Gewinnen Sie 1 500 Euro Reisebudget

Wenn Sie online eine Reiseversicherung abschließen, können Sie 1 500 Euro für Schneespaß, Citytrip oder Urlaub in der Sonne gewinnen. 

Nehmen Sie teil
Gewinnen Sie 1 500 Euro Reisebudget

Verreisen Sie diesen Winter sorgenfrei

Verreisen Sie diesen Winter? Egal, ob es in die Berge oder an den Strand geht, mit einem zusätzlichen Reisebudget von 1 500 Euro wird Ihre Reise noch schöner.

Deshalb vergeben wir 5-mal 1 500 Euro. Damit können Sie sich den Skipass, die Ausleihe von Ausrüstung oder diesen Extraausflug während der Reise leisten.

Reisen bringen schöne Erinnerungen, aber manchmal wird man mit unerwarteten Ereignissen konfrontiert, wie einem Unfall auf der Piste, Gepäckverlust oder Heilkosten. Mit der Reiseversicherung der KBC können Sie unbeschwert verreisen.

Schließen Sie eine Reiseversicherung in KBC Mobile oder KBC Touch ab, nehmen Sie am Gewinnspiel teil und gewinnen Sie ein Reisebudget von 1 500 Euro.  

Wie teilnehmen?

Schließen Sie online eine Reiseversicherung ab.

Füllen Sie das Teilnahmeformular aus.

Gewinnen Sie ein Reisebudget von 1 500 Euro. 

Die Teilnahme ist bis zum 26. November 2026 möglich. Die Gewinner werden am 14. Dezember 2026 bekannt gegeben. 

Reiseversicherung abschließen
Reiseversicherung abschließen

Mehr Infos zur Reiseversicherung

Die KBC-Police für Ihre Reisen ist eine Beistandsversicherung von KBC Versicherungen.

Was ist versichert?

Die Versicherung Personenbeistand deckt vor allem gesundheitliche Probleme auf Reisen (Krankheit, Unfall usw.) und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten (Krankenhausaufenthalt, Rücktransport, notgedrungen verlängerter Aufenthalt, Anreise von Angehörigen usw.). Die Heilkosten im Ausland werden bis zu 500 000 Euro pro Person erstattet. Ihr Eigenanteil an den Heilkosten beträgt 100 Euro.

Die Reiserücktrittsversicherung (weltweiter Versicherungsschutz) erstattet Ihnen die Kosten, die Sie nicht zurückbekommen oder die Ihnen zusätzlich entstehen, wenn Sie Ihre Reise unerwartet stornieren müssen oder wenn Sie vorzeitig zurückkehren müssen. Gültige Gründe sind:

• Gesundheitliche Gründe: Krankheit, Unfall, Tod
• Studium und Arbeit: Wiederholungsprüfung, Entlassung usw.
• Behörden und Reiseformalitäten: Sie werden als Geschworener ausgewählt, das Außenministerium hat die Reiseempfehlungen geändert, nachdem Sie die Reise gebucht haben usw.
• Flugzeug, Schiff oder Zug verpasst, unerwartete Verzögerung der gebuchten Beförderung um mindestens 48 Stunden usw.

Die Entschädigung ist auf 12 500 Euro pro Reise für alle versicherten Personen zusammen begrenzt.

Die Gepäckversicherung deckt die folgenden Ereignisse ab:

• Diebstahl, Beschädigung Ihres Gepäcks oder Verlust durch das Transportunternehmen.
• Auf Reisen sind versichert: Diebstahl mit Gewaltanwendung oder Bedrohung Ihrer Person oder mit Einbruch aus einem Fahrzeug oder aus Ihrer Unterkunft, Beschädigung oder Zerstörung durch ein plötzliches und unerwartetes Ereignis wie eine Kollision.

Wir versichern das Gepäck, das Sie auf Ihrer Reise mit sich führen, sowie Sportgeräte, nicht motorisierte Fahrzeuge, Boote und Reittiere, die Sie während der Reise mieten oder kostenlos benutzen dürfen, bis zu 1 500 Euro pro versicherter Person.

Die Entschädigung wird um eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Schadensfall gekürzt. Diese Selbstbeteiligung gilt nicht für Schaden, der sich aus der Hilfeleistung für in Not geratene Personen ergibt.

Die Versicherung Reiseunfälle leistet eine Entschädigung bei Dauerschäden oder Tod. Bei Tod innerhalb von drei Jahren infolge des Unfalls zahlen wir eine Entschädigung von 10 000 Euro an den zusammenwohnenden Partner oder, falls es keinen gibt, an die Erben zusammen. Wir erstatten auch die tatsächlich entstandenen Bestattungskosten bis zu einem Betrag von 10 000 Euro. Die Zahlung erfolgt an die Person, die die Kosten getragen hat.

Bei Dauerinvalidität zahlen wir eine Entschädigung, die aufgrund der Invaliditätsgrade, wie in der „Offiziellen belgischen Tabelle zur Festsetzung der Invaliditätsgrade“ angegeben, berechnet wird. Je begonnene Stufe von 5 Grad erhalten Sie 5 000 Euro. Beispiel: Wir zahlen also 50 000 Euro für einen Invaliditätsgrad von 50% und 55 000 Euro für einen Invaliditätsgrad von 51%. Eine Invalidität von weniger als 6% ist nicht versichert. Eine Dauerinvalidität von mindestens 67% wird mit einer Vollinvalidität gleichgesetzt, sodass Sie dafür 100 000 Euro erhalten.

Die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen bietet Ihnen Rechtshilfe und Rechtsschutz während Ihrer Reise oder im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Reise. Folgende Ereignisse sind versichert: Streitfälle mit Reiseveranstaltern, Vermietern, Reparaturwerkstätten und anderen Dienstleistern, Probleme mit Polizei und Behörden im Ausland. Diese Kosten sind bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 Euro pro Schadensfall und für alle versicherten Personen zusammen versichert. Unsere eigenen Verwaltungskosten werden nicht mitberechnet.

Was ist unter anderem nicht versichert?

Bei der Versicherung Personenbeistand: Schwangerschaftskomplikationen nach dem sechsten Monat und Entbindungskosten; Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, wenn Sie die verordnete Behandlung nicht eingehalten haben; Ausübung von bezahlten oder gewinnbringenden Sportarten, einschließlich Trainings, Teilnahme an extremen Outdoor-Aktivitäten.

Bei der Reiserücktrittsversicherung: Ereignisse, die Sie bereits bei der Buchung der Reise oder beim Abschluss der Versicherung kannten, was bedeutet, dass die Stornierung nicht unerwartet erfolgt; Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, die als eine normale Entwicklung der Krankheit betrachtet werden können und die bekannt waren, als Sie die Reise buchten.

Bei der Gepäckversicherung: Schaden, der ausschließlich durch Gebrauch, Reinigung, Bearbeitung oder Reparatur verursacht wird; Schaden, den Sie absichtlich selbst verursacht haben.

Bei der Versicherung Reiseunfälle: Unfälle durch Teilnahme an extremen Outdoor-Aktivitäten, wie Basejumping, Heliskiing oder Wracktauchen, Teilnahme an bezahlter oder gewinnbringender Sportausübung, einschließlich Trainings.

Bei der Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen: Streitfälle zwischen den Versicherten untereinander; Reisen zu medizinischen Zwecken und zu geplanten medizinischen Behandlungen im Ausland und die möglichen Komplikationen oder Nachbehandlungen in Belgien; Timesharing.

Die versicherten Personen müssen in Belgien ansässig sein und hier ihren Hauptwohnsitz haben.

Sie können die Versicherung Personenbeistand, die Gepäckversicherung, die Versicherung Reiseunfälle mit zusätzlichem Schutz und die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen bis zum Tag vor Ihrem Reiseantritt abschließen. Die Reiserücktrittsversicherung muss mindestens einen Monat vor dem Abreisedatum abgeschlossen werden.

Für ein Angebot für die KBC-Police für Ihre Reisen besuchen Sie bitte unsere Website oder kontaktieren Sie Ihren Versicherungsexperten.

Beschwerden über Ihre Versicherung

Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, beschwerden@kbc.be, wenden. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann der Versicherungen, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be wenden. Sie behalten weiterhin das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Wissenswertes über Ihre Reiseversicherung

Diese Produkte unterliegen dem belgischen Recht. Die versicherten Personen müssen in Belgien ansässig sein und hier ihren Hauptwohnsitz haben.

Die Versicherung Personenbeistand, die Gepäckversicherung, die Versicherung Reiseunfälle mit zusätzlichem Schutz können Sie bis kurz vor Ihrer Abreise bequem online abschließen. Die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen können Sie nicht über die Website abschließen. Die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie mindestens einen Monat vor dem Abreisedatum abschließen.

Für ein Angebot für die KBC-Police für Ihre Reisen besuchen Sie bitte unsere Website oder kontaktieren Sie Ihren Versicherungsexperten.

Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.

KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien, MwSt. 0403.552.563. RJP Leuven. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) bei der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

Teilnahmeformular

Haben Sie Ihre Reiseversicherung bereits über KBC Mobile oder KBC Touch abgeschlossen? Dann können Sie teilnehmen. Geben Sie unten Ihre Daten und Antworten ein.
* Wir rufen Sie an, wenn Sie gewonnen haben. Wenn wir Sie nicht erreichen können, senden wir Ihnen eine E-Mail.

Der Veranstalter verwendet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen dieses Gewinnspiels. Weitere Informationen darüber, wie die KBC mit personenbezogenen Daten umgeht, findet der Teilnehmer in der Gewinnspielordnung und in der allgemeinen Datenschutzerklärung der KBC. Sie finden sie unter www.kbc.be/datenschutz oder können sie in jeder Filiale der KBC Bank oder bei KBC Live (078 353 138) anfordern.