Häufig gestellte Fragen zur Meldung eines Krankenhausaufenthalts (FAQ)

Häufig gestellte Fragen zur Meldung eines Krankenhausaufenthalts (FAQ)

1. Häufig gestellte Fragen

Patienten, die beispielsweise an Diabetes leiden, werden langfristig behandelt, aber selten ins Krankenhaus aufgenommen. In diesem Fall spricht man von einer Deckung für ambulante Heilbehandlung bei schwerer Krankheit. Die Liste der schweren Krankheiten, für die diese Deckung gilt, finden Sie in den Allgemeinen Policenbedingungen oder im Glossar unter dem Abschnitt „Schwere Krankheiten“.

Allgemein:

  • Die Deckung gilt weltweit, es sei denn, Sie reisen zur medizinischen Behandlung ins Ausland. In diesem Fall gilt die Deckung der KBC nur, wenn Sie vor Ihrer Reise eine vorausgehende Rückzahlungsvereinbarung mit Ihrer Krankenkasse getroffen haben.
  • Die KBC erbringt die Versicherungsleistung nach der gesetzlichen Leistung durch Ihre Krankenkasse.
  • Wenn das Land, in dem Sie die Heilbehandlung erhalten, kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist oder wenn Belgien kein Abkommen mit diesem Staat abgeschlossen hat, ist die Leistung der KBC beschränkt. Nähere Details entnehmen Sie Ihrer Police.

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Angaben der Reisebeistandszentrale Ihrer Krankenkasse. Einige Beispiele:

  • MUTAS (CM – Liberale Mutualiteit – Vlaams & Neutraal Ziekenfonds) = + 32 2 272 09 00
  • MUTAS (Sociale Mutualiteit) = + 32 2 272 08 80
  • Mediphone Assist (Partena) = + 32 2 778 94 94
  • Wenn Sie im Ausland ins Krankenhaus aufgenommen werden, wenden Sie sich immer innerhalb von 48 Stunden an die Notrufzentrale Ihrer Krankenkasse.
  • Zeigen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte in Ländern, in denen sie gültig ist.
  • Bezahlen Sie nie Ihre Krankenhausrechnung im Ausland. Sollte das doch verlangt werden, kontaktieren Sie sofort Ihre Notrufzentrale.
  • Sobald es Ihnen möglich ist, melden Sie den Aufenthalt anschließend bei der KBC über das Callcenter Krankenhausaufenthalt für die möglichen Restkosten. Eine Krankenhausaufnahme im Ausland können Sie nicht in KBC Mobile melden. Die AssurCard können Sie nur in belgischen Krankenhäusern nutzen.

Der Krankentransport ist unter bestimmten Bedingungen versichert:

  • Er muss im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts erfolgen.

Der Transport zu Konsultationen oder ambulanten Behandlungen ohne Aufnahme, z.B. Strahlentherapie, ist daher nicht versichert.

  • Es muss sich um einen medizinisch angepassten Transport handeln (ein Taxi ist nicht versichert).

Die Kosten für den Krankentransport übermitteln Sie immer zuerst Ihrer Krankenkasse.

Die von der KBC erstattete Versicherungssumme hängt von den gewählten Policenbedingungen ab. Weitere Einzelheiten finden Sie in Ihren allgemeinen Policenbedingungen.

Der Aufenthalt in einer Tagesklinik ist nur dann versichert, wenn auch gesetzliche Aufenthaltskosten für medizinische Leistungen angerechnet werden.

Die KBC erstattet nicht alles. Unter anderem die folgenden Kosten werden nicht erstattet:

  • Telefon, Getränke, Zimmerkomfort
  • Körperpflegeprodukte
  • Medikamente ohne Bezug zur Aufnahme
  • Ambulante Behandlungen, für die keine gesetzliche Leistung besteht

Sie können Ihr Zimmer wählen. Ob wir die Krankenhausrechnung ganz oder teilweise erstatten, hängt ab:

  • von Ihren Policenbedingungen
  • von der Zimmerwahl, die Sie in der Aufnahmeerklärung getroffen haben.

Prüfen Sie daher Ihre Policenbedingungen sorgfältig oder rufen Sie das Callcenter Krankenhausaufenthalte an, bevor Sie ein Zimmer wählen.

Sie können eine Meldung für sich und Ihre Familienangehörigen machen. Ihre volljährigen Familienangehörigen können eine Meldung für Sie machen. Sie können die Meldung in der App KBC Mobile oder im Callcenter Krankenhausaufenthalt 016 24 24 24 (werktags von 8 bis 17 Uhr) machen.

2. Glossar

Kosten für ambulante Behandlung sind Kosten für medizinische Pflege, die ein Patient erhält, ohne dass er ins Krankenhaus aufgenommen wurde. Dies kann beispielsweise die Behandlung beim Heilgymnasten vor und nach einer Rückenoperation sein. Bei einer schweren Krankheit können dies die Kosten der vielen Konsultationen und Arztbesuche sein.

Die AssurCard ist eine elektronische Chipkarte, die wie eine Bankkarte aussieht. Die Karte ist der Schlüssel zu einem elektronischen Verfahren, das die administrativen und finanziellen Belastungen eines Krankenhausaufenthalts erheblich vereinfacht. Sie zahlen die Krankenhausrechnung nicht mehr zuerst selbst und fordern den Betrag dann über KBC Versicherungen zurück:

  • Die KBC Versicherungen zahlt direkt an das Krankenhaus (Drittzahlersystem).
  • Bei der Aufnahme muss der Versicherte keine Vorauszahlung mehr leisten.
  • Der einzige Betrag, den der Versicherte eventuell noch zu zahlen hat, ist die gewählte Franchise und die nicht versicherten Kosten.

Bei der Aufnahme in ein teures Krankenhaus verbleiben 50% des Eigenanteils zulasten des Versicherten, wenn dieser sich (in der Aufnahmeerklärung) für ein Einzelzimmer mit Zuschlägen entschieden hat.

Haben Sie sich in Ihrer Versicherungspolice für ein Zwei- oder Mehrbettzimmer entschieden und wählen bei der Aufnahme ins Krankenhaus auf der Aufnahmeerklärung doch ein Einzelzimmer? Dann wird die Leistung auf den Pauschalbetrag pro Liegetag begrenzt.

Die Liste der teuren Krankenhäuser wurde auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien in Bezug auf die von einem Krankenhaus berechneten Honorare erstellt. Diese Kriterien wurden bei einem Notar hinterlegt. Die Liste der teuren Krankenhäuser finden Sie in den besonderen Bedingungen Ihrer Krankenhausaufenthaltsversicherung.

Die Franchise ist der Betrag der versicherten Kosten, der zu Lasten des Versicherten bleibt. Dieser Betrag gilt pro Versichertem und pro Versicherungsjahr, unabhängig von der Erkrankung.

Ein medizinisch notwendiger Aufenthalt von mindestens einer Nacht in einem Krankenhaus oder ein Aufenthalt in einer Tagesklinik. Der Aufenthalt in einer Tagesklinik wird als Aufnahme betrachtet, sofern die medizinischen Leistungen vom LIKIV aufgrund des nationalen Abkommens zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen pauschal erstattet werden.

Dies ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arzt und Patient, in dem sich der Patient mit der vom Arzt vorgeschlagenen Behandlung und den Kosten des Eingriffs einverstanden erklärt. Im Allgemeinen handelt es sich um Kosten, für die keine gesetzliche Leistung besteht, wie neue Technologien (Roboterchirurgie), ästhetische Eingriffe usw.

In den Krankenhäusern gibt es einen Assurcard-Kiosk. Die KBC benutzt diesen Assurcard-Kiosk nicht mehr. Melden Sie Ihren Aufenthalt in KBC Mobile oder telefonisch beim Callcenter Krankenhausaufenthalt. Sie erfahren dann sofort, was versichert ist.

Bestimmte Kosten werden von der Krankenhausaufenthaltsversicherung nicht erstattet, z. B. Telefon- und Internetkosten usw.

Dies ist die Heilbehandlung in der Zeit vor Beginn und nach dem Ende eines versicherten Krankenhausaufenthalts. Wir erstatten die folgenden Kosten und Behandlungen nach Erhalt der Krankenhausrechnung. Reichen Sie sie vorzugsweise zusammen ein:

  • die von einem Arzt verordneten Konsultationen, Untersuchungen und Behandlungen, vorausgesetzt, dass sie Recht auf eine gesetzliche Ersatzleistung geben.
  • Pharmazeutische und homöopathische Produkte, wenn sie auf ärztliche Verordnung in einer Apotheke gekauft werden und in der Liste der Spezialitäten der gesetzlichen Kranken- und Invalidenversicherung aufgeführt sind.
  • Ausleihen von ärztlich verordnetem medizinischem Material.

Dies ist der Zeitraum von zwölf Monaten, der mit dem jährlichen Hauptfälligkeitstag des Versicherungsvertrags beginnt.

Leidet der Versicherte an einer der in der Police aufgeführten schweren Krankheiten, ist die Erstattung der Kosten für die folgenden Leistungen gewährleistet, wenn sie für den Versicherten medizinisch notwendig sind und in direktem Zusammenhang mit der schweren Krankheit stehen:

  • die von einem Arzt verordneten Konsultationen, Untersuchungen und Behandlungen, vorausgesetzt, dass sie Recht auf eine gesetzliche Ersatzleistung geben.
  • Pharmazeutische Produkte, die auf ärztliche Verordnung in einer Apotheke gekauft werden, vorausgesetzt, dass sie in der Liste der Spezialitäten der gesetzlichen Kranken- und Invalidenversicherung aufgeführt sind.
  • Ausleihen von ärztlich verordnetem medizinischem Material.

Diese Deckung gilt, wenn der Versicherte an einer der in den Allgemeinen Bedingungen aufgeführten schweren Krankheiten leidet (Punkt 2.c: Deckung bei schweren Krankheiten).

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