Entdecken Sie alle Vorteile der Autoversicherung!


  • 1 Jahr schadenfrei? 10% Rabatt auf Ihre HP
  •  5 Jahre schadenfrei? Verdienen Sie einen Joker!
  • Begrenzte Kilometerzahl? Bis zu 15% Rabatt!
Simulieren Sie jetzt Ihre Autoversicherung

Vorteilhaft versichert: Profitieren Sie von unseren Rabatten!

10% Rabatt auf Ihre HP*

Ein Jahr schadenfrei gefahren? Dann erhalten Sie einen Rabatt von 10% auf Ihre Haftpflichtversicherung! Dieser Rabatt wird automatisch berechnet, Sie brauchen dafür nichts zu tun.

Verdienen Sie einen Joker für Ihre Haftpflichtversicherung*

Fünf schadenfreie Jahre bringen Ihnen einen Joker ein, wodurch ein erster selbstverschuldeter Schadensfall keinen Einfluss auf Ihre Haftpflichtversicherungsprämie hat. Sie bekommen den Joker automatisch, Sie brauchen nichts dafür tun.

Weniger fahren, weniger zahlen**

Wenn Sie weniger als 15.000 km im Jahr fahren, erhalten Sie einen Rabatt von 7,5% auf Ihre Prämie. Wenn Sie weniger als 7.500 km fahren, erhöht sich der Rabatt auf 15%. Geben Sie in Ihrer Simulation an, wie viele Kilometer Sie fahren, und Ihr Rabatt wird automatisch berechnet.

*Wählen Sie Teilkasko oder Vollkasko? Diese enthält auch den HP-Teil, für den Sie auch den Rabatt von 10% nach einem schadenfreien Jahr und den Joker nach fünf schadenfreien Jahren bekommen. Lesen Sie alles darüber in den Allgemeinen Bedingungen.

* Der Kilometerrabatt gilt für die Prämie der Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung (nicht für den Teil Beistandsversicherung). Der Rabatt gilt sowohl für neue Versicherungen als auch für den Ersatz eines Fahrzeugs im Rahmen einer bestehenden Versicherung.

Vorteilhaft versichert? Holen Sie mehr aus Ihrer Autoversicherung heraus!

1. Auf Sie zugeschnittene Prämie

Wir bieten jedem unserer Kunden einen individuellen Tarif. Ihre Kfz-Versicherungsprämie richtet sich nach dem von Ihnen gefahrenen Fahrzeugtyp, Ihrer Schadensvergangenheit und der von Ihnen gewünschten Versicherung. Ob in der Bankfiliale, bei Ihrem Versicherungsagenten oder digital, es wird automatisch der gleiche individuelle Tarif für Sie berechnet.

2. Sie können Ihr eigenes Versicherungspaket zusammenstellen

Es ist uns bewusst, dass nicht jeder Kunde das gleiche Versicherungspaket benötigt. Deshalb lassen wir Ihnen die Wahl aus drei verschiedenen Versicherungsformeln: nur Haftpflichtversicherung, Teilkasko oder Vollkasko. Sie können diese Formeln beliebig ergänzen. Möchten Sie nicht nur gegen Sachschäden versichert sein? Entscheiden Sie sich dann auch für Rechtsschutz, Fahrerschutz, Fahrzeugbeistand, Ersatzwagen oder Personenbeistand.

Entscheiden Sie sich für eine Vollkaskoversicherung der KBC? Dann sind Ersatzwagen und Fahrzeugbeistand standardmäßig inbegriffen. Außerdem sind transportierte Güter bis zu 1.500 Euro mitversichert.

3. Großzügige Kaufpreisgarantie

Der Kaufpreis wird bei Totalverlust oder Diebstahl vollständig erstattet. Das ist bei der KBC garantiert. Für 100% Elektroautos erhalten Sie bis 48 Monate, für gebrauchte Elektroautos bis 24 Monate und für neue kraftstoffbetriebene Autos bis 30 Monate nach dem Kauf den gesamten Kaufpreis erstattet.

Haben Sie sich für eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung entschieden? Mit der „Option 10% Entschädigung“ erhöhen wir den Betrag, den Sie erstattet bekommen, ohne jede Formalität um 10%. Schließlich können neben Ihrem Auto auch andere Wertgegenstände verloren gegangen sein.

4. Versichern Sie Ihr Kind kostenlos

Werden Ihre Kinder bald auch am Steuer sitzen? Nehmen Sie sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des vorläufigen Führerscheins kostenlos in Ihre Police auf. Das können Sie ganz einfach in KBC Mobile oder KBC Touch tun. So fangen Ihre Kinder gut abgesichert mit der Fahrpraxis an und können Fahrerfahrung aufbauen. Wenn sie später selbst eine Autoversicherung bei der KBC abschließen, erhalten sie gleich einen günstigen Tarif als junge Fahrer.

Entscheiden Sie sich als Eltern eines angehenden Autofahrers für eine Fahrerschutzversicherung? Dann können Sie auch hier mit einem kräftigen Rabatt rechnen!

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Was ist in den 3 Versicherungsformeln versichert und was nicht?

Die Autoversicherung der KBC bietet eine breite Auswahl von Möglichkeiten, die ganz auf Ihren Bedarf zugeschnitten werden können. Sie sind nicht sicher, was für Sie gilt? Im Folgenden erfahren Sie, was jede unserer Versicherungen Ihnen zu bieten hat.

Vollkasko

Versichert

  • Schaden durch Anprall, Brand, Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalt, falsches Tanken, Zusammenstoß mit freilaufenden Tieren oder Vögeln, Marderschaden
  • Die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Neuprogrammierung des Verriegelungssystems nach Diebstahl Ihrer Autoschlüssel
  • Die Kosten für die medizinische Versorgung, wenn Sie durch Car- oder Homejacking verletzt werden.
  • Die Erstzulassungssteuer (EZSt.) ist bei Totalschaden kostenlos mitversichert

Beschädigung von beförderten Sachen

  • Sachen, die Sie in Ihrem Auto befördern und für Privatzwecke nutzen, ersetzen wir bis zu einem Betrag von 1 500 Euro, wenn auch Schaden an Ihrem Auto besteht. Dies gilt auch für die Fahrräder auf Ihrem Fahrradträger oder das Gepäck in Ihrer Dachbox.
  • Wir ersetzen auch die Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können, z. B. Ihre Winterreifen oder Ihre Dachbox.

Nicht versichert

  • Schaden, den Sie im Zustand einer Alkoholvergiftung von mehr als 1,5 Promille, im Zustand der Trunkenheit oder in einem gleichartigen Zustand, der die Folge des Genusses anderer Produkte als alkoholischer Getränke ist, verursacht haben.
  • Schaden, den Sie verursachen, wenn Sie Ihr Auto lenken, ohne die Bedingungen einzuhalten, die die belgischen Gesetze und Vorschriften diesbezüglich vorschreiben.
  • Der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
  • Schaden an Ersatzteilen durch Abnutzung oder durch offensichtlich mangelhafte Wartung Ihres Autos.
  • Diebstahl, den Sie erleichtern, indem Sie Ihr Fahrzeug unbeaufsichtigt und unverschlossen auf öffentlichen Wegen oder an einem anderen, öffentlich zugänglichen Ort zurücklassen.
  • Ihre Verletzungen als Fahrer Ihres Fahrzeugs.
    Die versichern Sie mit der Unfallversicherung für den Fahrer.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Teilkaskoversicherung

Versichert sind

  • Schaden durch Marderbisse an Kabeln und Leitungen in Ihrem Auto
  • Glasbruch einer Autoscheibe oder des durchsichtigen Teils des Daches
  • Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bei Diebstahl
  • Hagelschaden oder Schaden durch andere Naturgewalt (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, ...)
  • Schaden durch Brand, Explosion oder Löscharbeiten (auch Schmelzschaden durch Kurzschluss)
  • Schaden durch den Anprall von Wild oder freilaufenden Tieren
  • Schaden durch das Herabfallen von Luftfahrzeugen oder von Teilen davon
  • Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können (z. B. ein Satz Winterreifen oder eine Dachbox)

Nicht versichert

  • Schaden an Ihrem eigenen Auto durch einen Unfall: Schaden am Fahrzeug versichern Sie mit unserer Vollkasko
  • Ihre Verletzungen als Fahrer: Ihre Körperschäden bei einem Unfall versichern Sie mit unserer Unfallversicherung für den Fahrer
  • Diebstahl, den Sie erleichtern, indem Sie das Auto unverschlossen und unbeaufsichtigt auf öffentlichen Wegen zurücklassen
  • Schaden an Ersatzteilen durch Abnutzung oder durch mangelhafte Wartung
  • Der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Zivilrechtliche Haftpflicht

Was ist versichert?

  • Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte)
  • Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet

Auch wenn Sie nicht haftbar sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
 

Was ist nicht versichert?

Einige wichtige Ausschlüsse:

  • der Schaden an Ihrem eigenen Auto
  • der Personenschaden des Fahrer bei einem Verkehrsunfall
  • der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

 

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Was ist durch die Zusatzversicherungen abgedeckt und was nicht?

Fahrerschutzversicherung

Versichert

  • Heilbehandlung nach einem Unfall
  • Die Kosten für eine angemessene Beförderung, wenn Sie für die Behandlung ins Krankenhaus müssen.
  • Entschädigung für Dauerschäden
  • Finanzielle Unterstützung für Ihre Hinterbliebenen und Erstattung der Bestattungskosten, falls Sie sterben.

Ob Sie für den Unfall verantwortlich waren oder nicht, ändert nichts an der Entschädigung.

Nicht versichert

  • Unfälle während Ihres Berufslebens
  • Unfälle, die Sie vorsätzlich oder durch einen schweren Fehler verursachen.
  • Die Teilnahme an Geschwindigkeits-, Gleichmäßigkeits- oder Geschicklichkeitswettbewerben, einschließlich Trainings.
  • Unfälle, die mit einem Blutalkoholgehalt von über 1,5 Promille oder im Zustand der Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand infolge des Genusses von anderen Produkten als alkoholischen Getränken verursacht werden.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Rechtsschutzversicherung

Was ist versichert?

Die Rechtsschutzversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz bei

  • Streitigkeiten aus Verträgen: Schaden bei An- oder Verkauf, Wartung oder Reparatur Ihres Autos
  • Verwaltungstechnische Streitigkeiten: beispielsweise bei Problemen mit dem Führerscheinentzug, der Verkehrssteuer oder technischen Kontrolle Ihres Fahrzeugs
  • Strafrechtliche Verteidigung wenn Sie eines Verkehrsvergehens verdächtigt werden. Wenn Sie beispielsweise wegen überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbeachten der roten Ampel, Alkoholmissbrauch usw. vorgeladen werden

 

Was ist unter anderem nicht versichert?

  • Bußgelder und gütliche Vergleiche
  • Streitigkeiten wegen
    • entgeltlicher Personen- und Güterbeförderung
    • der Teilnahme an Geschwindigkeits- und Regelmäßigkeitsfahrten
    • Mieten und Vermieten ihres Fahrzeugs
  • Vorsätzliche Straftaten
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Pannenhilfe und Fahrzeugbeistand

Was ist versichert?

VAB-Pannenhilfe

  • Sieben Tage die Woche rund um die Uhr bei Ihnen zu Hause oder unterwegs in Belgien und Luxemburg,
  • Reparatur an Ort und Stelle oder Abschleppen zur am besten geeigneten Kfz-Werkstatt,
  • Heimtransport versicherter Personen.

Erweiterter Fahrzeugbeistand

Beistand bei Unfall, Diebstahl oder Autopanne, auch im Ausland.

  • Rückkehr versicherter Personen, 
  • Rückgabe Ihres gestohlenen Fahrzeugs, wenn es wiedergefunden wird,
  • Pannenhilfe oder Abschleppen zur am besten geeigneten Kfz-Werkstatt.

Weltweiter Personenbeistand

  • Beistand auf Reisen bei Krankheit oder Unfällen mit Deckung der Heilkosten bis zu 250 000 Euro,
  • Beistand bei anderen Unannehmlichkeiten, wie der Zusendung von Kleidung und persönlichen Reiseutensilien bei Diebstahl Ihres Gepäcks.

Ersatzauto nach Unfall, Diebstahl oder Panne (optional)

Was ist unter anderem nicht versichert?

  • Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, wenn Sie die verordnete Behandlung nicht eingehalten haben.
  • Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
  • Die KBC bezahlt keine Reparaturen, nur die Abschleppkosten und die Kosten für das Zuschicken von Ersatzteilen.
  • Die Ausübung von bezahlten oder gewinnbringenden Sportarten, einschließlich Trainings.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

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Wissenswertes

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
    Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn es zu keiner Einigung kommt, können Sie sich wenden an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94(gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, dann können Sie sich wenden an den Ombudsmann der Versicherungen, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as.
    Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
  • Ein Angebot zur KBC-Police für Ihr Fahrzeug können Sie auf unserer Website, in KBC Mobile, KBC Touch oder bei Ihrem KBC-Versicherungsvermittler erhalten.
  • Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van  Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
    MwSt. BE 0403.552.563 – RPR Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
    Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
    Ein Unternehmen des KBC Gruppe

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen