Reiserücktrittsversicherung

Beruhigt auf Reisen

Reiserücktrittsversicherung

Beruhigt auf Reisen

In Urlaub fahren, einer der schönsten Momente des Jahres. Was aber, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder unterwegs abbrechen müssen? Dann sind die Flüge und der Aufenthalt schon gebucht.

Ein Teil der Reisekosten wird Ihnen dank der Reiserücktrittsversicherung. So können schnell wieder eine neue Reise planen.

Die Reiserücktrittsversicherung Ihrer Kreditkarte in 7 Fragen

Haben Sie eine KBC-Kreditkarte Gold oder Platinum? Buchen Sie Ihre Reise unbedingt mit einem KBC-Zahlungsmittel. Sie erhalten dann den Schutz der Reiserücktrittsversicherung Ihrer Kreditkarte. Lesen Sie hier alles über diese Versicherung in 7 entscheidenden Fragen.

Reisannulatieverzekering bij je kredietkaart

Mit diesen Kreditkarten erhalten Sie eine Reiserücktrittsversicherung:

  • KBC-Kreditkarte Gold (siehe Foto)
  • KBC-Kreditkarte Platinum

Die KBC-Kreditkarte Platinum bietet noch andere Vorteile auf Reisen.

Die Reiserücktrittsversicherung deckt die Erstattung Ihrer Kosten, wie die Miete der Ferienwohnung und die Beförderung zu Ihrem Reiseziel und zurück.

Müssen Sie vorzeitig aus Ihrem Urlaub nach Hause kommen? Bei vorzeitiger Rückkehr erhalten Sie eine Entschädigung im Verhältnis zur Anzahl entgangener Reisetage.

  • Bei plötzlicher Krankheit, Unfall oder Tod des Karteninhabers, eines Familienmitglieds bis zum zweiten Grad oder einer Person, die unter demselben Dach wohnt und die steuerlich zu Lasten des Karteninhabers ist oder für die er das Sorgerecht hat.    
  • Bei schwerem materiellem Schaden am Hauptaufenthaltsort des Karteninhabers.   
  • Bei Nichtdurchführung der erforderlichen Impfungen aus (vorher nicht bekannten) medizinischen Gründen.
  • Bei Ablehnung eines Visums trotz der korrekten Einhaltung des Verfahrens, wenn der Versicherte nicht früher abgelehnt wurde.

Eine Übersicht aller Rücktrittsgründe finden Sie in der Ordnung.

Der Karteninhaber einer gültigen KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Platinum, der:    

  • im Besitz einer aktiven Kreditkarte ist (Kartenbeitrag bezahlt)  
  • die Reise mit einem KBC-Zahlungsmittel bezahlt hat 
  • zwischen der Buchung der Reise und dem Rücktritt von der Reise ohne Unterbrechung im Besitz dieser Kreditkarte war.

Der Partner des Karteninhabers und die Kinder unter 25 Jahren sind auch versichert, wenn:

  • sie ihren Wohnsitz an derselben Adresse wie der Karteninhaber haben    
  • oder unter eine Regelung der Doppelresidenz fallen.

Die Versicherung endet automatisch, wenn der Vertrag zwischen der KBC Bank
AG und dem Versicherer beendet wird.

Sie sind versichert bis höchstens:

  • 10.000 Euro (Buchung mit einer KBC-Kreditkarte Platinum)
  • 6.000 Euro (Buchung mit einer KBC-Kreditkarte Gold)

Für diese Versicherung besteht keine Franchise.

Wichtig: Hat Ihre Familie mehrere Kreditkarten? Dann ist es nicht möglich,
die Versicherungssummen zu addieren.

  • Geschäftsreisen       
  • Der Anteil der nicht versicherten Personen an den Rücktritts- oder Unterbrechungskosten
  • Kosten für den Partner des Karteninhabers, der seinen Wohnsitz nicht an derselben Adresse hat
  • Die Zusatzkosten für einen verlängerten Aufenthalt oder für die Rückführung aus dem Ausland     
  • Stornierung oder Unterbrechung wegen einer instabilen Erkrankung oder einer Verletzung, die zum Zeitpunkt der Buchung schon bestanden. Schadensfälle, die die Folge von übermäßigem Genuss von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln sind, sind ebenfalls nicht versichert.     
  • Eine Reise ohne Übernachtung

Die Versicherungsbedingungen sind in jeder KBC-Filiale oder unter www.kbc.be/gold verfügbar. Nur die allgemeinen Bedingungen bestimmen Ihren Anspruch auf eine Entschädigung durch den Versicherer.

Zur Meldung nutzen Sie das Meldeformular, das Sie an KBC Versicherungen senden.​ Sorgen Sie dabei bitte dafür, dass die Akte vollständig ist. Im Meldeformular ist angegeben, welche zusätzlichen Dokumente Sie beifügen müssen. Sie finden dort auch eine praktische  Anleitung.​

Wussten Sie, dass

Es genügt, dass Sie Ihre Reise mit einem KBC-Zahlungsmittel bezahlt haben:

  • KBC-Kreditkarte
  • KBC-Debitkarte
  • Überweisung von einem KBC-Konto
  • Omnia-Reisescheck
  • Zahlungen mit Payconiq sind auch gültig, wenn Ihr Account bei der Zahlung an Ihr KBC-Konto gekoppelt ist. 

Einige Beispiele

Wenn Sie eine Reise mit Freunden buchen, ist es nicht so klar, wie alles bezahlt wird. Wie geht das jetzt mit der einen Hotelbuchung, für die Sie keine Vorauszahlung geleistet haben? Diese Beispiele zeigen, wie Sie die Versicherung in Anspruch nehmen können.

1. Auf Reisen mit Freunden

Sie fahren mit einigen Freunden in Urlaub. Für die Reservierung der Flugtickets und den Aufenthalt bezahlt einer der Freunde alles und Sie (Kreditkarteninhaber) bezahlen Ihrem Freund Ihren Anteil zurück. Sind Sie versichert?

Ja. Wenn Sie Ihren Anteil mit einem KBC-Zahlungsmittel zurückgezahlt haben, dann sind Sie für Ihren Anteil an der Reise versichert, wenn im Reisevertrag, Mietvertrag oder Flugticket Ihr Name angegeben wird.

2. Hotel ohne Vorauszahlung gebucht

Sie haben über das Internet ein Hotel gebucht und eine E-Mail zur Bestätigung erhalten, brauchten aber keine Vorauszahlung zu leisten. Sind Sie dann versichert?

Ja. Der Abschluss eines Reisevertrags und die Bestätigung, beispielsweise per E-Mail, genügen, um bei Reiserücktritt oder vorzeitiger Unterbrechung der Reise versichert zu sein.

Diese Versicherung ist mit den KBC-Kreditkarte Gold und Platinum verbunden.

Entdecken sie die KBC-Kreditkarte

Gut zu wissen

  • Die Reiserücktrittsversicherung wird angeboten von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien. MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC Gruppe
  • Alle Versicherungen unterliegen dem belgischen Recht. Diese Versicherung gehört zu Zweig 16 (Versicherungen für diverse finanzielle Verluste).
  • Die Versicherungsbedingungen sind in jeder KBC-Filiale oder unter www.kbc.be/gold oder www.kbc.be/platinum verfügbar. Nur die allgemeinen Bedingungen bestimmen Ihren Anspruch auf eine Entschädigung durch den Versicherer.
  • Beschwerden? Ihr Vermittler ist der erste Ansprechpartner für Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden: Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie behalten das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
 

Dokumenten

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