Sparplan mit festem Zinsertrag
Für alle Nettoeinzahlungen, die Sie leisten, ist ein fester Zinsertrag bis zum Ende der Garantieperiode garantiert. Außerdem kann die KBC eine Gewinnbeteiligung gewähren, wenn die Resultate das erlauben.
Zahlung der Prämien für die Krankenhausaufenthalts-versicherung
Mit der Reserve können Sie die heutigen und künftigen Prämien Ihrer Krankenhausaufenthaltsversicherung zahlen.
Versichert über Ihren Arbeitgeber?
Prima! Dann sparen Sie vorläufig nur. Bei Verlust dieses Anschlusses können Sie die Krankenhausaufenthaltsversicherung ohne Gesundheitsprüfung aktivieren.
Warum ein KBC-Plan Krankenhausaufenthalt?
Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt können hoch ausfallen. Eine Krankenhausaufenthaltsversicherung nimmt ((Ihnen)) einen großen Teil der finanziellen Last von Ihren Schultern. Allerdings steigen in vielen Fällen die Prämien, je älter Sie werden. Indem Sie eine Reserve im „Plan Krankenhausaufenthalt“, einer Zweig-21-Sparversicherung, aufbauen, können Sie die höheren Prämien für Ihre KBC-Krankenhausaufenthaltsversicherung aus der Reserve bezahlen lassen. So begrenzen Sie den Aufwand für die Zahlung dieser gesteigerten Prämien im höheren Alter auf ein Minimum.
Auch wenn Sie jetzt eine kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung über Ihren Arbeitgeber haben, ist ein „Plan Krankenhausaufenthalt“ sicher nützlich. Wenn die kollektive Versicherung für Sie endet, sind Sie dennoch sicher, dass Sie eine erschwingliche Krankenhausaufenthaltsversicherung bei KBC Versicherungen behalten. Lebenslang!
Wie funktioniert der Plan Krankenhausaufenthalt?
- Sie sparen in einer Zweig-21-Sparversicherung und bauen so auf sichere Weise eine Reserve auf, mit der Sie jetzt oder später die Prämien einer Krankenhausaufenthaltsversicherung bei der KBC finanzieren können. Wenn Sie noch keine Krankenhausaufenthaltsversicherung über Ihren Arbeitgeber haben, beginnen Sie unmittelbar mit einer KBC-Krankenhausaufenthaltsversicherung. Wenn Sie an eine kollektive Versicherung angeschlossen sind, aktivieren Sie die individuelle Krankenhausaufenthaltsversicherung bei KBC Versicherungen erst, wenn dieser Anschluss für Sie endet, zum Beispiel bei Kündigung oder Eintritt in den Ruhestand.
- Jede Nettoeinzahlung in den „Plan Krankenhausaufenthalt“ ist bis zum Ende der Garantiefrist fest verzinst. Zurzeit beträgt dieser Zins 2,00% und wird bis 30.11.2048 garantiert. Für zukünftige Einzahlungen kann der garantierte Zinssatz sich ändern.
- Neben der sicheren Mindestrendite ist eine jährliche Gewinnbeteiligung möglich. Die Gewinnbeteiligung ist nicht garantiert und kann sich jedes Jahr ändern. Die Gewinnbeteiligung ist von den wirtschaftlichen Bedingungen und den Ergebnissen von KBC Versicherungen abhängig. KBC Versicherungen ist weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, eine Gewinnbeteiligung auszuschütten.
- Aus Ihrer Reserve, die im „Plan Krankenhausaufenthalt“ aufgebaut wurde, können die Prämien für Sie und Ihre Familie für die Krankenhausaufenthaltsversicherung entnommen werden.Sie bleiben jedoch der Eigentümer der aufgebauten Reserve. Daher können Sie die Reserve jederzeit zurückkaufen, wenn Sie die Rückkaufgebühr und einen eventuellen Steuern zahlen. Für Entnahmen, die zur Finanzierung von Krankenhausaufenthaltsversicherungen dienen, fallen keine Rückkaufgebühren an. Sie können jedoch einen Steuern vornehmen. Wenn Sie keine Aktivierung der Krankenhausaufenthaltsversicherung zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand benötigen, können Sie die vollständige Reserve innerhalb von 60 Tagen nach dem Eintritt in den Ruhestand, den vorzeitigen oder Vorruhestand ohne Ausstiegsgebühr zurücknehmen. Sie können jedoch einen Steuern vornehmen. Wenn Sie sterben, wird die Reserve an den von Ihnen benannten Begünstigten ausgeschüttet.
- Beim Abschluss des „Plans Krankenhausaufenthalt“ ist eventuell eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Wenn Sie erst später die Krankenhausaufenthaltsversicherung innerhalb der im „Plan Krankenhausaufenthalt“ genannten Bedingungen aktivieren, ist zu diesem Zeitpunkt keine Gesundheitsprüfung mehr erforderlich.
- Der Betrag Ihrer Einzahlung wird aufgrund des Einstiegsalters, der Wahl eines Einzel- oder Doppelzimmers, des Aktivierungsdatums und der Franchise innerhalb der Krankenhausaufenthaltsversicherung berechnet. Dabei handelt es sich um einen Zielbetrag, mit dem eine ausreichende Reserve zur weiteren Finanzierung der Prämie der Krankenhausaufenthaltsversicherung gebildet werden soll.
Informationen zur Nachhaltigkeit
Dieses Produkt fördert ökologische und soziale Merkmale, die es ihm ermöglichen, zu einer positiven Auswirkung auf die Umwelt oder die Gesellschaft beizutragen, hat aber kein nachhaltiges Anlageziel. Darüber hinaus sind wir bestrebt, negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft im Rahmen einer verantwortungsvollen Anlagepolitik zu begrenzen. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Informationsblatt.
Kosten und Steuern
- Einstiegsgebühr: 5% des Betrags jeder Einzahlung nach Einbehaltung der Versicherungssteuer.
- Verwaltungsgebühr: keine
- Ausstiegsgebühr: 5%, jedoch gebührenfrei
- für die Entnahmen, die zur Finanzierung der Krankenhausaufenthaltsversicherung dienen
- wenn Sie die vollständige Reserve innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Ihrem Ruhestandseintritt, Ihrem vorzeitigen Ruhestand oder Ihrer Frührente entnehmen.
- wenn Sie eine Entnahme vornehmen, um die Franchise bei einem Krankenhausaufenthalt mitzubezahlen.
- Für Einwohner Belgiens gilt eine Versicherungssteuer (*) von 2%.
- Quellensteuer (*): nur bei Auszahlung innerhalb der ersten 8 Jahre Ihres Vertrags 30% Quellensteuer auf eine fiktive Rendite von 4,75%.
- Kapitalgewinnsteuer (*): nur im Falle der Rückholung, wenn keine Quellensteuer einbehalten wird, können 10 % Steuern auf den realisierten Kapitalgewinn fällig werden.
*Die steuerliche Behandlung kann sich in Zukunft ändern.
Häufig gestellte Fragen
Ja, das geht. Berücksichtigen Sie eine Quellensteuer von 30%, wenn Sie während der ersten acht Jahre Ihres Versicherungsvertrags Geld entnehmen, und eine Kapitalgewinnsteuer für Entnahmen, bei denen keine Quellensteuer einbehalten wird, sowie eine Ausstiegsgebühr von 5%.
Ja, der KBC-Plan Krankenhausaufenthalt fällt unter den Schutz des Garantiefonds, der belgischen Schutzregelung für Zweig-21-Lebensversicherungen. Dank dieser Regelung ist Ihr Sparbetrag bis zu 100.000 Euro pro Versicherungsnehmer geschützt.
Nein, für alle Nettoeinzahlungen, die Sie leisten, ist ein fester Zinsertrag bis zum Ende der Garantieperiode garantiert. Dieser liegt derzeit bei 2,00% und ist bis zum 30.11.2048 garantiert.
Ja. Bei diesem Produkt zahlen Sie Ihr Geld in einen Sparplan in Form eines Versicherungsvertrags ein.
Was Sie noch wissen müssen
- Der KBC-Plan Krankenhausaufenthalt ist eine Zweig-21-Sparversicherung, deren Anlagerisiko von KBC Versicherungen getragen wird. Dieses Produkt unterliegt der belgischen Schutzregelung für Zweig-21-Versicherungen. Dieser Schutz tritt in Kraft, wenn festgestellt wird, dass KBC Versicherungen in Verzug geraten ist, und beträgt momentan für alle bei KBC Versicherungen geführten Reserven in den geschützten Zweig-21-Lebensversicherungen insgesamt bis zu 100,000 Euro je Versicherungsnehmer. Dieses Produkt kann nur von natürlichen Personen abgeschlossen werden.
- Laufzeit: lebenslang Die Reserve wird im Todesfall des Versicherten ausgezahlt.
- Periodische Prämienzahlung mit Mindesteinzahlung von 12.50 Euro pro Monat.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Bei Fragen und Beschwerden ist Ihr Vermittler Ihr erster Ansprechpartner.
- Mit Beschwerden können Sie sich außerdem an beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 oder den Ombudsmann der Versicherungen, de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be wenden.
- KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 - 3000 Leuven – Belgien MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 - BIC KREDBEBB. Versicherungsunternehmen der KBC Gruppe, zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.