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Nachkontrolle Ihres Fahrzeugs

Ihr Auto (nach-) kontrollieren lassen

Alles, was Sie wissen müssen, um die Kontrolle reibungslos zu durchlaufen

Die technische Kontrolle des Autos Für die einen eine Formalität, für andere eine Quelle von Stress. Woran müssen Sie denken? Wie können Sie Überraschungen vermeiden? Und was ist, wenn Ihr Auto beanstandet wird? In diesem Artikel führen wir Sie durch den gesamten Prozess, von der Erstkontrolle bis zur Nachkontrolle, und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie Ihr Fahrzeug in Topform präsentieren können. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.

Was ist die technische Fahrzeugkontrolle und warum ist sie vorgeschrieben?

Bei der Fahrzeugkontrolle wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug für Sie, Ihre Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sicher ist. Auch die Umweltfreundlichkeit Ihres Fahrzeugs wird beurteilt. Denken Sie an Emissionen, Lärm und Partikelfilter.

In Belgien ist die Kontrolle ab dem vierten Betriebsjahr Ihres Fahrzeugs vorgeschrieben. Danach müssen Sie jährlich wiederkommen. Jedenfalls bis vor kurzem. Seit Juli 2024 gilt für viele Fahrzeuge eine neue Regelung: Wenn Ihr Fahrzeug jünger als 10 Jahre ist, weniger als 160 000 km auf dem Tacho hat und über eine bis zum 1. September 2026 gültige Prüfbescheinigung verfügt, müssen Sie nur noch alle zwei Jahre zur technischen Kontrolle. Praktisch, oder?

Darüber hinaus sind spezifische Kontrollen erforderlich:

  • Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens
  • Nach einem Unfall
  • Nach Modifikationen wie der Montage einer Anhängerkupplung, einer LPG-Anlage oder anderen Änderungen

Gut zu wissen: Sie sind für die rechtzeitige Durchführung der Kontrolle verantwortlich. Eine Erinnerungskarte in Ihrem Briefkasten ist praktisch, jedoch nicht verpflichtend.

Wie verläuft die technische Kontrolle Ihres Autos?

Am Tag der Kontrolle fahren Sie zu einer anerkannten Kontrollstelle. Sie entscheiden selbst, wann und wohin Sie fahren – mit oder ohne Termin. Möchten Sie Wartezeiten vermeiden? Dann ist es ratsam, im Voraus einen Termin online über die Website der Kontrollstelle zu vereinbaren. Dort können Sie auch den Andrang sehen. Vor Ort geben Sie Ihre Dokumente ab und Ihr Auto wird auf alle technischen Punkte überprüft. Was ist der Ablauf?

Schritt für Schritt:

  1. Melden Sie sich mit Ihren Fahrzeugpapieren an: Zulassung, Konformitätsbescheinigung, Prüfbescheinigung, Versicherungsschein.
  2. Warten Sie die technische Kontrolle Ihres Fahrzeugs ab.
  3. Sie erhalten eine grüne oder rote Prüfbescheinigung, mit oder ohne Anmerkungen.


Was wird kontrolliert?

  • Lichtanlage: vom Abblendlicht bis zu den Nebelscheinwerfern. Besonders wichtig, wenn Sie unter Nachtblindheit leiden
  • Bremsen und Radaufhängung
  • Reifen: Abnutzung, Profiltiefe und Reifendruck
  • Partikelfilter (insbesondere bei Dieselfahrzeugen)
  • Fahrgestell, Lenkung, Sicherheitsgurte
  • Nummernschild und Fahrgestellnummer
  • Sicherheitsausrüstung, wie der vorgeschriebene Feuerlöscher in Ihrem Fahrzeug, Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten
  • Auch moderne Systeme wie der adaptive Tempomat werden überprüft.

Wie lange dauert die Kontrolle und was kostet sie?
Eine Standardkontrolle dauert im Durchschnitt 20 bis 30 Minuten und kostet 40 Euro. Nachkontrollen sind billiger, aber wenn Sie zu spät kommen, müssen Sie einen Zuschlag von bis zu 36,30 Euro zahlen.

Was ist, wenn während der Kontrolle Mängel festgestellt werden?

Eine Beanstandung ist ärgerlich, aber keine Katastrophe. Sie erhalten eine rote Prüfbescheinigung mit einer klaren Erklärung, was nicht in Ordnung ist.

Mögliche Gründe für die Beanstandung:

  • Schlecht eingestellte Scheinwerfer
  • Abgenutzte Reifen
  • Rost am Fahrgestell
  • Defekter Partikelfilter
  • Unleserliches Nummernschild

Was nun?
Sie lassen die Mängel beheben und fahren mit Ihrem Auto zur Nachkontrolle.
Beachten Sie, dass dies innerhalb eines bestimmten Zeitraums geschehen muss, in der Regel innerhalb von 15 Tagen oder 2 Monaten, je nach Schweregrad der Mängel. Wenn Sie sich verspäten, werden zusätzliche Gebühren erhoben.

Denken Sie daran, dass Sie ohne eine gültige Prüfbescheinigung nur nach Hause, in die Werkstatt oder zur Kontrollstelle fahren dürfen. Bei einem Unfall kann die Versicherung sonst die Leistung verweigern.

So bereiten Sie Ihr Auto auf die Kontrolle vor

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Arbeit. Mit dieser Checkliste erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine grüne Prüfbescheinigung:

Selbstkontrolle, bevor Sie hinfahren:

  • Prüfen Sie alle Lichter (einschließlich Nebelscheinwerfer und Blinker).
  • Prüfen Sie Ihre Reifen auf Verschleiß und kontrollieren Sie den Reifendruck.
  • Reinigen Sie Ihr Auto, auch von unten (zur Rostbekämpfung).
  • Klicken Sie alle Gurte fest und schieben Sie die Sitze auf ihren Platz.
  • Überprüfen Sie den Ölstand und die Scheibenwischer.
  • Sorgen Sie für ein lesbares Nummernschild.
  • Vergessen Sie nicht Ihre Sicherheitsausrüstung: Feuerlöscher, Warnweste, Verbandskasten, Warndreieck.

Sind Sie mit Kindern unterwegs?
Dann ist es wichtig zu wissen, welche Vorschriften für Kindersitze gelten. In Belgien richtet sich die Verpflichtung nicht nach dem Alter, sondern nach der Größe Ihres Kindes. Ist Ihr Kind kleiner als 1,35 m? Dann muss es in einem geeigneten Kindersitz oder auf einem Kindersitzkissen festgeschnallt werden.

Haben Sie Zweifel?
Lassen Sie Ihr Auto vorher in Ihrer Werkstatt überprüfen. Viele Werkstätten bieten eine Vorkontrolle an, bei der sie alle Kontrollpunkte durchgehen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.

Die Bedeutung einer guten Autoversicherung

Die Kontrolle ist eine Sache, aber auch danach wollen Sie unbesorgt unterwegs sein. Deshalb ist eine gute Autoversicherung kein Luxus. Unsere Versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz im Schadensfall, sondern auch Unterstützung bei technischen Problemen. So stehen Sie nie ganz allein da.  

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* Wichtiges über die KBC-Autoversicherung

Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen zu diesem Produkt finden Sie im Informationsdokument Versicherung. Wir empfehlen Ihnen, dieses Informationsdokument zu lesen, bevor Sie dieses Produkt unterzeichnen.  

Die KBC-Police Personenwagen kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Allgefahren-Kaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung, den KBC-VAB-Beistand, die Unfallversicherung für den Fahrer.  
  - Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.  
  - Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.  
  - Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden. E-Mail: beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be. Sie haben jedoch immer das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.  

Für ein Angebot der KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen besuchen Sie bitte unsere Website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.  

Die KBC-Police Personenwagen ist ein Produkt der KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.  

*Zivilrechtliche Haftpflichtversicherung: Was ist versichert und was nicht?

Was versichert ist 
Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte). Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet. Auch wenn Sie nicht haften, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.  
   
Was nicht versichert ist  
Einige wichtige Ausschlüsse: 
  - der Schaden an Ihrem eigenen Auto  
  - der Personenschaden des Fahrers bei einem Verkehrsunfall  
  - der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird  
  - der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen  
  Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.  

* Teilkaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?

Was versichert ist
  - Schaden durch Marderbisse an Kabeln und Leitungen in Ihrem Auto   
  - Glasbruch Ihrer Autoscheibe oder des durchsichtigen Teils des Daches, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bei Diebstahl   
  - Hagelschaden oder Schaden durch andere Naturgewalt (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, ...)   
  - Schaden durch Brand, Explosion oder Löscharbeiten (auch Schmelzschaden durch Kurzschluss)  
  - Schaden durch den Anprall von Wild oder freilaufenden Tieren  
  - Schaden durch das Herabfallen von Luftfahrzeugen oder von Teilen davon  
  - Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können (z. B. ein Satz Winterreifen oder eine Dachbox)  
   
Was nicht versichert ist  
- Schaden an Ihrem eigenen Auto durch einen Unfall: Schaden am Fahrzeug versichern Sie mit unserer Vollkasko  
  - Ihre Verletzungen als Fahrer: Ihre Körperschäden bei einem Unfall versichern Sie mit unserer Unfallversicherung für den Fahrer  
  - Diebstahl, den Sie selbst begünstigen, indem Sie Ihr Fahrzeug unverschlossen im öffentlichen Straßenraum abstellen.  
  - Schaden an Komponenten durch Abnutzung oder durch mangelhafte Wartung  
  - Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.  
  Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.  

* Vollkaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht? 

Was ist versichert?
  - Schaden durch Anprall, Brand, Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalt, falsches Tanken, Zusammenstoß mit frei laufenden Tieren oder Vögeln, Marderschaden  
  - Die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Neuprogrammierung des Verriegelungssystems nach Diebstahl Ihrer Autoschlüssel  
  - Kosten für die medizinische Versorgung, wenn Sie bei einem Car- oder Homejacking verletzt werden  
  - Die Zulassungssteuer (ZSt.) ist bei Totalschaden kostenlos mitversichert.  
  - Beschädigung von beförderten Sachen  
  - Sachen, die Sie in Ihrem Auto befördern und für Privatzwecke nutzen, ersetzen wir bis zu einem Betrag von 1500 Euro, wenn auch Schäden an Ihrem Auto bestehen. Dies gilt auch für die Fahrräder auf Ihrem Fahrradträger oder das Gepäck in Ihrer Dachbox.  
  - Wir ersetzen auch die Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können, z. B. Ihre Winterreifen oder Ihre Dachbox.  
   
Was ist nicht versichert?
  - Schaden, den Sie in einem alkoholisierten Zustand mit mehr als 1,5 Promille, in einem Zustand der Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand, der auf den Konsum anderer Produkte als alkoholische Getränke zurückzuführen ist, verursachen.  
  - Schaden, den Sie verursachen, wenn Sie Ihr Auto führen, ohne die Bedingungen einzuhalten, die die belgischen Gesetze und Vorschriften diesbezüglich vorschreiben.  
  - Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.  
  - Diebstahl, den Sie begünstigen, indem Sie Ihr Fahrzeug unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen oder an einem anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort stehen lassen, während das Fahrzeug nicht verschlossen ist  
  - Ihre Verletzungen als Fahrer Ihres Fahrzeugs. Diese versichern Sie mit der Unfallversicherung für den Fahrer.  
   
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.  Lesen Sie die Produktinformation vollständig, bevor Sie eine Versicherung abschließen.