1080 Brüssel, Belgien. MwSt. BE 0462.920.226, RJP Brüssel
Wissenswertes über die KBC-Autoversicherung (KBC-Police für Ihr Fahrzeug)
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen zu diesem Produkt finden Sie im Informationsdokument Versicherung. Wir empfehlen Ihnen, dieses Dokument zu lesen, bevor Sie das Produkt abschließen.
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Allgefahren-Kaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung, den KBC-VAB-Beistand, die Unfallversicherung für den Fahrer.
Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Beschwerden
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen können oder wenn Sie Ihre Police digital abgeschlossen haben, können Sie sich auch an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, Tel. 016 43 25 94, wenden. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben auch dann weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
- Für ein Angebot für die KBC-Police für Ihr Fahrzeug besuchen Sie bitte unsere Website oder kontaktieren Sie Ihren Versicherungsexperten.
- Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug ist ein Produkt von:KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) bei der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe
Zivilrechtliche Haftpflichtversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Versichert:
- Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl den Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch den Personenschaden (Tote oder Verletzte).
- Die Verletzungen von Fußgängern, Radfahrern oder Fahrzeuginsassen bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist. Auch wenn Sie nicht haften, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Nicht versichert:
- der Schaden an Ihrem eigenen Auto
- Personenschaden des Fahrers bei einem Verkehrsunfall
- Schaden durch die Teilnahme an Wettbewerben
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Teilkaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Versichert:
- Schaden durch Marderbisse an Kabeln und Leitungen
- Glasbruch von Autoscheiben oder transparenten Dachteilen.
- Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bei Diebstahl
- Hagelschaden und Schaden durch Naturgewalt (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung ...)
- Schaden durch Brand, Explosion oder Löscharbeiten (auch Schmelzschaden durch Kurzschluss)
- Schaden durch den Anprall von Wild oder freilaufenden Tieren
- herabfallende Luftfahrzeuge oder Teile davon
- Zusätzliche Ausstattungen an Ihrem Auto, die nach einem Totalschaden nicht mehr nutzbar sind (z. B. Winterreifen, Dachbox).
Nicht versichert:
- Schaden an Ihrem Auto durch einen Unfall: Hierfür gibt es eine Vollkaskoversicherung.
- Ihre Verletzungen als Fahrer: Dafür gibt es die Unfallversicherung für den Fahrer.
- Diebstahl, wenn ein unverschlossenes Fahrzeug unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße abgestellt wird.
- Schaden durch Verschleiß oder mangelhafte Wartung
- Vorsätzlich verursachter Schaden
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Kaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Versichert:
- Schaden durch Anprall, Brand, Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalt, falsches Tanken, Zusammenstoß mit Tieren, Marderschaden
- Die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Neuprogrammierung des Verriegelungssystems nach Diebstahl der Autoschlüssel
- Heilkosten im Falle eines Car- oder Homejacking.
- Die Erstzulassungssteuer (EZSt.) ist bei Totalschaden kostenlos mitversichert.
- Schaden an transportierten privaten Gegenständen bis zu 1 500 Euro bei Schaden am Auto (z. B. Fahrräder auf dem Fahrradträger, Gepäck in der Dachbox).
- Zusätzliche Ausstattungen an Ihrem Auto, die nach einem Totalschaden nicht mehr nutzbar sind (z. B. Winterreifen, Dachbox).
Nicht versichert:
- Schaden, der in einem Zustand der Alkoholvergiftung von mehr als 1,5 Promille, der Trunkenheit oder eines ähnlichen Zustandes durch andere Mittel verursacht wurde.
- Schaden, der verursacht wird, während die gesetzlichen Bedingungen für das Lenken eines Fahrzeugs nicht eingehalten werden.
- Vorsätzlich verursachter Schaden
- Diebstahl, wenn ein unverschlossenes Fahrzeug unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße abgestellt wird.
- Ihre Verletzungen als Fahrer: Dafür gibt es die Unfallversicherung für den Fahrer.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen. Lesen Sie die Produktinformation vollständig, bevor Sie eine Versicherung abschließen.